Beiträge von RAR

    Hier mal ein Entwurf zum Rundfunkgebühren-Staatsvertrag.
    http://carta.info/carta/wp-con…nzierung_310320101_II.pdf


    Da sind einige Anordnungen drin, wo mir die Galle hoch kommt. :mad:



    Zitate aus dem Entwurf:


    § 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
    (4)
    Ein Rundfunkbeitrag ist nicht zu entrichten von Beitragsschuldnern, die aufgrund Artikel 2 des Gesetzes vom 6. August 1964 zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (BGBl. 1964 II S. 957) oder entsprechender Rechtsvorschriften Vorrechte genießen.


    §7 Anzeigepflicht


    (3)
    Bei der Anmeldung hat der Beitragsschuldner der Landesrundfunkanstalt folgende Daten mitzuteilen
    und auf Verlangen nachzuweisen:
    1. Vor- und Nachname sowie früherer Name, unter dem eine Anmeldung bestand,
    2. Geburtsdatum,
    3. vollständiger Name und Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
    4. gegenwärtige Anschrift jeder Wohnung und jeder Betriebsstätte,
    5. letzte der Rundfunkservicezentrale gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners,
    6. vollständige Bezeichnung des Inhabers einer Betriebsstätte,
    7. Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
    8. Beitrags/Teilnehmernummer bei der Rundfunkservicezentrale,
    9. Datum des Beginns des Innehabens der Wohnung und der Betriebsstätte,
    10. Datum der Zulassung und Kennzeichen des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs
    11. Zugehörigkeit zu den Branchen nach § 5 Abs. 2 und 7


    (4)
    Bei der Abmeldung und Ummeldung sind zusätzlich folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen
    nachzuweisen:
    1. Angabe, ob bisherige volljährige Bewohner der Wohnung verbleiben sowie Vor- und
    Nachname eines in der bisherigen Wohnung verbliebenen, volljährigen Bewohners,
    2. das Datum des Endes des Innehabens der Wohnung oder der Betriebsstätte und das Datums
    der Abmeldung des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
    3. der die Abmeldung begründende Lebenssachverhalt und ggf. die Beitrags-
    /Teilnehmernummer.
    (…)


    Das kann ja heiter werden.

    Ein Kamerabug in der 400er?


    Wenn ich Fotos mache werden die Fotos danach beim öffnen des Programms Galerie > Bilder nach einem anklick auf die selbigen als defekt (zerrissen) angezeigt.
    Eine Vorschau dieser Bilder ist auch nicht mehr vorhanden.
    Beim Zweiten öffnen der Galerie > Bilder wurden die defekten Fotos selbstständig vom E71 gelöscht.


    Kann das jemand bestätigen?



    Edit:
    Scheinbar hat die Kamera oder Speicherkarte was weg.
    Fotos werden erst über die Galerie angezeigt nach einem erneuten Fotografieren werden die zuvor gemachten gelöscht und die neuen werden als defekt angezeigt.

    Re: Unfall auf Autobahn gehabt - Verursacher ist flüchtig



    1. Sollte Deine Versicherung bezahlen, wenn der Feuerwehreinsatz gerechtfertigt war.


    2. Wenn Du einen Gutachter einschaltest, musst Du Ihn auch bezahlen.
    Lass das Auto zu einer Mercedes Werkstatt (oder andere) abschleppen, die werden Deiner Versicherung den WTS auch so ohne Kosten bescheinigen.


    Deine Versicherung/Bank wird dann den Rest Deines Autos auf so einer Gewerblichen online Verkaufsplattform (komme nicht auf die genaue Bezeichnung) verkaufen.
    Da gibt es einige Händler, die dafür noch richtig Geld bezahlen.
    Der Erlös wird dann mit dem Betrag X aus Deiner Vollkaskoversicherung verrechnet bzw. geht an Deine Bank.


    3. Deinen Kredit bezahlst Du schön weiter. Die Bank hat halt keine Sicherheiten mehr.
    Konventionalstrafe warum? Kommst doch Deinen Ratenzahlungen nach.


