Ärger mit Premiere

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Und ja, ich sammle alle .... ueber mehrere Jahre.
    Versandbestätigungen von Paketen und Einschreiben hab ich seid gut 10 Jahren wohl lückenlos.


    Sorry aber DAS finde ich lustig! :D
    Hast Du ein Ordnerregal statt einer Anbauwand im Wohnzimmer?! ;)



    Also wie im Digi-Forum auch schon geschrieben hat Premiere auch die Pflicht einen Nichteingang des Decoders unverzüglich zu melden und nicht erst Monate später. Einen Absendebeleg hebe ich ja auch ein paar Wochen auf aber bestimmt kein Jahr lang...

    PARTOS meint: Es gibt ein Problem mit dem Request aufgetreten

  • Zitat

    Original geschrieben von Der_Mond
    Sorry aber DAS finde ich lustig! :D
    Hast Du ein Ordnerregal statt einer Anbauwand im Wohnzimmer?! ;)


    Also wie im Digi-Forum auch schon geschrieben hat Premiere auch die Pflicht einen Nichteingang des Decoders unverzüglich zu melden und nicht erst Monate später. Einen Absendebeleg hebe ich ja auch ein paar Wochen auf aber bestimmt kein Jahr lang...


    Naamd!


    Naja, 1 1/2 Meter Ordner im Keller/Büro/sonstwo duerften die meisten ja wohl zur Verfügung haben. Und ausserdem gibts andere Ablagesysteme auch noch. Es muss nicht immer der gute, alte Leitz herhalten;)


    Aber mit dem Absendebeleg des Decoder nicht so lange aufheben währe ich extrem vorsichtig. AFAIK verjährt so ein Anspruch nicht nach ein paar Wochen oder Monaten.
    Und, wieso MÜSSEN die das sofort reklamieren?
    Viele Firmen machen 1x im Jahr Inventur, da fällt sowas halt dann erst auf. Is ja das gleiche wie mit Rechnungen. Wenn Du im Januar ne Rechnung nicht bezahlt hast, und die Firma merkt das erst im Dezember oder nächsten Januar bei Jahresabschluss, musste trotzdem zahlen.


    Ich bleib dabei: Wenns erstmal beim Inkassofritzen ist, laesst sich das nur noch durch schriftliches Widerlegen stoppen. Das Inkassounternehmen interessiert sich weder für Premiere, noch für dich, noch für den Vorgang ansich. Denen geht es rein um die Forderung. Is ja auch klar, das is denen ihr Job. Solange Du denen das nicht widerlegen kannst, werden die ihrem Auftrag entsprechend der Forderung nachgehen.


    Gruesse


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • "Naja, einer Firma zu untersagen, eine Forderung einzutreiben finde ich halt eben lustig."
    Habe ich ja gar nicht gemacht!
    Ich habe nur untersagt das die Firma mit der ich eine Vertrag abgeschlossen habe
    meine Daten an einer mir unbekannten dritt Firma weiter gibt!

  • Zitat

    Original geschrieben von johnydoe


    Ich habe nur untersagt das die Firma mit der ich eine Vertrag abgeschlossen habe
    meine Daten an einer mir unbekannten dritt Firma weiter gibt!


    Du hast Dir die AGB's von Premiere aber bei Vertragsabschluss schon durchgelesen, oder?
    Da steht i.d.R. naemlich sehr genau drin, wie die bei einer Forderung gegen Dich verfahren...

    --
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  • @Charli_D: Das ist genauso als wenn Du Ware bestellst und 1 Jahr später dem Lieferanten mitteilst das die Lieferung vor einem Jahr unvollständig war. Ich glaub kaum das Du da ne Chance hast dies erfolgreich zu reklamieren.

    PARTOS meint: Es gibt ein Problem mit dem Request aufgetreten

  • Nein habe ich nicht!
    Aber ich glaube darum geht es auch nicht.
    Ich habe es für richtig gehalten das da rein zuschreiben
    und das habe ich halt gemacht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Der_Mond
    @Charli_D: Das ist genauso als wenn Du Ware bestellst und 1 Jahr später dem Lieferanten mitteilst das die Lieferung vor einem Jahr unvollständig war. Ich glaub kaum das Du da ne Chance hast dies erfolgreich zu reklamieren.


    Naamd!


    Jetzt driftets zwar arg ins OT, aber das kann ich so nicht stehen lassen:
    Teillieferung und Nichtlieferung sind zwei völlig unterschiedliche Sachen.
    Aber es kommt halt immer aufs belegen an.
    Wenn Du rechlich zweifelsfrei belegen kannst, dass eine Lieferung unvollständig war, wirste wohl auch nach einem Jahr noch zu Deinem Recht kommen.
    Das in dem Fall der Beweis kaum zu erbringen sein wird, is wieder was anderes, da man ja kaum einen Beleg bekommt, auf dem man unterzeichnet, was man alles geliefert bekommt.



