Beiträge von Carsten

    Zitat

    Original geschrieben von Glamourbabe
    Dat war ja jetzt gemein - vor allem die vielfältige Interpretationsmöglichkeit, die sich hierbei bietet (Australien = Camp = Plage oder gar Plage im Sinne eines gewissen halben Namensvetters :eek: ) :D .


    Grüßles Dani


    Das überlasse ich mal Dir - sonst bekomme ich wirklich noch Prügel... ;)


    Zitat

    Original geschrieben von me too.
    Wie wär´s mit einer Modenschau für Damenunterwäsche auf dem Camp?


    Warum, brauchst Du Nachschub? :D


    Carsten

    Ich habe mal den Schreibfehler aus dem Topic entfernt und ins richtige Forum verschoben, denn mit Mobilfunk Allgemein hat die Frage ja wenig zu tun. ;)
    Bitte künftig darauf achten, danke.


    Ansonsten kann ich mit der Fragestellung auch nicht viel anfangen, denn § 25 sowohl der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UstDV) und des Umsatzsteuergesetzes (UstG) befassen sich mit anderen Dingen.


    Carsten

    Hier noch ein Gutschein für Quelle.de:


    Gutscheinwert 5 Euro
    Kennwort 77538424
    Mindestbestellwert 20 Euro.


    Keine Ahnung, ob der Gutschein mehrfach verwendet werden kann, denn die Beschreibung ist IMHO nicht eindeutig:
    "Die Nr. kann pro Person nur 1x verwendet werden und gilt vom 1.2. bis 31.8.2004."

    Zitat

    Original geschrieben von matze929
    ..schau auch bitte Du mal in Deinen Fahrzeugschein. Wieviel Sitzeplätze stehen denn drin ? Mehr als drinsteht in nunmal nicht erlaubt. Der ganze andere Käse ist Blödsinn.


    und


    Zitat

    Original geschrieben von matze929
    Sitzplatzanzahl = Anzahl der mitgeführten Personen



    Wo keine Sitze sind darf auch keine Person befördert werden. Auf der Ladefläche eines LKWs übrigens auch nicht. Auch wenn jemand was anderes behauptet, informiert euch.


    Ja, ich habe mich informiert - und Du doch sicherlich auch, nachdem Du meinen Beitrag zitiert und als Blödsinn bezeichnet hast. Oder sollte Dir mein Link zur StVO entgangen sein? ;)
    Ich pflege mit Fakten zu diskutieren und nicht nur Behauptungen in den Raum zu werfen, ohne diese zu belegen und gleichzeitig anderen jedwege Ahnung abzusprechen.


    Schönen Tag noch,
    Carsten :)

    Tag zusammen,
    auch ich sehe die Wette keineswegs als verloren an.
    IMHO ist es durchaus so, dass die Anzahl der Personen nicht zwingend durch die Anzahl der Gurte vorgeschrieben ist, sondern letztendlich nur durch das zulässige Gesamtgewicht und natürlich durch den meist nicht vorhandenen Personenbeförderungsschein (max. 9 Personen incl. Fahrer).
    De facto ist es unter gewissen Umständen übrigens auch erlaubt, Personen auf der Ladefläche eines LKW mitzunehmen.
    Ansonsten verhält sich die StVO da etwas schwammig:
    StVO §21 Personenbeförderung


    Die Rennleitung verpasst zwar - wie oben schon beschrieben - nette Tickets, lässt einen aber durchaus weiterfahren.
    Jedoch sollte die Idee trotzdem nur akademischer Natur sein, denn wie sich z.B. im Falle eines Unfalls mit Personenschadung die Versicherung verhält, sollte man besser nicht herausfinden wollen...


    Wie gesagt: Alles IMHO. ;)


    Carsten