Hallo,
Mal eine Frage zum Kleingedruckte des O2 Active-Surf & E-Mail-Pack, in dem steht:
ZitatBeide Packs sind nur mit einem WAP- und GPRS-fähigen Handy, nur über das O2 GPRS-WAP-Gateway und nur für Inhalte, die originär mit einem WAP-Browser dargestellt werden, nutzbar.
Nun stellt sich natürlich die Frage, wie genau O2 es mit dieser Definition nimmt. WAP/GPRS-Handy dürfte klar sein, O2 GPRS-WAP-Gateway ist vermutlich die juristisch korrekte Bezeichnung für APN wap.viaginterkom.de
Aber was hat es mit 'Inhalte, die originär mit einem WAP-Browser dargestellt werden' auf sich?
Wie verhält es sich hierbei mit Downloads von (auf externen Sites frei angebotenen) Klingeltönen, Themes und Java-'Spielen'? Meiner Meinung nach sind das Inhalte, die nicht ursprünglich (originär) vom WAP-Browser dargestellt werden, sondern von diesem nur geladen und im Handy gespeichert werden.
Berechnet O2 also für derartige Downloads die normalen GPRS-Gebühren entsprechend der gültigen Preisliste?
Kann man als O2-Kunde sein kostenpflichtiges GPRS-Volumen des laufenden Abrechnugsmonats abfragen, oder kommt das böse Erwachen
immer erst mit Erhalt der Rechnung?
Woran erkennt O2, ob die Inhalte originär mit einem WAP-Browser angezeigt werden oder ob es sich um kostenpflichtigen GRPS-Traffic handelt?
-lh-