    Gruesse


    Charlie

    --
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  • Solche Ansprüche verjähren, wie die meisten Ansprüche im Allgemeinen, nach zwei Jahren zum Ende des jeweiligen Jahres. So lange sollte man also im eigenen Interesse den Beleg aufheben, es sei denn, man bekommt vom Gegenüber die Bestätigung, dass das Teil angekommen ist. Dann braucht man den Postbeleg nicht mehr - sollte aber wiederum diese Bestätigung entsprechend aufheben.


    johnydoe:


    Aus für mich gegebenem Anlass interessiert mich dieses Thema auch, insbesondere interessiert mich der Betrag, den man von Dir fordert. Offensichtlich ist ja eine DBox verlorengegangen. Was genau für ein Decoder war das? Ich bin über den etwas geringen Betrag, den die gefordert haben, etwas erstaunt...


    Der gegebene Anlass bei mir ist ähnlich. Nach meinem Umzug vor 3 Jahren hatte ich meine damalige Box (Original DBox 1, Vertrag lief zu diesem Zeitpunkt noch ein Jahr) meiner Schwester überlassen, da wir hier unten Premiere nicht empfangen können (und ich es auch nicht mehr wirklich brauchte). Sie hat dann die Box nach Ende der Vertragslaufzeit zurückgeschickt. Und den Beleg logischerweise auch nicht aufgehoben. Und natürlich ist das Paket nie in Hamburg angekommen...


    Die Forderung von Premiere belief sich dann allerdings auf ca. EUR 400,- (abzgl. der damals gezahlten DM 120,- Kaution). Dies entspricht exakt dem damaligen Preis einer DBox, wenn man sie von Premiere als Kaufbox erwerben wollte (ca. DM 800,-).


    Ich habe Premiere erklärt, dass ich zwar einsehe, dass ich aufgrund des nicht vorhandenen Einlieferungsbelegs nicht nachweisen kann, dass die Box verschickt wurde. Gleichzeitig wies ich die Forderung, für diese Box den Neupreis zu zahlen, zurück. Die Begründung liegt auf der Hand: Die Box war zwei Jahre alt, wurde intensiv genutzt, und es wurde ein monatlicher Mietabschlag gezahlt. Wie jede andere Mietsache auch, so verschlechtert sich natürlich auch der Wert einer DBox über diese zwei Jahre. Und naheliegenderweise kann Premiere, wenn eine solche Box verlorengeht, natürlich nicht den damaligen Neuwert der Box, sondern lediglich den Zeitwert verlangen. Eine Versicherung z.B. zahlt auch nur den Zeitwert eines versicherten Gegenstands, immer nach der Maßgabe, daß der Versicherte durch die Leistung nicht besser gestellt werden darf, als wenn der Versicherungsfall nicht eingetreten wäre.


    Natürlich hat Premiere dies alles nicht interessiert, man ist auch nicht auf mein Schreiben eingegangen, sondern hat halt einfach weiterhin normale Mahnungen geschickt bzw. versucht, den Betrag per LS einzuziehen. Habe ich natürlich zurückbuchen lassen.


    Landete dann irgendwann beim Inkassobüro. Denen habe ich wieder dasselbe erzählt und habe denen sogar, weil ich ein netter Mensch bin, einen von mir Pi mal Daumen ermittelten Zeitwert der Box (habe einfach die Hälfte des Neupreises genommen) überwiesen mit dem Hinweis, daß dies von Anfang an hätte so gehandled werden können und ich darüber hinaus keine weiteren Zahlungen, insbes. auch nicht die Gebühren des Inkassobüros tragen werde.


    Das ist jetzt knapp ein Jahr her, seit dem ist Funkstille. Ich habe kein Problem damit, ein Gericht entscheiden zu lassen, ob Premiere für zwei Jahre alte, verlorengegangene Boxen den früheren Neupreis verlangen kann.


    Und in diesem Zusammenhang würde es mich natürlich besonders interessieren, warum Premiere von anderen Leuten unter den faktisch gleichen Bedingungen sehr viel weniger Geld fordert. Gäbe mir, sollte es wirklich irgendwann eine Verhandlung geben, ein weiteres interessantes Argument an die Hand... ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • wo bei das mit den beleg ja auch so ein Ding ist!
    Was zeigt der Beleg denn?
    Nur das ich ein Paket zu Post gebracht habe aber nicht was drin ist!
    oder sehe ich das Falsch?

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Teillieferung und Nichtlieferung sind zwei völlig unterschiedliche Sachen.


    Genauso ist es und deshalb hätte es Premiere erst recht auffallen müssen das der von Ihnen zurück geforderte Decoder nicht eingetroffen ist.Und das dies dem "Kunden" erst nach einem Jahr mitgeteilt wird kann nur ein schlechter Scherz sein.
    (Wenn man sich den anderen Thread durchliest ist er ja auch eingetroffen nur wird da verdammt viel geschlampt)

    PARTOS meint: Es gibt ein Problem mit dem Request aufgetreten

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