Beiträge von Khadgar

    Danke DaFunk,


    der Tip mit den Unterlagen zum Verbrauchenschutz zu gehen ist gut.
    Gibt es da bestimmte Organisationen (die sich zum Beispiel auf
    Dienstleistungen dieser Art spezialisiert haben) oder muss ich mich da
    an eine Art Dachorganisation wenden?


    (Ich hätte nie gedacht, dass es mir Spaß machen würde mich durch Urteile
    und [zumindest kleine] Gesetzestexte zu arbeiten...)

    Danke DaFunk!


    Das erste Urteil hatte ich bereits im dem Fax angemerkt, aber das haben
    die sehr wahrscheinlich überlesen! Die Telekom halt :(


    Was die Gerätesubvention angeht, so denke ich dass die mir mitteilen
    werden, dass die Geräte zwar subventioniert sein werden, jedoch nur auf
    Basis der Subvention einer Vertragsverlängerung (bzw. Wandlung) und
    das diese Subvention geringer ausfällt.


    Heisst doch für mich, dass ich mit Wandlung des Vertrags (Mobiltelefons)
    auf einen Teil der mir zustehenden Subvention verzichte (da ich das höher
    subventionierte Handy ja wieder abgebe, oder nicht?
    Das kann doch so nicht wirklich rechtens sein, oder?

    Ich habe jetzt nochmal mit der Service-Hotline gesprochen und werde mir
    zu Mitte der Woche Angebote für die Handys die mich interessieren
    kommen lassen (das 3650, 7650 und 8920) und dann mal sehen.


    Wie ist das mit der Gerätesubvention? Wenn ich bei einer Wandlung ein
    neues Gerät erwerbe und das alte abgebe, wird dann die Subvention
    einfach 'gestrichen' (also verfällt mit dem alten Gerät) oder kann ich die
    T-Mobile Leute dazu bringen die auch auf das "Wandlungsgerät"
    anzuwenden?


    Gibts da Urteile oder konkrete Rechtssprechung / Gesetzgebung zu?

    emjay:
    Ich habe übrigens gerade einen Brief vom T-Mobile erhalten und da du
    gerne wissen wolltest wie es weiterging hier der Auszug:


    "
    <Hier Briefkopf unf Anrede einsetzen>


    Sie bitten uns, Ihr Mobiltelefon gegen ein neues Handy zu tauschen, da
    es schon mehrmals defekt war.
    Sie haben einen Anspruch darauf, dass Ihr Mobiltelefon einwandfrei
    funktioniert. Da wir es nicht dauerhaft reparieren können, bieten wir Ihnen
    gern folgende Handys zu Auswahl an:


    Nokia 6310i Silber 50,00 EUR Zuzahlung
    Siemens S55 Artic Blue (ohne Kamera) 0,00 EUR Zuzahlung
    SonyEricsson T300 Icy Blue (inkl. Kamera) 0,00 EUR Zuzahlung


    Bei der genannten Zuzahlung handelt es sich nur um die Differenz zwischen
    den Kaufpreise. Die Laufzeit Ihres T-Mobile Vetrags bleibt selbstverständlich
    unverändert.


    Bitte kreuzen Sie auf dem beiliegenden Vordruck an, welche Mobiltelefon
    Sie wünschen, und senden Sie ihn uns entweder per Post oder per Fax
    zurück. Vielen Dank.


    Sobald Ihre Antwort vorliegt, senden wir Ihr neues Handy an den T-Punkt
    Münster; Salzstraße 14-25, Die Kollegen im T-Punkt werden Sie informieren,
    wenn das Mobiltelefon angekommen ist und Sie können die Handys dann
    gegeneinander austauschen.


    Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie und einfach vom Handy [...]


    Mit freundlichen Grüßen,
    Ralf Hoßbach"



    Soweit so gut, jedoch sind die gegebenen Handys für mich alle
    uninteressant und ich befürchte, dass die Leute im Servicecenter mein
    Fax nicht wirklich gelesen haben.


    Was ist denn jetzt die Ideale Antwort auf so was?


    *HILFEEE* ;)


    Wäre nett wenn einer der TT-Juristen sich dazu äussern könnte :)


    Danke im Voraus,
    Khadgar

    DaFunk:
    Ich habe mal versucht nach den Bestimmungen betreffend der Geräte-
    subvention bei Rücktritt vom Vertrag zu googeln, aber irgendwie
    finde ich wohl nicht die richtigen Stichworte :(
    Kannst du eventuell nochmal schauen ob die Bookmarks noch irgendwo
    bei dir herumfliegen oder mir den ein oder anderen Tip bezüglich der
    Optimierung der Suchanfrage geben?


    Danke,
    Khadgar

    Emjay:
    "...dort umtauschen wo du es gekauft hast."


    Ich habe das Gerät via T-Mobile.de erworben, also müsste sich doch
    jeder T-Punkt dieser Sache annehmen.


    Aber das mit den Kaufbelegen ist ein guter Hinweis. Danke :)

    So, nun wieder "mit meinem Karma im Einklang" möchte ich mal schildern
    was mir Gestern in zwei T-Punkten in Münster wiederfahren ist:
    (In Kernaussagen)


    1)
    "Das ist nicht unser Problem sondern ein Gerätefehler. Also wenden Sie
    sich an Motorola"
    (wenige Minuten später) "Das ist garkein Fehler"....
    "Wir schicken dass nicht ein" (weil Motorola auch kein Backup hat).
    (Auf die Frage von mir ob er seinen Nacherfüllungspflichen nicht
    nachkommen wolle) "Ja. Derzeit können wir nichts machen".


    2)
    "Das Gerät fuktioniert doch" (Habe den Verkäufer dreimal belehrt, das
    das Gerät zwar funktioniert aber nicht voll funktionsfähig ist!)
    "Da können wir nichts machen da Motorola auch kein Update hat"
    "Wenden Sie sich an Motorola"
    (Habe dann versucht ihn davon überzeugen das die T-Mobile AG mein
    Vertragspartner ist, dessen Vertretung er darstellt)
    "Das Gerät läuft doch" (Erklärung der "vollen Funktionsfähigkeit" anhand
    der Mengenlehre versagte ebenfalls).
    "Wenden Sie sich für Wandlungen an folgende Fax-Nummer"


    (Da habe ich aufgegeben und bin Wutentbrannt gefahren.)


    Was meinen die Juristen und Euch zu einem solche Verhalten der
    Telekomler?

    Danke DaFunk,


    Dejure.org hat mir Google auch direkt ausgeworfen! Die Seite scheint
    echt gut zu sein :)


    EmJay: Was konkret heisst, dass ich trotz deren nicht Erfüllung eines
    gravierenden Teils des Vertrags, weiterhin an die Telekom gebunden
    werde?


    Habe ich das richtig verstanden? Können die das einfach so?


    <gefährlichesHalbwissen>


    BGB §323
    (1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige
    Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er
    dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder
    Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.


    </gefährlichesHalbwissen>


    Heisst für einen Nicht-Juristen wie mich:
    Die erfüllen Ihren Teil des Vertrags soweit nicht, als dass sie nicht in der
    Lage sind mir ein voll-funktionsfähiges Mobiltelefon auszuhändigen und ich
    dann sagen kann "So... Das wars.... Gebt mir mein Geld wieder, ich bin
    weg"... oder so ähnlich ;)