"Betrug" O2 Vertragsverlängerung

  • Hallo Forum,


    war letzten Dienstag im 02 Shop zwecks Vertragsverlängerung.
    Wurde in Kategorie "C" eingestuft, somit das SE 610 für 49 €uro.


    War in mehreren Filialien meiner Stadt nicht verfügbar. Wollte die
    Angelegenheit zu diesen Konditionen schriftlich fixieren, was aber
    laut O2-Shop nicht ohne Handy-Übergabe funktionieren kann (??).
    Man vertröstete mich auf Montag (gestern), da bis dato eine neue
    Lieferung eintreffen sollte. Der Verkäufer hat irgendwas in den PC
    eingetippt (Reservierung ??), dummerweise ist er jetzt im Urlaub ..


    Habe heute meine neue Abrechnung erhalten. War heute erneut
    im Laden, und jetzt bin ich in "D" (jetzt 30 Euro mehr zahlen ..)
    Auf Nachfrage wurde ich am


    Die Leute im Laden sind stur, richten sich nur nach ihren Vorschriften,
    was ich ja auch verstehen kann.


    Aber es kann nicht zu meinen Lasten gehen, wenn O2 nicht in der
    Lage ist, bei leeren Lagerbeständen die damals mündlich vereinbarten Konditionen zu halten, aus welchen Gründen auch immer ...


    Was meint das Forum hierzu, welche Partei ist hier im Recht ??

  • Hallo, willkommen im Forum!


    Du kannst nur auf Kulanz hoffen, denn da du nix schriftliches hast, kannst du den niedrigeren Preis nicht beweisen.


    Vielleicht kann ja der MA, der dir den niedrigeren Preis genannt hatte, was machen, wenn er aus dem Urlaub ist. Sonst hast du wohl Pech gehabt.:rolleyes:

  • Da die Absprache nicht schriftlich fixiert wurde, wird es für Dich schwierig oder sogar unmöglich werden das Handy für die besagten 49 Euro zu bekommen. Wenn die anderen Shop-Mitarbeiter Dir nicht entgegen kommen wollen, dann würde ich mich an den Herrn wenden, der Dir das Angebot gemacht hat. Da der wohl in Urlaub ist, heißt es abwarten. o2 ist ja nicht verpflichtet, Dir das Handy zu dem Preis zu verkaufen.
    Ist zwar blöd für Dich gelaufen, aber einen Rechtsanspruch hast Du imho nicht.


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • Re: "Betrug" 02 Vertragsverlängerung


    Zitat

    Original geschrieben von Timpolti
    ...welche Partei ist hier im Recht ??


    Im Recht ist immer diejenige Partei, die beweisen kann, dass ein Vertrag zu bestimmten Konditionen zu Stande gekommen ist. Da Dir die letzten Dienstag gültigen Konditionen nicht schriftlich garantiert wurden und Du auch keinen Zugriff auf das vom beurlaubten Shop-MA eingegebene "irgendwas" hast, kannst Du dummerweise nichts beweisen. Somit hat - im juristischen Sinne - der Shop recht. IMHO bist Du moralisch im Recht. Das nützt Dir leider aber nichts, sofern sich der Shop quer stellt.


    Gruß


    muli

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