    4. Anruf bei der Kreditgebenden Bank, wo sich auch der Fahrzeugbrief befindet, diese schicken dann den Fahrzeugbrief zum Straßenverkehrsamt Deines Wohnsitzes. Hast dann ungefähr 2 Wochen Zeit den Wagen abzumelden.

    Mir scheint es so als ob er diese Angelegenheit nur als Vorwand genommen hat um zurückzutreten.
    Meine Vermutung hinter dem Rücktritt stecken eventuell die „Pakete“ zur „Eurorettung“ somit auch bevorstehende Gesetze zur Steuererhöhung bzw. Gesetze die Kürzungen in diversen Bereichen beinhalten.
    Der liebe Köhler muss ja die Bundesgesetze gegenzeichnen, damit diese verbindlich werden.
    Mal sehen, was die Zukunft bringt.

    Fünf Zahnärzte in acht Jahren.


    Vor acht Jahren (davor ca. 3 Jahre Zahnarztabstinenz) war ich als Neupatient in einer Gemeinschaftspraxis zur normalen Kontrolle.
    Ober und Unterkiefer wurden geröntgt.
    Danach erklärte mir der Zahnarzt anhand der Röntgenbilder, dass ich fünf Stellen mit Karies habe. Diese Kariesstellen sollten sich alle an den Zahnseiten zwischen zwei Zähnen jeweils an einem Zahn befinden.
    Habe dann einen Termin für die erste Zahnbehandlung vereinbart.
    Die Behandlung führte ein anderer ZA dieser Gemeinschaftspraxis durch.
    Dieser ZA betäubte den zu Behandelnden Bereich mit einer Spritze und wollte keine Minute später anfangen zu bohren. Natürlich hatte ich Schmerzen weil die Spritze ihre Wirkung noch nicht entfaltet hatte, gab das auch dem ZA zu verstehen, dieser unterbrach seine Behandlung und verlies schlecht gelaunt den Behandlungsraum mit zuschlagen der Behandlungstür.
    Habe zwar dem noch seine angefangene Behandlung zu Ende bringen lassen aber nie wieder mich in dieser Praxis behandeln lassen.


    Nach ca. einem Jahr suchte ich mit den Röntgenbildern des vorherigen Zahnarztes einen neuen Zahnarzt auf.
    Dieser hätte dann eigentlich feststellen müssen das ich ja noch an mindestens vier Zahnstellen Karies habe müsste.
    Dieser ZA stellte aber nichts fest!
    Ein Wunder?
    Selbstheilung?
    Es gab zwei Möglichkeiten der erste Zahnarzt hat mich angelogen und betrogen (aus heutiger Sicht war das auch so gewesen) oder der jetzige war in seinem Beruf als ZA nicht kompetent genug.
    Vorerst blieb ich bei diesem Zahnarzt in dieser Zeit kam ich zweimal im Jahr zur Kontrolle.
    Lies mir einmal eine Prophylaxebehandlung aufschwatzen, wo die ZAH mir dann auch noch ein Mundspülung für ca. 50.- Euro aufdrängen wollte. Habe aber dankend abgelehnt.
    Alle weiteren sechs Monate, wo ich dort zur Kontrolle war, versuchte mir der ZA immer wieder eine erneute Prophylaxebehandlung anzudrehen, obwohl ich ihm mehrmals zuverstehen gab, dass ich keine weitere haben möchte.
    Dieses Verhalten war letztlich auch der Grund warum ich nach ca. zweieinhalb Jahren diese Praxis nicht mehr aufsuchte.


    Für die nächsten anderthalb Jahre gab es keinen Zahnarztbesuch.


