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Original geschrieben von fieselschweif
Meiner Erfahrung nach kann man mit jedem eBay-Mitglied über die entsprechende Profilseite Kontakt aufnehmen.
Diese Funktion ist aber begrenzt.Das kannst Du bei max. 3 - 5 verschiedenen ebay Mitgliedern machen.Danach wird es unterbunden.(eigene Erfahrung)
Ist ja auch sinnvoll,ansonsten würde man wahrscheinlich zugespamt.
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Wieder einer der Dummdreisten,die sich nach dem erfolglosen Hochbieten auch noch selbst bewerten 
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Original geschrieben von fieselschweif
Und vor allem, wie kann ich verhindern, dass sich der Verkäufer die angefallene Provision bei eBay zurückholt, da ich als Käufer nicht zahle?
Indem Du einfach der "einvernehmlichen Einigung",die der Verkäufer in diesem Fall ggf. herbeiführen will,widersprichst.
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Also ich hab das gleiche Gerät und die Software installiert.
Kostenlos ist das,soweit ich weiß,nur innerhalb eines Jahres nach Erwerb der Karte.
Heißt das nicht MapShare oder so?
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Re: Re: Korrekter Vorgang für Rufnummernmitnahme
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Original geschrieben von shop-halle
Du brauchst lediglich eine Verzichtserklärung ausfüllen, die beim neuen Anbieter einreichen und um den Rest müssten die sich kümmern!
So ist der reguläre Vorgang.
Gruß
Wo wir schon beim ersten Fehler wären.
Also:
1. Verzichtserklärung an den alten Anbieter
2. Portierungskosten an den alten Anbieter überweisen oder,je nach Anbieter,für ausreichendes Guthaben sorgen
3. Bestätigung oder Abbuchung abwarten.
4. Beim neuen Anbieter bestellen
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So,meine Portierung zu Simyo ist auch völlig problemlos über die Bühne gegangen.
(abgesehen von einem Formfehler meinerseits am Anfang)
Gestern wurde die Karte beim alten Anbieter abgeschaltet und heute war die Simyo Karte startklar.
Also alles :top:
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Über solche Angebote wundere ich mich sowieso immer.
50 Verträge und das von einem "Privatanbieter"
Naja...
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Im Simyo Thread hab ich heute gelesen,dass eine abgehende Portierung auch schon nach einem Monat erfolgreich durchgeführt wurde.
Ob das auch bei Blau zutrifft ist eine andere Frage...
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Original geschrieben von Tob
Ich sehe das so: Wenn Rufnummer und Name und Geburtstag und Personalausweisnummer übereinstimmen, dann müßte das doch eindeutig sein, wenn die Nummer "gehört". (Das Wort "gehört" habe ich mal in ' " ' gesetzt, da es ja juristisch Unterschiede zwischen Besitzer und Eigentümer gibt.)
Eine Adresse wäre somit für die Identifikation nicht zwingend notwendig. Oder sehe ich das falsch
Es ist nur etwas müßig bei dieser Angelegenheit über Sinn oder Unsinn zu diskutieren.
Es ist numal eine Bedingung seitens der Telefon-Gesellschaften, dass die Daten 150%ig übereinstimmen müssen.(incl. Anschrift)
Zitat
Original geschrieben von Tob
Ich wollte das Problem mal generell ansprechen. Die Intension der MNP ist, dass man seine Rufnummer lebenslang behalten kann, auf der anderen Seite soll die Portierung aber blockiert werden können, wenn bei der Adresse Umstimmigkeiten auftreten. Dabei sind doch heutzutage Adressänderungen aufgrund von Umzügen gang und gäbe... .´
Vollkommen richtig. Daher sollte es aber auch eigentlich völlig normal sein, eine Änderung der Anschrift dem Telefon- Anbieter mitzuteilen.
Meistens geht das eh online und dauert max. 2 Minuten und in diesem speziellen Fall spart es ggf. eine Menge Unannehmlichkeiten bei sehr geringem Aufwand.
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Original geschrieben von overstar
Hallo Zusammen,
hab heute auch meine Congstar bekommen, und dazu noch mit folgender Rufnummer
0171+yzaaaaaa
Hat noch jemand solche Nr. bekommen?
Alles anzeigen
Fangen die Durchwahlen mit 1 an?
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Original geschrieben von telthies
@ 79er: also, wer einfach kündigt, kann sein guthaben herausbekommen, aber wer portieren will, nicht (muß also vorher sein guthaben aufbrauchen) - rufnummer mitnehmen kostet also quasi außer gebühren auch das guthaben ?
So kann man es wohl sehen. Allerdings bin ich der Ansicht, wer seine Rufnummer portiert, wird diese wahrscheinlich auch nutzen und ein mögliches Guthaben im Vorfeld zwangsläufig verbrauchen.
Zitat
Original geschrieben von h52
So pauschal kann man das nicht sagen, ich habe von T-Mobile Xtra wegportiert und das restliche Guthaben ausgezahlt bekommen.
Du hast Recht, Ausnahmen bestätigen die Regel (insbesondere wahrscheinlich bei den Netzbetreibern selbst)
Die Portierungsaufträge bzw. Verzichtserklärungen, mit denen ich es bis jetzt zu tun hatte, hatten allerdings immer den entscheidenden Passus:
"Mir/uns ist bekannt, dass mit der Kündigung ein etwaiges Restguthaben zum Zeitpunkt des genannten Termines verfällt. Mit Unterzeichnung dieses Antrages verzichte(n) ich/wir auf etwaige Rückforderung von Restguthaben."