Frage zur Nokia-Garantie

  • Ich habe gestern durch Zufall Pro 7 Österreich bei mir laufen gehabt. Dort haben sie eine werbung für das 6600 gehabt und als zusatz stand dabei "mit der 2. jährigen nokia gewährleistung". bedeutet das, das nokia in österreich den kunden 2 jahre garantiert das ihr produkt einwandfrei funktioniert? wie ist es, wenn mein gerät nach einem jahr kaputt geht, kann ich es dann zur kostenlosen reparatur nach österreich schicken oder gilt das dann nur für in österreich gekaufte geräte. dann würde sich ja die frage stelen, ob ich nach einem jahr mit einem in österreich gekauften gerät zu einem deutschen nsc gehen kann???

    ICQ: 146413713

  • ICh lasse mich gerne eines besseren belehren, aber ich denke es ist wie folgt.
    1. Jahr Garantie.
    2. Jahr Gewährleistung.


    denke das gilt auch in Österreich.


    mfg Dan

    Das Universum ist ein phantastischer Ort, ich würde nirgendwo anders leben wollen!

  • Im Nokia.at newsletter stand, dass für das 6600 in Österreich (und nur dort!) eine 2 Jährige Garantie gewährt wird.

  • Nach dem neuen, aktuellen, deutschen Recht hast Du 2 Jahre Garantie. Sollte das Gerät innerhalb dieser Zeit zweimal bei der Reparatur sein, hast Du das Recht auf Wandlung. Du musst kein Austauschgerät akzeptieren! Du kannst das Geld zurückfordern. Ich spreche aus Erfahrung da ich einen Nokia Shop verklagt hatte, der mein einjähriges Nokia 8910i nicht umtauschen wollte. Er wollte mir nur ein Ersatzgerät geben. Dies liess ich mir nicht gefallen und ging zum Anwalt. Und plötzlich bekam ich das Geld zurück :p Viele kennen diese Gesetzänderung noch nicht! Nie einschüchtern lassen. Das aktuelle Gesetz ist absolut kundenfreundlich!

  • Zitat

    Original geschrieben von NickPill
    Nach dem neuen, aktuellen, deutschen Recht hast Du 2 Jahre Garantie...

    Hast du nicht. Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Das neue Gesetz handelt von 2 Jahren Gewährleistung.


    Gruß Dominik

  • Hallo,


    ja traruig aber wahr. Dasa 2 Jahr ist nur eine Gewährleistung, falls das Gerät einen Fehler aufweist, den du schon im 1 Jahr bemängelt hast. Traurig aber wahr - das ist kein guter Service.


    Gruß Benni

  • Hallo,


    ein Freund von mir hat auch ein Problem mit einem Garantiefall, vielleicht könnt ihr mir jetzt weiterhelfen:


    Es handelt sich um ein Nokia 6610 welches im Dez. 2002 gekauft wurde.
    Nach ca. 3Monaten ging das Handy einfach aus und man konnte es nicht wieder einschalten. Also ab zum NSC. Nach ein paar Tagen bekam er Handy wieder - alles i.O.
    Der selbe Fehler trat nach einigen Wochen wieder auf, also wieder ab zum NSC. Handy wurde wieder repariert, oder keine Ahnung was gemacht wurde, zumindest ging es wieder.
    Dann trat der Fehler im August 2003 wieder auf, also wieder ab zum NSC. Reparatur - alles wieder i.O.
    So, jetzt trat der Fehler wieder auf, also wieder ab zum NSC. Dort bekam er nun die Antwort das die Garantie abgelaufen sei und er keinen Anspruch mehr auf eine kostenlose Reparatur bekommen würde. Er solle sich an den shop wenden wo er das Handy gekauft hatte. Sie boten ihm auch eine kostenpflichtige Reparatur an. :confused: Mit der Begründung das die Garatie abgelaufen.
    Weiterhin hat er mit Nokia telefoniert und die haben ihm gesagt er solle zu einem NSC gehen und oder sich an den Händler wenden wo das Handy her wäre.


    Er hat mich gebeten, den Fall mal in die Hände zu nehmen. So, nun meine Frage, bekommt man denn nicht auf die Reparatur eine Garantie, vor allem wenn der Fehler schon öfter aufgetreten ist. Und wie sieht es denn aus mit den 2 Jahren Gewährleistung? ( war das schon 2002?) Sollte ich mich wirklich an den Händler wenden? Es wurde bei einem Internet- shop (i**a) gekauft?
    Ich habe mich noch nicht ernsthaft mit Garantie Problemen beschäftigt, ich bin nur etwas über die Aroganz von Nokia geschockt. Deshalb wäre ich super dankbar wenn ihr mir ein paar Fakten liefern könnt bevor ich nächste Woche nochmals zum NSC fahren werde.


    Gruß Rüdi

    Suche Handy Nr. 017*/211abab Mail an mich!

  • Hallo,


    hat keiner von euch einen Tipp...?


    Viele Grüße Rüdi

    Suche Handy Nr. 017*/211abab Mail an mich!

  • :) Es wurde ja schon gesagt,lt. Gewährleistungsrecht ist der Händler für den Fall verantwortlich. Der Hersteller gibt ein Jahr Garantie, ab Kaufdatum. Das ist eine freiwillige Leistung ! Der Händler ist lt. EU-Recht,welches ja auch in Austria angewendet wird, für Schäden,die bei Übergabe(Schadensübergang) bestanden haben, Gewährleistungspflichtig.

    "Was man bei RTL erlebt, lässt am Verstand der Programmverantwortlichen zweifeln"
    Klaus Staeck

  • Danke, für deine Antwort. Jetzt ist mir einiges klar. :D


    Gruß Rüdi

    Suche Handy Nr. 017*/211abab Mail an mich!

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