    Danach faste ich wieder den Entschluss einen Zahnarzt zur Kontrolle aufzusuchen.
    Dieser teilte mir in der Behandlung mit das mein Backenzahn, der eine große Amalgamfüllung besaß, (und auch noch heute besitzt) einen kleinen Riss hat. Dieser Backenzahn müsste gezogen werden (…).
    Auf einem Monitor zeigte er mir dann entsprechende Bilder, die er zuvor mit so einer „Zahnkamera“ gemacht hatte.
    Als ich zu ihm sagte, dass ich da keinen Riss erkennen kann, brachte er einen herablassenden Spruch (…).
    Also wieder Zahnarztwechsel!
    Eine zweite Meinung einholen!


    Für den Termin musste ich dann einige Monate warten, zwischenzeitlich löste sich eine 15 Jahre alte Amalgamfüllung an einem anderen Zahn auf.
    Dies gab ich auch dem neuen ZA zu verstehen das er diesen Zahn schnellstmöglich behandeln müsste.
    Der entgegnete mir bevor er diesen Zahn behandeln wird müsste ich eine Prophylaxe
    (ca. 80.- Euro) durchführen lassen.
    Und ein Riss im Backenzahn (vom ZA davor) wurde auch nicht festgestellt, habe ihn damals in der Behandlung direkt darauf angesprochen ob mit diesem (speziellen) Zahn alles in Ordnung ist, ohne ihm die Diagnose des anderen ZA mitzuteilen.
    Da dieser ZA eine Prophylaxe als Voraussetzung für eine notwendige Zahnbehandlung verlangt hatte war das für mich wieder ein Grund den selbigen zu wechseln.


    Wer lange sucht, der findet.


    Endlich fand ich einem Zahnarzt (vom Lande) der den Zahn mit der sich „auflösenden“ Amalgamfüllung behandelte ohne mir noch zusätzlich kostenpflichtige Zusatzleistungen aufschwatzen zu wollen.


    Bis zum heutigen Tage hatte ich keine Probleme mit meinen Zähnen.


    Die zuvor gemachten Diagnosen der anderen Zahnärzte wurden nicht bestätigt.
    Kein Karies, kein Riss im Zahn.
    Eine Prophylaxebehandlung war bis heute auch nicht mehr notwendig.


    Fazit: Uns Laien können Zahnärzte viel erzählen, wir können letztendlich ihnen Vertrauen
    oder uns eine zweite oder dritte Meinung einholen.

    Ein Bug?


    Firmware: 300.21.012


    Ein Besprechungstermin wird erstellt und die Option „ganztägiges Ereignis“ aktiviert.


    Wenn ich jetzt über die Kalenderfunktion den Termin Bearbeiten oder löschen will geht dieses nicht mehr. Der Besprechungstermin wird im rechten Feld zwar angezeigt klicke ich auf die Stundenauflistung des Tages wird dieser dort nicht mehr angezeigt somit ist ein öffnen bzw. bearbeiten nicht möglich.


    Einzige Möglichkeit über das Programm „Suche Internet und eigene Inhalte“ – Kalender, dort ist es möglich den Termin zu bearbeiten.

    Seltsame E-Mail bei Thunderbird 3.0


    Wenn ich direkt auf Posteingang in TB gehe und alle Accounts gleichzeitig abrufe, erhalte ich eine leere 0_Byte Email ohne "von" und ohne "Betreff" mit dem Datum vom 01.01.1970.
    Ist nicht jedes Mal derselbe Account bei der "Zustellung".


    Ein Bug?



    Nach dem Einschalten des Netbooks die F2-Taste mehrmals hintereinander drücken um ins Bios zu kommen.
    Manchmal kann es sein das man nicht sofort ins Bios kommt, weil der „BootBooster“ aktiviert ist, dann einfach neu starten und F2-Taste drücken.


    Im Bios unter „Advanced“ bei „Onboard Devices Configuration“ kann man BlueTooth hardwareseitig aktivieren.


    +++


    Sorry, mit der Toolbezeichnung hab ich mich versehen, das Tool heißt „EeePC Tray Utility“




    Download hier „ ASTray.exe“.
    Ob es unter Windows7 läuft kann ich nicht garantieren, habe selbst noch WinXP auf meinem Netbook.


    Treiber/Updates vom Hersteller Asus hier .