Danke für den Hinweis.
Beiträge von bernbayer
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Stellt sich noch die Frage ob man das ganze auch wieder genau so einfach per SMS mit "Stopp" oder so ähnlich wieder abbestellen kann oder dazu dann die Hotline bemühen muß?
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Original geschrieben von torcida
Nokia schließt Karten-Deal mit Oracle ab
Ist auf jedem Fall eine Nachricht, welche dem Thread-Titel gerecht wird. -
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Original geschrieben von archie83
Der Anspruch auf Portierungsentgelt ergibt sich aus § 46 Abs. 5 TKG. Wenn du das Portierungsentgelt abschaffen willst, musst du schon Lobbyarbeit im Bundestag betreiben.
Das ist schon so richtig. Allerdings ist es ja bei Telogic/Solomo so, daß die geschuldete Leistung nicht mehr erbracht wird. Ob hier dann auch Kosten für die Portierung in Rechung gestellt werden können, dazu sagt der $46 im TKG nichts aus. Dies ist nicht eindeutig geregelt und man muß da von einer Gesetzeslücke ausgehen. Das gibt dann bei einer juristischen Auseinandersetzung Auslegungsspielraum mit ungewissen Ausgang.
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Original geschrieben von ElaHü
Zum Auszahlen des SIM- Guthabens musst du dich an einen Antrag ausfüllen https://www.solomo.de/de.solom…stguthabenSIM_telogic.pdf
Ich empfinde es allerdings als Schikane, dass man Kopie des Personalausweises mitschicken soll. Der Antrag wird direkt bei Telogic bearbeitet (obwohl der Adressat solomo ist, ist es ein Postfach von Telogic)Um Online- Guthaben auszahlen zu lassen, musst du dich an Solomo wenden.
Dieses Antragsformular habe ich bereits. Für das Online-Guthaben gibt es aber anscheinend kein entsprechendes Formular, muß ich dann halt formlos beantragen.
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Mittlerweile geht bei mir garnichts mehr. Meine Karte bucht sich nicht mehr ins Netz ein und Voip, ("Icall") geht auch nicht mehr. Das scheint das Ende zu sein. Ich werde mir jetzt mein Guthaben auszahlen lassen. Kann man sich eigentlich auch sein "Icall"-Guthaben auszahlen lassen? Dazu hört man von "Telogic/Solomo" eigentlich garnichts.
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Bei mir geht es auch alles.
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So ein Brief mit Forderung auf Schadensersatz bewirkt sicher nichts. Denn die werden dieser Aufforderung nicht nachkommen. Man müßte dann den Rechtsweg beschreiten und klagen, ob man da was erreichen würde, ist auch ungewiss. Man könnte dann noch zusätzlich auf Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleiben. Ich denke ein solches Risiko wird deswegen kaum jemand auf sich nehmen.
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Bei mir funktioniert die RUL auch nicht mehr.
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Ich nehme mal an, daß der von deiner Kreditkarte abgebuchte Betrag deinen Guthaben auf deiner Prepaid-Simkarte gutgeschrieben wurde. Damit wurde bereits die Gegenleistung erbracht. Schließlich ist das Grundprinzip einer Guthabenkarte daß man im voraus bezahlt. Das du jetzt mit der Karte nicht telefonieren kannst ist eine ganz andere Sache. Zum Teil kannst du ja noch kostenpflichtige Leistungen wie Rufumleitungen in Anspruch nehmen. Es ist keinesfalls so einfach wie du dir das denkst.