Diese Thema ist in einigen Threads schon öfters angeschnitten worden. Leider wurde nie genau darauf eingegangen. Da bei uns dieser Service voraussichtlich leider eingestellt wird haben sich bei mir noch einige Fragen ergeben.
1. Hat man bei Reparaturen von elektronischen Geräten in bestimmten Fällen Anspruch auf ein Leihgerät?
2. Gibt es gesetzliche Grundlagen oder andere Regelungen für sowas?
3. Wenn ja, hat man Anspruch auf bestimmte Features beim Leihgerät?
Gruß, BigDaddy