Welche Vorraussetzungen für Leihwagen nach Unfall?

  • Hallo,


    mir hat gestern eine Frau die Vorfahrt genommen. Trage also KEINE Schuld.


    Nun ist mein Auto in der Werkstatt, wie sieht es mit einem Leihwagen aus?


    Kann ich ohne weiteres einen nehmen, oder muss ich besondere Sachen vorweisen?


    Und die Kosten übernimmt doch voll Ihre Versicherung oder?



    Gruß,
    Björn :D

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  • Re: Welche Vorraussetzungen für Leihwagen nach Unfall?


    Zitat

    Original geschrieben von Bjoernyy
    Nun ist mein Auto in der Werkstatt, wie sieht es mit einem Leihwagen aus?


    Normalerweise leiert das die Werkstatt an.

    Zitat


    Kann ich ohne weiteres einen nehmen, oder muss ich besondere Sachen vorweisen?


    Frage mal am besten bei Deiner Versicherung an, auch wenn Du nicht schuld bist. Die werden ja öfters damit zu tun haben.

    Zitat


    Und die Kosten übernimmt doch voll Ihre Versicherung oder?


    Im Grunde genommen schon. Überspitzt gesagt: Du kannst Dir keine S-Klasse als Leihwagen nehmen. Deshalb: Frag am besten Deine Versicherung, was Du für einen Wagen nehmen darfst.


    MfG
    bimmelbommel, der es scheiße findet, dass man weniger Geld bekommt, wenn man auf den Leihwagen verzichtet

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • das stimmt doch gar nicht, du kannst Nutzungsausfall geltend machen oder ein Mietfahrzeug nehmen


    Wieso kann man keine S-Klasse als Leihwagen nehmen wenn man sonst z.B. nen Maybach fährt? :D ;)

    Viele Grüße
    Martin

  • Muss ich nicht Ihre Versicherung anrufen? Da diese ja die Kosten trägt...


    Also meine Opel Werkstatt macht das über ne andere Firma.


    Und man kann sich nur meist einen Wagen tiefer aussuchen, also nix besseres, aber unter einem Corsa B gibts bei Opel nix:)


    Zitat

    bimmelbommel, der es scheiße findet, dass man weniger Geld bekommt, wenn man auf den Leihwagen verzichtet


    Meinst du nicht, das man weniger Geld bekommt, wenn man einen Leihwagen nimmt?


    Meine Frage ist halt, ob ich nicht beweisen muss das ich einen brauch, gerad jetzt am WE...da man ja nicht zur Arbeit muss oder so...


    Die Rechnung für den Leihwagen wird doch dann ohne weiteres der Versicherung in Rechnung gestellt oder?

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  • am sichersten ist natürlich, dass du die Kostenübernahmeerklärung durch die Versicherung einholst, dann können sie sich nachher nicht weigern zu bezahlen. im Allgemeinen wird der Leihwagen aber schon bezahlt oder du machst Nutzungsausfall geltend wenn du nicht unbedingt ein Fahrzeug brauchst

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    Wieso kann man keine S-Klasse als Leihwagen nehmen wenn man sonst z.B. nen Maybach fährt? :D ;)


    Dann muss er halt mal auf seinen Phaeton ausweichen und zieht sich die Kohle von der Versicherung...


    Grundsätzlich hat man als Unschuldiger das Recht auf einen Leihwagen, besser man nimmt eine Klasse kleiner, dann gibts in der Regel auch keine Problememit der Abrechnung; z.B. Unfall Golf, Leihwagen Polo, am Besten direkt an die Versicherung abtreten, dann muss man nix auslegen.

  • ja, habe ich mir das auch gedacht, rufe bei ihrer Versicherung dann an und die sollen mir das faxen oder so, das die die kosten übernehmen!


    Dann ist man auf der sicheren Seite.


    Klar, eine klasse tiefer, ich fahre aber nen corsa b, und drunter gibts nix,werde dann am ehsten einen corsa c kriegen...


    Was meinst du denn mit nutzungsausfall? alle kosten nachweisen und dann antrag auf erstattung oder wie?


    Irgendwas auslegen hab ich auch keine Lust...das ja auch nicht günstig...

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  • Zitat

    Original geschrieben von Bjoernyy
    Meinst du nicht, das man weniger Geld bekommt, wenn man einen Leihwagen nimmt?


    Wenn Du Dir einen Leihwagen nimmst, bekommst Du gar keine Knete sonst eben den Nutzungsausfall.

    Zitat


    Meine Frage ist halt, ob ich nicht beweisen muss das ich einen brauch, gerad jetzt am WE...da man ja nicht zur Arbeit muss oder so...


    Beweisen musst Du gar nichts. Im Normalfall läuft das so ab. Die Werkstatt rechnet mit der Versicherung ab, so dass Du damit nichts zu tun hast. Jetzt zum Leihwagen. Du kannst Dir einen Leihwagen nehmen und die Kosten von der Versicherung erstatten lassen. Du kannst aber auch sagen, dass Du keinen Leihwagen willst, aber eben den Nutzungsausfall (= Entschädigung, dass Du den Wagen nicht nutzen kannst). Ob Du den Wagen ohne Unfall überhaupt genutzt hättest ist vollkommen egal.
    Ich habe immer auf den Leihwagen verzichtet und hübsch die Kohle eingesteckt.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Wenn die Werkstatt den Schaden direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnet, wird auch der Leihwagen direkt abgerechnet. (Sofern Dir die Werkstatt einen Leihwagen zur Verfügung stellen kann, ist auch die Einfachste Variante)


    Dauert die Reparatur länger als 24 Stunden, hast Du Anspruch auf einen Leihwagen oder entsprechenden Nutzungsausfall (So war das zumindest bei mir) in Form einer Pauschale. In Deiner Fahrzeugklasse dürften das 15-25 € / Tag sein.


    Die Versicherung zahlt allerdings nur Leihwägen der selben Klasse oder darunter und das auch nur bis zu einer gewissen Dauer, welche abhängig vom Umfang des Schadens und der zu erwartenden Reparaturdauer ist.



    Also: don´t panic - Deine Werkstatt macht das schon.



    Stefan

  • Aso, dann wäre ja kein Leihwagen nehmen ja sinnvoller:) (brauch geld)


    Und, gibt es da ne Tagespauschale mit dem Nutzungsausfall?


    Also entweder ich nehm nen Leihwagen umsonst und krieg nix mehr!


    Oder ich verzichte auf den Leihwagen und krieg den Nutzungsausfall...richtig?


    Müsste man mal rechnen, wenn die Reparatur nicht lange dauert...müsste ich keinen haben...wusste gar nicht, dass das auch geht!


    Müsste jetzt nur noch wissen wieviel das am Tag ist...




    EDIT::


    Ja 15-25 EUR sind ja nich wenig, wenn das schon 3 Tage sind...da frag ich besser mal in der Werkstatt nach, ein Freund von mir arbeitet da, der macht das alles, werd ihn morgen mal fragen, was da besser ist...


    Aber jetzt weiss ich ungefähr, wie es abläuft!


    Ab welchem Zeitraum zählen die 24. Std? Nach Wagenaufgabe zur Werkstatt?


    kostenvoranschlag für den Schaden krieg ich morgen, kann ich also dann erst hier posten...aber so 1500-2000,- EUR werden es wohl werden...

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