Vergessen oder nicht gewußt ist kein Entschuldigungsgrund und schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Schon merkwürdig, wenn man 9 Jahre seinen Zweitwohnsitz nicht anmeldet und dann sich als Unschuldslamm hinstellt. Verantwortlich ist er ausschließlich selbst für diese Straftat und nicht sein Steuerberater. Zumal man garnicht weiß ob er seinen Steuerberater darüber informiert hatte.
Beiträge von bernbayer
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Nein, gib es nicht nur in Berlin sondern in vielen Städten. Siehe hier:
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Ich habe zwei ältere leistungsschwächere Notebooks von "Windows XP" auf Linux-"Ubuntui" bzw. "-Lubuntu" umgestellt und es läuft alles prima und ziemlich problemlos. Man gewöhnt sich da sehr schnell ein. Probleme mit Viren und Schadstoff-Software gibt es da auch so gut wie garnicht. Nur mein neuer Hauptrechner läuft halt mit "Windows 7". Das behalte ich mal so, da ich einige Spiele nutze, welche mit Linux nicht laufen.
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Der Fraktionschef der Grünen Anton Hofreiter hat jahrelang die fälligen Steuern auf seinen Zweitwohnsitz hinterzogen. Er hatte diesen nicht angemeldet wie hier zu lesen ist:
http://www.rp-online.de/politi…zog-steuern-aid-1.4231070Er will das das ganze einfach nur vergessen haben und glaubt mit einer Entschuldigung davon zukommen. Gerade er war aber einer von denen welche die moralische Messlatte bei anderen besonders hoch angelegt hat. Wenn er noch einen Funken an Glaubwürdigkeit haben will, dann sollte er sofort von allen politischen Ämtern zurücktreten. Das ist das mindeste was man von ihm jetzt erwarten muß. Wenn man bedenkt das ein ehemaliger Bundespräsident Wullf wegen einer angeblichen Vorteilsnahme von einigen 100 Euro aus dem Amt gedrängt und vor dem Kadi gezerrt wurde. Letztendlich wurde er von diesen Vorwurf freigesprochen. Sein Amt ist er aber trotzdem los. Ein Obermoral-Postel wie Hofreiter kann deshalb nicht im Amt bleibem, wenn er Steuern hinterzogen hat, auch wenn es sich nur um eine kleine Summe von ein paar tausend Euro handelt.
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Funktioniert denn bei diesen IP-Anschlüssen Fax auch wirklich mit allen Fax-Geräten? Also auch mit Drucker-Kombigeräten, oder müssen die Gerätschaften dafür bestimmte technische Anforderungen erfüllen?
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Da liegst du vollkommen richtig.