Jemanden vorrschreiben wofür er sein Geld tatsächlich ausgeben darf wird wohl nicht gehen. Da bräuchte man dann einen Überwachungsstaat, das kann sicher niemand wollen.
Beiträge von bernbayer
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Original geschrieben von Roadrunner0778
Ich nutze auch nur WAP via Flat und ausnahmslos alle apps zb auf dem 5800 lassen sich darüber mit neuen daten füttern, das einzige was nicht funktioniert ist das internetradio (Sunshine-Live)Ps. die Tagesflat wird über web oder ww. wap genutzt, über web hat man alle ports zur verfügung, daran kanns also nicht liegen
Der Internetzugang über "web.vodafone.de ist normalerweise bei "Callya" gesperrt und über den Wap-Apn läuft wegen Portsperren nicht alles. Es gibt aber eine Ausnsahme, wechselt man in den Tarif "Callya Openend Internet" dann kann man den Web-APN nutzen. Der Websessions-APN "event.vodafone.de" läuft mit jeder Callya-Karte und ist eigentlich für die PC-Nutzung gedacht. Man kann ihn zwar auch mit dem Handy nutzen, hier hat man aber den Nachteil das eine Internetsitzung immer über den Browser und die websession-Startseite begonnen werden muß.Einfach Handy anmachen umd dann z,B. den Email-Clienten oder eine Java-Applikation nutzen ohne vorher den Browser zu starten geht dann damit nicht. -
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Original geschrieben von laudanum
Was mich gerade sehr beschäftigt, dort ist ja kein einziger Cent für Versicherungen vorgesehen!Wie bekomme ich denn ich beispielsweise einen Schaden erstattet, wenn der Verursacher keinen Versicherungsschutz genießt?
Das fällt unter "andere Waren und Dienstleistungen" nehme ich mal an.
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Nur für diesem Zweck sich eine Fritzbox anzuschaffen, die ja eigentlich für den DSL-Einssatz gedacht ist, ist einfach zu teuer. Es gibt auch gute UMTS-Router die immer noch billiger alls die Fritzbox sind, z.B. den Netgaer MBR624Gu, bekommt man so ab ca. 70 Euro. Am billigsten ist der Edimax-Router 6200n den man ab 45 Euro bekommt, der macht aber Probleme mit VOIP.
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Volkommen richtig, in unserem Staat wurde noch nie soviel für Soziales ausgegeben wie heute. Von sozialer Kälte kann überhaupt keine Rede sein. Rot-Grün sollte sich mal an ihre Regierungszeit zurückerinnern, da gab es weniger für Soziales als heute und jetzt plärren sie, als würde in Deutschland das blanke Elend herrschen. Da kann man nur sagen, absurd.
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Wenn man sich die Netzabdeckungskarte von Eplus deutschlandweit anschaut dann sieht man überwiegend grün für GSM. UMTS/HSdPA steht meistens in der Fläche nicht zur Verfügung, da haben sie noch sehr sehr viel zu tun.
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Für ältere Arbeitnehmer die viele Jahrzehnte gearbeitet haben und dann arbeitslos wurden, gab es Ungerechtigkeiten, da sie genauso behandelt wurden beim Schonvermögen wie Leute die nur wenige Jahre eingezahlt hatten. Diese Ungerechtigkeit in den von rot-grün beschlossenen Harz-Gesetzen hat die jetztige Bundesregierung durch eine Erhöhung des Schonvermögens weitgehend beseitigt.
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Das was jetzt beschlossen wurde ist angemessen und von Skandal zu reden ist Unsinn. 20 Millionen Rentern wurde auch eine Nullrunde verordnet und das nicht zum ersten mal, die ersten Nullrunden für Rentner gab es schon unter Rot-Grün, die haben deshalb überhaupt keinen Grund jetzt laut zu schreien. Die Löhne sind im Durchschnitt in den letzten Jahren auch nicht gestiegen, da wäre es völlig unangemessen jetzt die Harz IV Sätze kräftig zu erhöhen. Das BVG hat ja nicht die Höhe der Sätze beanstandet, sondern die nicht nachvollziehbare Berechnungsgrundlage. Dies hat aber nicht die jetztige Bundesregierung zu verantworten, sondern diesen Gesetzesmurks hat rot-grün zu verantworten.
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Original geschrieben von Vieltaenzer
ich sehe dass nicht ganz so. Vertrauensschutz ja, aber nach meiner Meinung wären dann die 359,-- eine Abschlagszahlung, soll dann im Laufe von 2011 ein hörerer Satz beschlossen werden, müßte die Differenz ab 1.1. nachgezahlt werden.Auch eine Abschlagszahlung kann nicht ohne gesetzliche Grundlage ausbezahlt werden. Das alte Gesetz bleibt solange gültig, bis ein neues in Kraft tritt. alles andere ist abwegig.
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Genauso ist es, sonst hätten wir einen gesetzlosen Zustand. Keine Behörde kann eine staatliche Leistung ohne gestzliche Grundlage auszahlen. Die Betroffenen stünden dann tatsächlich mittellos da. Hier ist die Gsetzeslage eindeutig.