Echt der Hammer, eigentlich sollte man versuchen dadurch eine außerordentliche Kündigung durchzusetzen^^
Beiträge von d4ncer
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Mhm naja, dann muss ich wohl den Weg über MC probieren,wobei ich mich da ja nich an nen 24 Monatsvertrag binden wollte, aber mal schauen

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Original geschrieben von Martyn
Dann siehts wohl leider wirklich schlecht aus.Im Bezug auf was? Wenn die Nummer vergeben war oder was? Das kann ich ausschließen, die ist schon länger *frei*

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Hi ho,
ich hab nen recht guten Draht zu Vodafone und könnte dort jede Nummer die frei ist bekommen, aber bei meiner Wunschrufnummer (XXXYYYY) ist es, laut Vodafone, so, dass diese beim SP Mobilcom liegt. Und angeblich kann Vodafone die dann nicht mehr zurückbekommen, bei E-Plus ist es ja so, dass diese die Rufnummer wieder zurückholen können, auch wenn die beim SP liegt, aber bei Vodafone soll das nicht gehen.
Weiss hier vielleicht jemand mehr?
MHm ich probiers einfach mal bei MC im Shop, aber ich glaube nicht, dass es da so viel bringt, weil die Rufnummer sonst ja sicherlich schon von jemand anderem gebucht worden wäre

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Hallo Zusammen,
es gibt eine bestimmte Rufnummer welche ich unbedingt haben möchte und die bei Mobilcom liegt, jedoch noch nicht vergeben wurde.
Gibt es den irgendeine Möglichkeit da ran zu kommen? Über einen Shop? Über Mobilcom direkt?
Bin für jeden Tip dankbar

LG Lucas
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Original geschrieben von Andreas24
Aus Deiner Sicht: JaAus Sicht der Verwaltung die perfekte und durchaus legitime Gelegenheit auszutesten, ob sie die Wohnung auch zu einem höheren Preis los werden.
Trotz angespannten Verhältnisses kann ich mir nicht vorstellen, dass die das nur machen, um Dich zu ärgern. Wie gesagt, für die ne tolle Gelegenheit rauszufinden, ob sie zukünftig nicht vielleicht 150 € mehr verdienen - für Dich einfach nur ärgerlich

... und menschlich eigentlich auch unter aller Sau. (Zumindest so hoch anzusetzen, ohne Dich vorher darüber aufzuklären)
Naja, für eine Hausverwaltung die Deutschlandweit laut eigenen Angaben 220.000 Immobilien verwaltet meiner Meinung nach sehr unseriös...
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Original geschrieben von stanglwirt
coole sache, du kannst dem doch nicht deine wohnung versprechen und schon termine für übergabe etc. ausmachen! ich glaube du hättest vorher mal nen paar worte mehr mit deinem vermieter wechseln sollen. dann wäre vielleicht auch zur sprache gekommen, daß es einen neuen mietpreis gibt. das klingt alles nach nem problem durch mangelnde absprache.Ich habe niemandem die Wohnung versprochen, sondern MIT der Servicefirma der Hauverwaltung einen Übergabetermin zurück an die Hausverwaltung für den 29.09 vereinbart, erst dannach würde dann die Wohnung von den wieder an einen anderen übergeben werden.... Du hast mich da glaub falsch verstanden...
Nachdem ich nach einem Nachmieter gefragt habe, hätte sie das ja sagen können, ich bin davon ausgegangen das der Mietpreis gleich bleibt.
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Original geschrieben von Andreas24
Also ob in diesem Fall wirklich eine Härtefallklausel greift, erscheint mir zumindest sehr fragwürdig.Anders als bei einem Mobilfunk- oder Fitnesstudiovertrag geht es hier ja nicht um eine längere Laufzeit, sondern lediglich um ein kurzfristigen überschaubaren Zeitraum von 2 Monaten.
Da könnte man ja auch argumentieren, dass der Vermieter einen gewissen Schutz braucht, weil er mit den Einnahmen rechnen muss. Überleg Dir einfach Du wärst Vermieter und hättest eine nicht abbezahlte Wohnung, wo der Mieter Knall-auf-Fall auszieht und nicht mehr zahlt. Willst Du dann Deiner Bank sagen, sorry, aber der Mieter ist weg, jetzt kann ich Euch auch nicht mehr bezahlen???
Mal abgesehen davon, dass 2 Monatsmieten kaum den Aufwand und den Stress eines möglicherweise aussichtslosen Rechtsstreites rechtfertigen.
Ansonsten scheint mir der Brief vom Anwalt am sinnvollsten.
Da stimm ich Dir ja voll und ganz zu, aber nun war es ja so das ich gesagt habe "Hey hier ist ein Nachmieter, der übernimmt meine Wohnung" und der hätte die Wohnung ja auch zu dem Mietpreis übernommen, jedoch wollte die Hausverwaltung nun mehr Kohle haben! Aus meiner Sicht ist das reine Schikane, weil es bisher schon ein angespanntes Verhältnis gab...
Ich habe schon mit diesen eine Übergabe der Wohnung zum 29.09 vereinbart, wo ich die Schlüssel und alles übergebe.
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Nein, die Sache ging vom Arbeitgeber aus, welcher dies so wollte, jedoch hat man mich nicht mit vorgehaltener Pistole dazu gezwungen

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Mhm ja, das ist mir schon klar.
Laut einem ähnlich gelagerten Fall:
http://www.frag-einen-anwalt.d…-ins-Ausland__f16566.html
Dort beurteilt ein Rechtsanwalt die Situation wie folgt:
Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht Ihnen nicht zu. Allerdings können Sie sich aufgrund des berufsbedingten Wechsels ins Ausland unter Umständen mit Erfolg auf eine unzumutbare Härte berufen (siehe oben), wenn Sie zusätzlich einen geeigneten Ersatzmieter stellen. Der Vermieter ist zwar nicht verpflichtet, mit dem Ersatzmieter den Vertrag zu schließen, der Mieter gilt aber als aus dem Vertrag entlassen zu dem Zeitpunkt, zu dem der Nachmieter abschlussbereit wäre.
Mir ist klar, dass das ganze eine wackelige Angelegenheit ist, aber einen Gerichtsprozess stellt doch einen viel größeres Risiko da.
Würdet ihr:
- der Hausverwaltung schreiben und mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung drohen, bei der die Erfolgsaussichten aufgrund der gegebenen besonderen Härte nicht aussichtslos sind und darum um vorzeitige Aufhebung und Akzeptanz eines Nachmieters zu gleichen Konditionen bitten
oder
- direkt einen RA aufsuchen und dieser denen schreiben lassen
Mir sitzt so langsam auch die Zeit im Nacken, am 01.10.2008 bin ich weg!