Beiträge von bernbayer

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    Original geschrieben von Dauerposter
    Ich kenne da den unschönen Wegfall der Vermutungswirkung des § 476 S.1 BGB und die Zweijahresfrist des § 438 I Nr. 3 BGB.


    Da geht es doch um die Verjährung um Gewährleistungsansprüchen, die nach 2 Jahren verjähren. Die Frist beginnt aber erst nach Auftreten des Mangels zu laufen. Das hat nichts damit zu tun, daß der Händler grundsätzlich der Ansprechparter für Reperaturen ist, auch nach der Garantiezeit. Wenn das ein Händler verweigert, kann er gleich seinen Laden zusperren.

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    Original geschrieben von Patrick333
    Weiss jemand, wie lange man die liegen lassen kann, bevor die Karten wegen Nichtbenutzung abgeschaltet werden?


    Ich braeuchte eine, jedoch nur, wenn ich sie bis Juni liegen lassen kann und sie dann erst in Betrieb nehme.


    Danke.


    Die Karten sind schon mit 1 Euro Startguthaben freigeschaltet, was 4 Wochen gültig ist, dann mußt du aufladen und die Gültigkeit verlängert sich dadurch um 6 Monate.

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    Original geschrieben von 0172
    Für 15 Euro nur dann, wenn die Geschwindìgkeit auch nicht gedrosselt ist.


    Ich meinte 1GB uneingeschränkte Nutzung für 15 Euro. Ob darüber hinaus dann nur gedrosselt wird oder gar keine Nutzung mehr möglich wäre, lasse ich mal dahingestellt.

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    Original geschrieben von meany11
    Kommt auf den Verkäufer an. :) Amazon.de bspw. erstattet bei einem Defekt innerhalb von 24 Monaten den kompletten Kaufpreis!


    Der Verkäufer ist grundsätzlich für Reklamationen, Reperaturen unabhängig vom Kaufzeitpunkt der Ansprechpartner, da gibt es keine Fristen.

    Das ist doch ein Witz, wenn ich eine Flat in alle Netze habe und ich soll mich beim Telefonieren mäßigen, ich schließe doch gerade deswegen eine Flat ab um unbegrenzt telefonieren zu können. DEn Preis hierfür legt der Anbieter fest, er kann doch nicht den Nutzer dafür verantwortlich machen, wenn seine Kalkulation nicht aufgeht. Er müßte dann zumindest eine klare Höchstgrenze festlegen und nicht mit schwammigen Formulierungen wie übermäßige Nutzung daher kommen. Rechtlich kann sowas keinen Bestand haben, zumal nicht bekannt ist, wo übermäßige Nutzung beginnt.

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    Original geschrieben von D-ROCK
    Du kannst deine Mail Adressen doch online ändern. Das Mail Programm kann doch logischerweise nur richtig funktionieren wenn die Daten auf der Nokia HP und die auf deinem Handy identisch sind.


    Wenn ich etwas bei mir ändern will, lösche ich Nokia EMail auf dem Handy, ändere online die Accounts und installiere mir dann das Programm wieder neu auf. Die Einstellungen und die Konten werden ja automatisch installiert. So hat man außerdem immer die neueste Version der Beta.


    Ich habe Nokia-Email über Laden auf mein Nokia-Handy installiert, online auf der Hompage habe ich da nichts registriert. Wie gehe ich da jetzt am besten vor um das zu ändern? Ich habe ja gar kein Login.

    "Bild-Mobil" ist für die Datennutzung ziemlich unatraktiv. Durch die 1 cent Mindestabrechnung eigentlich viel teuerer als 35 cent/MB. Dann kommt noch hinzu, daß es sich um .einen eingeschränkten Internetzugang handelt, der nur über einen Proxy funktioniert.

    Ich finde Nokia-Email ziemlich schwach. Da läßt sich ja nicht mal das Email-Konto ändern. Kommt Meldung: "Nicht zulässig" Muß man wohl auch das ganze neu installieren? Da ist "Mail for EXchange" meiner Meinung nach besser.

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    Original geschrieben von euphrat
    Ab Februar ist aber ein dehnbarer Zeitpunkt.


    Und wie gesagt muss das schnell eingeschickt werden, wenn ich das nun direkt an den Hersteller schicke, wer muss dann die Versandkosten tragen und wie muss ich da überhaupt vorgehen?


    Darauf muß man sich nicht einlassen, zunächst ist immer der Händler zuständig, wo man das Handy gekauft hat.