Beiträge von Carsten
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Original geschrieben von harlekyn
Du hast ihn ja zwischenzeitlich editiert.
Nö, das war ich.
@ thebee:
Also das solltest Du nun eigentlich wissen, oder?
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Ich würde vorschlagen, alle Bonusfragen dieses Jahr wieder auf den 1. Spieltag zu begrenzen. Und wenn man das korrekt bekannt gibt, braucht Lars ja nicht wieder rumflennen wie letztes Jahr. :p

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Re: Zeitbeschränkung trotz erfolgloser Suche
ZitatOriginal geschrieben von Rainer25
Soweit ich das getestet habe, ist die forenweite Suche von diesem Problem nicht betroffen, es erscheint gleich "nix gefunden" und ich kann erneut suchen.
Das ist so nicht ganz richtig, denn die Suchfunktion ist dieselbe, egal ob forenübergreifend oder threadintern.
Zur Erklärung, wann sofort die Ausgabe "Kein Ergebnis" und wann "Suche in Arbeit" vorgeschaltet wird:
Sämtliche Worte werden von der Forensoftware in einer bestimmten Tabelle der Datenbank abgelegt, dem sogenannten Searchindex. Wird nun eine Suche nach einem bestimmten Begriff gestartet, überprüft die Software zuerst, ob dieses Begriff im Searchindex vorhanden ist.
Wenn nicht vorhanden, erscheint sofort die Info "Kein Ergebnis" und die Suche wird sofort wieder freigegeben. Existiert der Begriff im Index, wird dann erst die eigentliche Suche gestartet und danach unabhängig vom Sucherfolg die 20-Sekunden-Sperre aktiviert.Carsten
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Zitat
Original geschrieben von kunde
*up*

Unnötig, bitte unterlassen. Danke. -
Zitat
Original geschrieben von exloser
hier
Ein Thread zum Thema sollte reichen.
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Sie muss ja ein Impressum haben, wenn sie öffentlich rumflötet. Alles andere wäre abmahnwürdig.

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Nein, heute kommen die Folgen 5 und 6. Die ersten vier hast Du wieder verpasst.
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Ist die Wiederholung der ersten Staffel.
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Zitat
Original geschrieben von Printus
Was die Strafbarkeit angeht: entweder ist das öffentliches Gelände - dann ist es fahren ohne Fahrerlaubnis seitens der Bekannten und Du bist mit dran weil Du sie hast fahren lassen.
[...]
Allein schon daß es sich offenbar um ein Firmengelände handelt besagt schon daß das kein Verstoß gegen die StVO sein kann, denn Deine Bekannte ist ja nicht im öffentlichen Verkehrsraum ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen.
Sorry, aber wie schon gesagt:
Du liegst falsch.
Siehe hier:
http://www.stvkr.de/StVO/allgemeines.htmZitat
Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden. Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht öffentlich, solange diese zum Beispiel wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken oder ähnlich wirksame Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt sind.
Darauf hatte ich mit meinem Hinweis auf ein Tor oder ähnliches bereits hingewiesen.Zitat
Warum sollte das so sein, wo steht denn das jeder sein Grundstück beschriften muß um anzuzeigen daß er der Besitzer ist?
Hier steht, dass er das eben nicht muß:Zitat
Dem öffentlichen Verkehr dienen also alle Flächen, die der Allgemeinheit mit Zustimmung des Berechtigten zu Verkehrszwecken offenstehen. Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an. Für die Zustimmung kommt es auch nicht auf den inneren Willen des Verfügungsberechtigten, sondern auf die erkennbaren äußeren Umstände an. Auch ein Privatweg kann dem öffentlichen Verkehr dienen, wenn er ohne Widerspruch des Verfügungsberechtigten zu Verkehrszwecken genutzt wird. Selbst frei zugängliche Parkplätze, bei denen Unbefugten die Benutzung durch Schilder untersagt ist, sind öffentliche Verkehrsflächen im Sinne der StVO, wenn sie nicht erkennbar vom öffentlichen Verkehrsbereich abgetrennt sind.
