Telefon-Umtausch bei o2

  • Wie kommst Du darauf, das er ein 14 Tägiges Rückgaberecht hat ? Er hat das Phone doch in einem Shop gekauft. Das meint er mit Rechtsnorm. ;)

  • Defekt am Handy


    Das beste wäre doch einfach, wenn er heute wieder zu seinem Shop ginge und sein T610 dort austauscht.
    Ich glaube schneller gehts nicht - er hat das das Recht einen Artikel der nicht in Ordnung ist auszutauschen.
    Wobei ich eher das Gefühl habe ihm gefällt das T610 nun doch nicht so.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Zitat:
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    Original geschrieben von Braindead
    Oder gleich online kaufen und vom Fernabgabegesetz gebrauch machen. Somit kannst du wohl nur auf kulanz des Shops hoffen.
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    Zitat

    Original geschrieben von t610_4evah
    bitte mal hier schauen:


    http://www.telefon-treff.de/showthread.php?s=&threadid=89791


    Kann ich nun vom FAG Gebrauch machen ?


    Öhh... Wenn ich nicht völlig auf der Leitung stehe, dann bezieht er sich doch auf den Onlinekauf, oder?!? - Ahhhh - klick.....


    Sorry, verwechsbuchselt..... My mistake.....
    Ich meinte natürlich den Kauf über den Onlineshop...
    :gpaul:

    Nicht fragen - einfach wundern...

  • Richtig beobachet, habe ich online gekauft :)


    Was kann ich nun tun? Gibt es FAG bzw. BGB Umtauschrecht? Habe ich, falls es defekt ist, Anspruch auf ein NEUgerät? Könnte ich auch in einen O2-Shop gehen?


    Vielen Dank für eure Hilfe :)

  • Herrje... Wie denn jetzt... ;)


    Also wenn Du das Teil Online gekauft hast, dann gilt die Aussage von Martin Kissel und mir. Wenn nicht, bleibt Dir nur der Gang in den Shop.


    Aber bei Onlinekauf wird Dir in einem Shop das Gerät nicht getauscht werden.



    Vielleicht nochmal zum Durchblick... : Wenn Du einen Vertrag online machst (Gilt wie ein Haustürgeschäft), dann hast Du für diesen Vertrag ein 14-Tägiges Rückgaberecht. Natürlich nur, wenn Du den Vertrag noch nicht genutzt hast.
    Wenn dem so ist, schickst Du das Ding wie beschrieben an o2 zurück und trittst damit vom Vertrag gleich wieder zurück. Dann gehst Du wieder online und schließt einen vertrag mit dem Handy ab, dass Du wirklich haben willst.



    So - war ich jetzt falsch oder der Rest?!?

    Nicht fragen - einfach wundern...

  • 1. Aber im Vertrag bleiben und nur Handy zurückgeben geht nicht, ja ?


    2. Was wäre, wenn das Gerät defekt ist? Ist dann


    a. ein Rücktritt vom Vertrag möglich?
    oder b. habe ich zumindest Anspruch auf ein NEUgerät?


    Danke :)

  • Zitat

    Original geschrieben von t610_4evah
    1. Aber im Vertrag bleiben und nur Handy zurückgeben geht nicht, ja ?

    Geht nicht.


    Zitat

    2. Was wäre, wenn das Gerät defekt ist? Ist dann

    Einsenden und reparieren lassen.


    Zitat

    a. ein Rücktritt vom Vertrag möglich?

    nein.

    Zitat

    oder b. habe ich zumindest Anspruch auf ein NEUgerät?

    nein

    Und manchmal denk ich mir so: Das ist aber ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

  • Ok, mir wurde jetzt per Mail ein Neugerät zugesichert. Habe ich damit nun einen rechtskräftigen Anspruch oder ist das belanglos, das heißt, die müssen sich nicht an die Aussagen eines Mitarbeiters in einer E-Mail halten? (Hat man den als Kunde überhaupt noch Rechte :rolleyes: )

  • *einletztesmalkräftigschieb*:)


    Zitat

    Original geschrieben von t610_4evah
    Ok, mir wurde jetzt per Mail ein Neugerät zugesichert. Habe ich damit nun einen rechtskräftigen Anspruch oder ist das belanglos, das heißt, die müssen sich nicht an die Aussagen eines Mitarbeiters in einer E-Mail halten? (Hat man den als Kunde überhaupt noch Rechte :rolleyes: )

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