-
Bei Wahlen zum europäischen Parlament geht es eben nicht um die Bildung von stabilen Regierungen. Das hat das BVG in seinen Urteil berücksichtigt und deshalb die 3 Prozent-Hürde auch als verfassungswidrig eingestuft. Bei Bundestags- und Landtagswahlen geht es nicht ganz ohne eine Prozent-Hürde. Hier kommt es darauf an, daß eine stabile Regierung gebildet werden kann und nicht die Unregierbarkeit droht. Allerdings ist die 5 Prozent-Hürde zu hoch. Es kann ja nicht sein daß wie bei der letzten Bundestagswahl fast 15 Prozent der Stimmen unter den Tisch fallen. Hier wird dem Wählerwillen nicht mehr aussreichend Rechnung getragen. Ich halte da eine 3 Prozent-Hürde für ausreichend um Weimarer Verhältnisse zu vermeiden. Übrigens, bei Kommunal-Wahlen gibt es in Deutschland auch keine Prozent-Hürde. Probleme in den Kommunen gibt es deswegen kaum.
PS. Es ist ja nicht so daß man ohne Prozenthürde nicht auch eine gewisse Anzahl von Stimmen braucht um in ein Parlamet einzuziehen. Man muß schon soviel Stimmen erhalten, das diese Zahl mindestens für 1 Sitz reicht. Bei der EU-Wahl ist das kapp unter 1 Prozent.
Man kann es sich natürlich einfach machen und Gerichtsschelte betreiben, wie das die "SZ" in einen Kommentar zum Urteil gemacht hat:
http://www.sueddeutsche.de/pol…ein-rummelplatz-1.1898773
-
Funktoniert das ganze denn mit SQ-Mobilfunknumnern?
-
Als Freiberufler bist auch noch eine Privatperson.Kontrolliert werden deine Gespräche sicher nicht.
-
In einen Rechtsstaat gilt halt, jede Straftat muß bewiesen werden. Kann sie nicht bewiesen werden gilt man als unschuldig, selbst wenn man die Tat begangen hat. Moralische Maßstäbe können für eine Verurteilung in einen Rechtsstaat keine Rolle spielen.
-
Naja, ob die jetzt mit SQ gutes Geld verdienen oder nicht, das wissen wir einfach nicht. Derartige Spekulationen bringen deshalb nichts.
-
Wir haben Pressefreiheit. Wegen Vorverurteilung ist bisher noch kein Journalist belangt werden, dies wird auch beim Fall Wulff nicht anderes sein. Die Sache wirft nur kein gutes Licht auf bestimmte Journalisten. Es gibt aber auch noch faire und sachliche Journalisten, alle in einen Topf werfen sollte man da sicher nicht.
-
Der Fall Wulff war ein klassischer Fall von Vorverurteilung durch bestimmte Medien. Auch für einen Bundespräsidenten gilt wie für jeden anderen Bürger auch die Unschuldsvermutung solange er nicht rechtskräftig verurteilt wird. Für bestimmte Medien und Kampagne-Journalisten ist sein Freispruch heute ein schwarzer Tag.
-
Ja funktioniert auf jeden Fall. Habe erst letzter Woche meine Penny-mobil-Karte direkt mit T-mobile aufgeladen.
-
Heute wurde ja vom BVG die 3 Prozent-Hürde bei der Europa-Wahl gekippt. Bei den etablierten Parteien löste das Kritik aus. Gerichtsschelte ist meist kein gutes Argument. Auch wenn man Europawahlen nicht ohne weiteres mit Bundestagswahlen vergleichen kann,halte ich die Fünf-Prozent-Klausel für bedenklich.Durch diese Klausel vielen z.B. bei der letzten Bundestagswahl fast 15 Prozent der Wählerstimmen unter den Tisch. Das halte ich für sehr bedenklich,dem Wählerwillen wird da nicht ausreichend Rechnung getragen. Die Hürde sollte auf mindestens 3 Prozent gesenkt werden.
-
Naja, das mit den 5 Meinungen war von mir nur beispielhaft und zugegebenermaßen etwas überspitzt dargestellt.Aber zwei Meinungen gibt schon sehr häufig.