Teilkasko jederzeit kündbar?

  • Hallo,


    ich habe mein Motorrad beim HDI haftpflicht- und teilkaskoversichert.
    Nun möchte ich die Teilkasko kündigen oder zumindest in der Selbstbeteiligung hochsetzen. Haftpflicht soll unverändert bleiben.


    Lässt sich die Teilkasko jederzeit kündigen oder nur mit einer Frist von vier Wochen zur Hauptfälligkeit?


    Die Prämie der Teilkasko wurde zur Hauptfälligkeit erhöht. So stünde mir ohnehin vier Wochen lang ab Inkenntnissetzung über die Erhöhung ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu.


    Allerdings haben die vom HDI als Rechnungsdatum den 8.11.03 angegeben, ankommen ist der Brief defintiv frühestens in der letzten Novemberwoche, wenn nicht sogar erst am 1.12. Hab ihn leider gleich geöffnet und an die Pinnwand gehängt, und kein Kuvert mehr dazu.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ich denke, dass ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Ich habe bei einem PKW neulich mitten im Jahr die Vollkasko auf Teilkasko geändert und die haben tagesgenau abgerechnet. Wie es generell geregelt ist, steht in den AGB, aber meist sind die Damen am Tele kulanter...;)

  • Ja, glaub ich auch.


    Ich hab leider momentan keine Möglichkeit in meinen VV zu gucken, und auch am Telefon kann ich mangels Stimme nicht rumdiskuitieren.


    Hat hier jemand diesbezüglich Erfahrungen mit HDI?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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