Negativzins / Verwahrentgelt unzulässig (Sparda-Bank Berlin): Urteil Landgericht Berlin

  • Die wirklich vor Gier strotzenden Entgelte mancher Sparda-Banken sind Folge fehlgeschlagener Zockerei mit Zinsderivaten, die (angeblich) zur Absicherung von Krediten notwendig waren. Diese Finte wird sicher nicht lange von den Tatsachen ablenken können. Den Vorstand meiner Sparda (deren Genosse ich immerhin bin) habe ich angeschrieben mit der sicheren Erwartung, keine Antwort zu erhalten, weil die nur in einem Zugeständnis völliger Unfäigkeit bestehen kann.


    So nebenbei: Von meiner Anlagebank erhielt ich kürzlich ein Schreiben, welches allergrößtes Bedauern beteuerte, dass man ab einem Anlagevolumen über 1 Mio. € Negativzinsen erheben müsse. Und nein, ich werde nicht verraten, welche Bank das ist - zumal die umstrittenen "Verwahrentgelte" schon in die üblichen Kontoführungsentgelte mehr als nur eingepreist sind.


    Bis auf einen einzigen Wert habe ich den Bestand schon auf einen meiner "Saftläden" übertragen - allerdings zu einem Zeitpunkt, bevor er sich als solcher entpuppte...

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