ZitatOriginal geschrieben von ra-kessel
...dass Du darauf einen Anspruch hast, sehe ich erstmal nicht so. Weshalb solltest Du denn einen Anspruch darauf haben...?
Kundenfreundlichkeit scheint zwar vielen Händlern Not zu tun, in einem preislich hart umkämpften Markt kann ich aber auch die Händler ein wenig verstehen. Letztendlich kommt es (für ihn) doch nicht darauf an, was das Gerät gekostet hat, sondern darauf, was der Händler daran verdient hat. Und darauf, ob und inwieweit er den Anspruch des Kunden an seinen Lieferanten weiterreichen kann.
Irgendjemand hatte doch im Thread irgendwelche gesetzlichen Grundlagen zitiert und da Stand was von "In § 439 BGB ist dieses Recht näher umschrieben und es heißt dort:
"Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.""
Ich interpretiere das als Anspruch.
Zum Thema Händler: Jeder Händler sollte Kaufmann sein und ensprechend intelligent, dass er Defekte und das gesetzlich verankerte 14tägige Rückgaberecht mit einkalkuliert. Natürlich habe ich Verständnis für die Händler (ich war selbst lange genug Mitinhaber mehrerer Einzelhandelsgeschäfte). Aber es kann doch nicht Aufgabe des Kunden sein, sich darüber Gedanken zu machen. Man kann als Händler eben nicht erwarten, dass die Ware 100% in Ordnung ist und dass kein Kunde von seinem Recht Ware zurückzuschicken Gebrauch macht.
Gruß
plant