Gekündigt durch Provider - dennoch Grundgebühr weiter zahlen?

  • Habe die Rückmeldung von 1und1 erhalten.
    Es hatte sich ein Negativbetrag von 157,25 Euro auf dem Kundenkonto gebildet. Dafür nun mit BID-Coburg eine Rechnung von über 1000 Euro zu verlangen ist hart..
    Jens


    Es gibt ja den Negativbetrag, dann zusätzlich den Monatspreis bis Ende der Laufzeit, und die Inkassokosten.


    Vor Gericht bekommt 1&1 niemals höhere Inkassokosten zugesprochen, als wenn ein Anwalt gemahnt hätte (Gebührenordnung).
    Never ever bekommt 1&1 vor Gericht den vollen Monatspreis zugestanden. Höchstens Monatspreis abzüglich ersparter Aufwendungen.


    Allerdings ist der Drops gelutscht, weil es ja bereits einen Vollstreckungsbescheid gibt. Einem unberechtigten gerichtlichen Mahnbescheid muss immer widersprochen werden.

  • Wenn er bereits die eidesstattliche geleistet hat, kann er ja die Füße entspannt hochlegen bzw. die Sache mit dem Schuldenberater besprechen.


    Schaden muss erstmal entstehen, bevor er geltend gemacht werden kann. Mobilfunkverträge sind keine Unikate im Kundenauftrag, sondern berechtigen quasi zum Zugang zur Verbrauchsstelle und vertragsgemäßer Nutzung derselben.


    Ab dem Moment, wo sie ihn aus dem Netz geschmissen haben, kann kein Schaden mehr entstehen. Gebühren müssen entrichtet werden, wenn eine Dienstleistung erbracht wurde. Alles nach Kündigung fällt nicht mehr ins Gewicht.

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