Beiträge von Mario72

    ...schaue mal unter momail.de nach.
    es handelt sich um einen kostenlosen push-mail-dienst.
    mich würde mal interessieren, ob das funktioniert, da ich mir auch einen "Bold" zulegen möchte. Habe gelesen, dass es noch weitere kostenlose push-mail-Dienste gibt.
    Habe bislang aber mit push-mail (-Diensten) keine Erfahrung.


    Welche Erfahrungen hast du mit dem Gerät grundsätzlich gemacht?

    Hallo,


    wer macht mir ein Angebot für ein Samsung SGH 480?


    Kriterien:
    Grundgebühr inkl evtl Mindestumsatz nicht über 10,- EUR mtl.
    Zusatzoption zur Möglichkeit des Hinzubuchens von mobilem Web-Volumen.


    Zuzahlung für Gerät geringer als 88,- EUR.
    Ggf gerne auch Studi-Bonus ohne Altersbegrenzung.


    Danke für Eure Antworten.


    Mario

    Hallo Forum,


    bin sehr am F480 interessiert und habe einige Fragen. Vielleicht hat jemand Infos dazu. Ich möchte es mit einer Aldi-Talk-pre-paid-Karte betreiben.


    1. Wie ist die Performance bezüglich des mobilem Web? (Geschwindigkeit, Darstellung)
    2. Was taugt die Kalender-Funktion? Welchen Umfang, welche Darstellung hat das Gerät diesbezüglich?
    3. Habe auf der Samsung-HP gelesen, dass das Gerät eine Dokumentenanzeige für Office, PDF und Bilddateien hat. Was taugt diese? Lassen sich tatsächlich Pdfs und Office-Dateien vom PC übertragen und unterwegs abrufen? Wer kann hierzu Erfahrungen beitragen?
    4. Gibts schon Infos, ob sich die widgets inzwischen erweitern lassen?
    5. Ist es möglich weitere Programme auf dem handy zu speichern (beispielsweise Spiele)?


    Vielen Dank schon mal.



    Mario

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk


    Im Kern geht es doch um die Frage, ob ein Käufer seine Gewährleistungsansprüche ohne Zustimmung des Verkäufers an einen Dritten abtreten kann, oder ob eine etwaige Klausel des VK die hierfür eine Zustimmung fordert wirksam sein kann oder nicht.


    Genau, das war meine Frage an das Forum (sh. oben).


    Um den Unterschied ob ein aufgetretenes Problem mit dem Gerät, das vom Besitzer beim Händler angezeigt wird, dort als Garantiefall oder als Gewährleistungsfall gesehen wird, geht´s überhaupt nicht. Denn ob das Problem durch den Händler selbst beseitigt werden kann (evtl. Tauschgerät) oder der das evtl. an den Hersteller weitergibt und von dort beheben lässt (was ja wie schon erwähnt bei den HTC-Geräten auch ein Spezialfall ist) ist nicht das Thema. Relevant ist lediglich, ob dies auch bei einem Zweitbesitzer innerhalb der ersten 24 Monate seit (Erst-) Verkauf erfahrungsgemäß geschieht.

    ... ganz netter rechtswissenschaftlicher Beitrag von ChickenHawk - aber etwas über das Ziel hinausgeschossen.


    Dass es grundsätzlich einen (theoretischen) Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung gibt, dürfte nicht nur mir bekannt sein. Theoretiker können das "im stillen Kämmerlein" regelmäßig auch recht gut auseinander halten (Lob, Lob, Schulterklopf). In der Praxis ist das dann aber meist schon viel schwieriger zu beurteilen. In so fern ist im Alltag die Differenzierung nach Garantiefall oder Gewährleistungsfall nicht immer möglich. Also ist häufig auch nicht eindeutig, welche (eigentlich unterschiedlichen) Rechtsfolgen im konkreten Fall nun gelten. Unabhängig hiervon sollte man aber als Gerätebesitzer (egal ob Erst- oder Zweitbesitzer) davon ausgehen können, dass ein seriöser Händler es nicht nötig hat, bei aufgetretenen Problemen mit einem Gerät, Anfragen nach der Fehlerbeseitigung generell abzuwehren. So scheint es ja auch erfreulicherweise - zumindest in einigen Fällen - in der Praxis gewesen zu sein.


    Was mich (und sicher auch andere) nun interessiert ist, wie die Netzbetreiber in einer solchen Stiuation reagieren....nicht mehr und nicht weniger. :)


    Teilweise gab´s ja hier auch schon entsprechende Beiträge. Danke!


    Vielleicht kommen noch weitere Erfahrungsberichte.







    ...die Frage ist nur, kann beispielsweise TMobile die Übertragung auf einen Dritten ablehnen bzw. nicht anerkennen.


    Ich bin auch der Meinung, dass Rechte abgetreten werden können. Aber muss derjenige, dem gegenüber diese Rechte evtl. geltend gemacht werden sollen, dieser Übertragung vorher zustimmen?