Mietwohnung erben?

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan

    Ganz abgesehen davon, dass ich es makaber und auch schäbig finde, über drei Monatsmieten zu diskutieren, im Falle, dass die Mutter stirbt. :rolleyes:



    Stefan


    Hallo Stefan,
    machst du dein Testament auch nach dem Tod?
    ....und einen Lohnsteuerjahresausgleich machst du auch nicht?

    Grüße aus Alpen !

  • Zitat

    Original geschrieben von juezae
    Hallo Stefan,
    machst du dein Testament auch nach dem Tod?


    Darum geht es garnicht.


    Selbsverständlich ist es keineswegs verwerflich für die Erben das bestmögliche in einem Testament zu definieren, sich allerdings an drei Monatsmieten aufzuhängen finde ich daneben.


    Es stünde bei mir einfach nicht zur Diskussion, ob ich die drei Monatsmieten nun noch bezahle oder nicht. Die Kündigungsfristen sind gesetzlich geregelt und lassen sich nicht umgehen - diese Diskussion wäre für mich also überflüssig.



    Du (oder Deine Mutter) kannst natürlich versuchen, Dich mit dem Vermieter zu einigen, dass er z.B. nur auf die Míetfortzahlung für einen Monat besteht und ihm die Wohnung dann früher zur Verfügung steht.


    Zusätzlich steht es Deiner Mutter auch frei, wenn Vermögen vorhanden ist, Dir dieses im Voraus zu schenken (IIRC bis zu 125.000 € alle 10 Jahre steuerfrei) und von der gesparten Erbschafts-/Schenkungssteuer die Mietzahlungen aufzufangen.



    Stefan

  • Re: bestimmte Frist


    Zitat

    Original geschrieben von juezae
    Was ist mit dem 2.Teil meiner Frage:
    Kann mit Testament die Wohnung an eine Person vererbt werden? Diese Person braucht das Erbe nicht antreten und der Mietvertrag wird vom Staat geerbt?


    Hallo Stefan,
    wir kommen also wieder zur Sache;) ,
    kannst du zu obiger Frage noch was sagen?
    Edit: Hintergrundinfo
    Die Wohnungsbaugesellschaft lässt freigewordene Wohnungen (ca.45Jahre alt) renovieren. -- Ist ja in Ordnung -- Neue Türen, Wasser- u. Stromleitungen, San.-Anlagen. Vom Erben werden die 3Monatsmieten verlangt und evt. Kosten für Schönheitsreparaturen.

    Grüße aus Alpen !

  • Re: Re: bestimmte Frist


    Zitat

    Original geschrieben von juezae
    Hallo Stefan,
    wir kommen also wieder zur Sache;) ,
    kannst du zu obiger Frage noch was sagen?


    Hab´ ich das noch nicht?



    Du kannst nicht speziell einen Mietvertrag vererben. Es steht Dir frei, den Mietvertrag zu übernehmen, gesondert vererbt und ausgeschlagen werden kann er nicht.


    Antwort also: Nein.



    Der einzige Ausweg wäre, Deine Mutter für unzurechnungsfähig zu erklären und dem Staat die Vormundschaft aufzuerlegen. Dann wäre die BRD Mietvertragspartner. Aber das kann sicher nicht im Sinne des Erfinders sein ;)




    Stefan

  • Hallo,
    wenn in einem Testament mehrere Erben aufgeführt sind, muß dann die Erbengemeinschaft den Mietvertrag übernehmen oder kündigen?

    Grüße aus Alpen !

  • Zitat

    Original geschrieben von juezae
    wenn in einem Testament mehrere Erben aufgeführt sind, muß dann die Erbengemeinschaft den Mietvertrag übernehmen oder kündigen?


    Genau so ist es.

  • Du meinst das richtige, bezeichnest die Geschichte aber falsch.
    Man kann nicht sagen, dass man einen Mietvertrag erbt.
    Es ist vielmehr so, dass der/ die Erbe(n) im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in alle Verträge des Verstorbenen eintreten.
    Also kannst entweder du als Erbe, oder die Erben gemeinsam die Rechtsposition des Verstorbenen einnehmen.


    Sind es mehrere, stehen eben alle in der Rechtsposition des Erblassers und haben folglich die Verträge zu erfüllen.
    Es ergibt sich natürlich ein außerordentliches Kündigungsrecht beim Mietvertrag.


    Du solltest jedenfalls bedenken, dass es beim TOdesfall unendlich viele Dinge zu regeln gibt, unter anderem auch die Räumung der Wohnung. Ich könnte mir deswegen gut vorstellen, dass du die Zeit sowieso gut brauchen würdest.


    Zu deiner Anmerkung über die Wohnungsbaugesellschaft:
    Bis zum Wirksamwerden der Kündigung bist jedenfalls du Mieter der Wohnung.
    So lange kann die Wohnungsbaugesellschaft die Wohnung vergessen und du hast Zeit für die Schönheitsreparaturen.


    Aus der Nummer mit der Übernahme der Wohnung bis zur Kündigung kommst du jedenfalls nur durch Ausschlagung der Erbschaft raus.




    Gruß
    Chris

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