Frage über Ebay Auktion

  • Hallo,


    ich habe vor 2 tagen einen 6310 für 160 € ersteigert.
    Hatte mich mit dem Verkäufer in verbindung gesetzt.
    Das Handy hat 23 Monate noch Restgarantie (Eplus)
    Nun meinte der Verkäufer irgendwann nach paar E-Mail verkehr, das Handy sei ein SIMLOCK Handy. Denke aber das es keiner ist.
    Ich habe den gesagt egal schick es trotzdem ab (Ich will das Handy unbedingt haben).
    Nun Heute hat er mir eine E-Mail geschickt und meint bei Ihnen Zuhause ist der Blitz eingeschlagen und das Handy ist auch TOT.
    Er meint aber das er von der Versicherung es erstattet kriegt, aber es würde eine weile dauern.
    Wie lange habe ich auf die ersteigerte Ware eine anspruch drauf.
    Nicht das es nach paar wochen er ankommt und sagt, tja pech gehabt die Frist ist vorbei und du kriegst das 6310 nicht.
    Das Geld habe ich Ihn überwiesen.

  • Ich würde erst mal versuchen, mein Geld wieder zu bekommen.Das sieht mir verdammt nach verarsche aus.Gibt es überhaupt 6310 mit SimLock?

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Klingt irgendwie alles sehr misteriös:


    Zuerst ist es ein simlock Geärt, hab ich auch noch nie gehört beim 6310.


    Und dan hat der Blitz eingeschlagen ins Handy.
    Alle klar,
    Ich hab meins auch immer über Nacht an die Fernsehantenne engekabelt!


    War es eine besonders günstige Auktion für dich? Wenn nicht, würd eich dir empfehlen, einfach mal anzufragen, ob ihr die Auktion nicht vergessen könnt, damit könntest du dir jede Menge Ärger ersparen!


    Genaue Fristen gibt es imho bei ebay nicht.... wenn du es also wirklich willst würde ich nochmal nach einem genauen Zeitpunkt für die Lieferung fragen...


    Gr.
    Kai

  • Ich will das Handy haben, egal was ich für ein ärger am Hals haben werde.
    Damit das klar ist :D :D :D
    Denke auch das es eigentlich garnicht kaputt gehen könnte. Auch wenn das Handy sich im Ladestatus befinden würde (müsste vom Ladegerät die Sicherung platzen).
    Naja egal, aber der Typ hat ca. 250 positive bewertungen. Um einen gauner kann es sich nicht Handeln denke ých.
    Er will nur das 6310 nicht so billig abgeben, aber er ist selbst schuld wenn er es für 160 Sofortkauf zur versteigerung freigibt.
    Der wohnt leider in München sind von mir 800 KM sonst würde ich zu Ihm fahren und es selber abholen.
    Was für andere tipps könnt Ihr mir den geben damit die Sache schnellt läuft

  • In einigen Ländern (z.B. Österreich) gibt es auch bei einem 6310 SIM-Lock, aber in dem Fall hier (wenn das Handy von E-Plus ist), denke ich das das nicht das Problem ist. Ich würde a versuchen, aus der Auktion rauszukommen.


    EDIT: Achso, dann sieht die Sache schon anders aus, wenn du das 6310 haben möchtest. Vielleicht kann ein Bekannter von dir oder jemand von TT aus München oder der Umgebung das Handy für dich abholen.

  • Lass es doch von einem unserer TTler aus Muenchen abholen und erzaehle Ihm Du kuemmerst Dich selbst um die Reparatur. Ansonsten mach Ihm klar das das Ganze ein rechtlicher Vertrag ist und schau was Ihm seine 250 bewertungen wert sind.


    thalabel

    thalabel

  • Ich will es unbedingt haben:mad: :mad: :mad:
    Auch wenn ich vorm Richter stehen muss.
    Schließlich habe ich ja einen anspruch auf mein Handy.

  • Wie Martyn schon sagte, suche dir einen TTler der dir das Handy abholt bzw. sich den Blitzschlagschaden zeigen lässt ;)
    Ich wette du kommst dann ganz schnell an dein Handy :)
    Ich denke ein kleines Present an den TTler wäe dann aber auch angebracht :)
    CU
    Pumi :)

  • Also wer ist so lieb und kommt aus Kiefersfelden
    (soll in der nähe von München sein)
    und spielt für mich den Gutachter :D :D :D .


    Für weitere tipps stehe ich natürlich noch offen.

  • ich würde einfach mein Geld zurückfordern. Wieviele positive Bewertungen hat der Verkäufer denn?
    Wenns ein seriöser VK ist, sollte er anstandslos Dir die Kohle zurücküberweisen.


    Wenn er Mucken macht, auf jeden Fall per Einschreiben eine Frist setzen.
    1 einziges Schrieben mit Frist reicht aus. 14 Tage sollten es sein.
    Ab dem 15.Tag befindet er sich dann automatisch im Verzug.


    Dann vielleicht per Mahnbescheid die Kohle zurückfordern.
    Legt er binnen 14 Tagen kein Widerspruch ein, ergeht dann ein Vollstreckungsbescheid. Dies ist dann schon ein "vollstreckbarer Titel".Mit dem kann man schon viel machen. Kontopfändung, vorläufiges Zahlungsverbot beim Arbeitgeber etc. Alle Kosten gehen zu Lasten des Schuldners. Wenn nichts zu holen ist, mußt Du leider diese Kosten erstmal zahlen. Aber der Titel verjährt erst nach 30 Jahren. In diesem Zeitraum kannst Du immer wieder Vollstreckungsversuche machen. Die Zinsen und Zinseszinsen laufen natürlich 30 Jahre weiter.


    Legt er Widerspruch ein, kommt es zur Gerichtsverhandlung und ein Richter
    entscheidet die Sache.

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