Frage über Ebay Auktion

  • naja, wem es wert ist, der kann sich ja 'nen Anwalt nehmen, einen Gutachten über das Handy erstellen lassen und auf einen guten Richter hoffen... :D


    Also mir wäre die Sache auf keinen Fall eine Klage wert. Falls ich die Sache nicht persönlich abholen könnte bzw. auch niemand den ich kennen würde, dann würde ich ihm entweder eine Frist setzen oder wohl noch eher mein Geld zurückverlangen.


    Die Sache ist mit dem Blitz ist schon sehr suspekt...:confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von Netzwerkfritz
    Dann kann ja jeder kommen und sagen mein handy wurde durch mein Blitz getroffen, ist nun kaputt und der Verkäufer hat jetzt pech gehabt.
    Da das Handy ein schnäppchen war und er erst nicht verkaufen wollten, aber dann durch einen Blitz getroffen wird. Da ist glaube ich die warscheinlichkeit größer einen 6`er im Lotto zu kriegen :D :D .


    Du glaubst gar nicht, wie schnell der Blitz einschlägt und dir das Gerät kaputt macht, jedenfalls eher als das du einen 6er im Lotto hast.


    Ist aber wirklich eine fadenscheinige ausrede.


    MfG

    Wer oder was ist Schmidts Katze?
    Und warum ist sie so schnell?


    Smirnoff Vernichter und Nr. 18 im S///-Lampenbesiter-Club.

  • Zitat

    Original geschrieben von Horizon

    Falls er behauptet das das Handy nicht durch seine Schuld kaputt gegangen ist und er dafür evt. auch noch Zeugen hat könnte er sich IMHO auf §323 BGB "Nicht zu vertrendes Unmöglichwerden" berufen und wäre IMHO aus dem geschlossenen Vertrag draußen.


    Bitte beachten: Ich bin kein Anwalt. :)
    just my 2 €cents



    Wobei diese 2 €cents den Nagel auf den Kopf treffen. Sofern es sich wirklich um einen Blitzschlag handelt und das Gerät dadurch zerstört wurde, ist der Verkäufer von seiner Leistungspflicht frei. Dann hast du nur noch einen Anspruch auf Rückerstattung des Geldes.
    Damit wäre dann dein Anspruch aus dem Vertrag erledigt.


    Wenn du den Verkäufer verklagen willst, mußt du übrigens auch nach München reisen.
    Also überlege es dir lieber ganz genau, ob dir das Handy so viel wert ist.


    Bei mir hier in der Gegend hat es übrigens schon vielen Leuten die verschiedensten Elektrogeräte "zerblitzt". Möglich wäre es schon.



    Gruß
    DaFunk

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!