doppelposting, sorry
Beiträge von gijan
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Es klingt, als wäre nicht so ganz klar, was wir und der alte Thread mit "Proxy" meinen, weshalb ich einfach mal davon ausgehe, dass der Proxy bei cablesky doch aktiv ist.
ZitatOriginal geschrieben von Tob
Okay. Aber ist das nicht auch eine relativ unsichere Geschichte. Könnte o2 dahinterkommen und den Traffic doch mal berechnen?
Außerdem ist in dem Statement von o2 ist ja keine Rede davon, dass der Proxy raus muss.In dem alten Thread wird groß und breit die technische Umsetzung behandelt, und dass O2 das überhaupt nicht trennen kann. Sie können wohl nur trennen zwischen traffic, der durch den Proxy geht, und traffic, der nicht durch den Proxy geht.
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Zitat
Original geschrieben von cablesky
Ich hab mich extra hier im Forum diesbezüglich erkundigt, ob ich im Internet mit dem CCC surfen kann...hier:
http://www.telefon-treff.de/sh…ight=cablesky#post2524079Ist schon richtig ärgerlich, wenn man auf die "falsche Fährte" geführt wird....
Und genau in diesem Thread steht doch auch, wie es geht. Dort steht, dass du keinen Proxy benutzen darfst.
Ich hatte auf meiner ersten Abrechnung der ersten Buchung des CCP auch ein paar Posten mit "WAP2.0", die kostenpflichtig, und ein paar mit "Internet", die kostenfrei waren. Nach Löschung des Proxies war auf der nächsten Rechnung alles "Internet".
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Wie geschrieben, wurde das alles schon groß und breit im betreffenden Thread diskutiert.
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Lösche einfach die Proxyeinstellungen, dann wird nichts mehr berechnet, was innerhalb der 30 MB ist. Näheres steht im meterlangen Thread zum CCP:
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Problematisch ist, dass offline und online meist unter getrennten Kundennummern läuft. Und nur die gemeinsame Kundennummer ermöglicht "Duo"-Konditionen.
Ich habe auch mehrere Verträge und 2 Kundennummern.
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Haben verbeamtete Lehrer in NRW tatsächlich einen Dienstausweis?
Sowas gibt es in Sachsen-Anhalt nicht, weshalb es bei uns schwerer ist, sich als Landesbeamter auszuweisen.
Falls jemand aber trotzdem Informationen zu RVs für Beamte in Sachsen-Anhalt hat, immer her mit den Infos.
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Als erste Informationsquelle ist die Tabelle von Teltarif sehr aufschlussreich.
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Zitat
Original geschrieben von MaxMoritz
Weil man die mit dem alten Klasse 3 Führerschein fahren kann. Wer einen alten Klasse 3 Führerschein hat, hat auch die Fahrerlaubnis für 50er.50er Roller, ja! Aber ein Quad zählt ähnlich wie ein PKW, und deshalb kann man größere Quads mit einem PKW-Führerschein fahren, egal ob alt oder neu.