Hat man bei Reparaturen in bestimmten Fällen Anspruch auf ein Leihgerät?

  • Diese Thema ist in einigen Threads schon öfters angeschnitten worden. Leider wurde nie genau darauf eingegangen. Da bei uns dieser Service voraussichtlich leider eingestellt wird haben sich bei mir noch einige Fragen ergeben.


    1. Hat man bei Reparaturen von elektronischen Geräten in bestimmten Fällen Anspruch auf ein Leihgerät?


    2. Gibt es gesetzliche Grundlagen oder andere Regelungen für sowas?


    3. Wenn ja, hat man Anspruch auf bestimmte Features beim Leihgerät?


    Gruß, BigDaddy

  • Hi,


    zu 1 und 2
    ich denke nicht das es einen Rechtsanspruch darauf gibt.
    Es ist wohl immer nur eine kundenfreundliche Sache des Händlers.
    Egal ob elektronik oder z.B. Autos.


    Wir geben den Kunden die Ihrer Geräte bei uns gekauft haben kostenlos ein Leihgerät mit.
    Kunden die woanders gekauft haben, und nur unseren Rep.Service nutzen bekommen dieses nur kostenpflichtig für 1,50 pro Tag.


    zu 3
    Das sowie so nicht.
    Bei der aktuellen Handyentwicklung müssten wir ja alle 4 Wochen neue Leihgeräte anschaffen.
    Dann will der Kunde der ein 6600 abgibt auch ein 6600 als Leihgerät, weil nur dieses Modell alle seine unbedingt benötigten Features aufweist.
    Dann müssten wir jetzt alles mit Farbdisplay und Kamera kaufen und nächstes Jahr alles UMTS, oder wie?


    Der Kunde braucht doch ein Mobiltelefon zum telfonieren.
    Und das kann man mit den Leihgeräten.


    Ufo

    GD500 / 6110 / 6210 / 6310 / 7250i / 6230 / 6230i / 6280 / E65 / E66 / 5800 / N97 mini / iPhone 4 / Nokia Lumia 800

  • IMHO ist es so, dass es grundsätzlich keinen Anspruch auf Leih-/Ersatztechnik bei Reparatur gibt.
    Grundsätzlich gibt es aber immer Sonderfälle, z.B. Defekt nach wenigen Tagen, Neudefekt, sehr lange Reparaturzeit o.ä.
    Ferner werden z.B. Handys mit Vertrag im Bundle verkauft. Da fangen dann Randfälle an, wie lange es für einen Kunden zumutbar ist, diesen nicht nutzen zu können, etc. Es ist also immer sehr schwierig. Am sinnvollsten für einen Händler ist es, seinen Kunden ein Leihgerät zu geben und je besser es ist, desto länger nervt ihn der Kunde nicht. Im Regelfall liegt die Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung nicht am Händler, sondern am Großhändler oder Servicecenter.
    Das Beste ist, dass man gemeinsam mit dem Händler einen angemessene Lösung findet, weil ja jeder Fall irgendwie ein Einzelfall ist. Ein Händler sollte von sich aus schon guten Service bieten, um seinen Kunden nicht zu verlieren.

  • Ich würde an einen Anspruch auf ein Leihgerät denken, wenn man vom Verkäufer eine dieses umfassende Funktionsgarantie erhalten hat.


    Ck

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