Beiträge von Carsten

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    Original geschrieben von juezae
    wenn ich schon 4 neue Reifen kaufe, will ich nur sicher sein und nicht am falschen Ende gespart haben, besonders wenn man auch hier ganz unten liest. Die Sache mit dem Aufkleber habe ich auch schon mal gesehen, allerdings noch nichts darüber gelesen.


    Uiuiui....
    Abgründe tun sich auf. ;)


    Sorry Jungs, aber bisher liegen alle komplett falsch!
    juezae liefert des Rätsels Lösung ja schon selber mit, wenn man mal den Link anklickt und bis nach ganz unten scrollt:
    Das Geschwindigkeitssymbol der montierten Reifen darf nur gleich oder höherrangig sein als die Angabe im Fahrzeugschein.


    Die Praxis mit dem Vmax-Aufkleber gilt ausschliesslich für Winterreifen.


    Siehe auch Strassenverkehrszulassungsordnung §36.



    Edit:

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    Original geschrieben von digitalfan
    Also, bei unserem haben wir Reifen die bis 210(??) gehen, und die Kiste läuft 250.
    Wir haben auch keinen Aufkleber, obwaohl die Reifen original von Audi sind.
    Soviel zur Aufkleber-Praxis.


    Das wage ich zu bezweifeln. Entscheidend ist übrigens nicht, was bei Vmax auf der Uhr steht, sondern was als eingetragene Höchstgeschwindigkeit im Schein steht. Ich will ja keinen Auto-Krieg vom Zaun brechen, aber gerade bei Audi sind da AFAIK krasse Abweichungen vorhanden.
    Sollte im Schein eine höhere Vmax als 210 km/h stehen, sind die Reifen entweder nicht von Audi selber oder aber der Händler hat katastrophal Mist gebaut. In dem Fall würde ich da schnellstens mal anreiten und ihn zur Rede stellen.
    Oder aber Du hast Dich schlichtweg geirrt, was den Vmax-Index der montierten Reifen betrifft.

    Re: Muss sein...


    Zitat

    Original geschrieben von Elefant
    Wir wissen ja, dass Zitronenfalter Zitronen fallten ;)
    Also müssen Feldjäger wohl Felder jagen :cool:


    Man vergleiche Apfelsaft mit Hustensaft... :rolleyes:


    Back to topic, please. ;)


    Zitat

    Original geschrieben von wolf
    Aber klar! Bei Politikertreffen oder Militärkonferenzen sind die Feldjäger vor Ort und schützen den Bereich grossräumig. Generäle werden eskortiert und bewacht von Feldjägern.
    Oder am der Tag der Einberufung werden Soldaten von den Feldjägern im "Sammelzug" bewacht...


    Zwischen Politikertreffen und Militärkonferenzen würde ich schon noch einen Unterschied machen. Ich bleibe dabei: Mit Politikern haben Feldjäger nichts am Hut.
    Das gemeine Soldatenvolk wird von den Feldjägern eher am Tag der Entlassung unter die Lupe genommen, da wurde schon manche Trillerpfeife kassiert und so manch einer hat seinen Rausch im Cafe Viereck ausgeschlafen. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von wolf
    Eine weitere Aufgabe:
    Rückt eine Einheit (oder mehrere) in's Manöver aus, so regeln die Feldjäger den Verkehr für die Schwertransporte und tragen die Verantwortung, dass der Konvoi nicht auseinanderbricht...


    Bei normalen Einheiten sind da normalerweise auch keine Feldjäger dabei. Ich war bei einer Schwerlasteinheit mit diversen SLTs, da wiederum sind schon mal Feldjäger dabei, wenn es darum geht, eine Autobahn für den Zivilverkehr zu sperren.
    Bei normalen Ausfahrten unserer "Elefanten" und "Franziskas" (BW-Jargon) sind keine dabei, jedoch wird die Marschroute von der Verkehrskommandatur vorgeschrieben, da man mit knapp 100 Tonnen, über 3 Meter Breite und 27 Meter Länge nicht überall so ganz sauber durchkommt. ;)
    Die Überwachung des Konvois wird dabei meist von eigenen Begleitfahrzeugen geregelt.

    Zitat

    Original geschrieben von SiemensFreak³
    Weil im Werbeforum auch kritisiert wird: Lest ihr die Bannergröße aus dem Kaffeesatz? 350x50? Was is das für eine kranke größe? :D
    Standart-Fullsize-Banner = 468x60 ;)


    Mein Reden. :)
    Ohne FullSize-Banner gewinnt man keinen Blumentopf. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Andyy23
    Hast du den 911 er nicht mir versprochen.:D
    Da ich aber nett bin, nehme ich lieber ne Email Addy.:D


    Nee, das war ich.
    Aber keine Angst, ich nehme beides:
    Den 911er und die Mailadresse. :D

    Oje...
    Darüber wurde ich vor über 10 Jahren mal ausführlich instruiert (nein, ich war keiner ;) ).
    Feldjäger müssen IMHO auch von der Polizei immer hinzugezogen werden, wenn es um Vergehen von BW-Angehörigen geht. Ansonsten sind IMHO Feldjäger gegenüber Privatpersonen nicht weisungsbefugt, sofern nicht Gefahr im Verzug ist.
    Aber als BW-Angehöriger Ärger mit den Feldjägern zu haben, sollte man tunlichst vermeiden.

    Yepp, das geht.
    Aus der WebDAV-Anleitung von Schlund:

    Euch zuliebe habe ich den Sound-Banner entfernen lassen.
    Wer ihn bis zur Umsetzung aber nochmal sehen oder hören sollte, darf gerne nochmal schnell einen "Unterstützungsklick" wagen... :rolleyes: