Beiträge von eisi

    Ich kanns nicht genau begründen, aber IMHO besteht die Forderung wirklich zu Recht!
    Der Vertrag umfasste die Domain zu Summe X. Dafür erhälst du für z.B. 1Jahr die Domain. Kommst du deinen Verpflichtungen nicht nach dürfen sie dir, laut Vertrag (warsch), kündigen. Das entbindet dich jedoch nicht von der Verpflichtung die Rechnung zu bezahlen!
    Ist IMHO genau wie bei einer (Auto-)Versicherung!
    Du könntest ja sonst überall, wo du die Leistung nicht mehr benötigst, oder wünscht, einfach nicht mehr bezahlen und dann warten bis sie dir kündigen!
    So käme man ja aus allen (Laufzeit-)Verträgen Vorzeitig raus!?


    Auch hier nur eine laienhafte Einschätzung! ;)


    edit:

    Zitat

    Original geschrieben von noborusan
    http://www.webhostlist.de/ such dort mal nach 1blu :p


    "Webprovider Suche
    Keine passenden Provider gefunden. Bitte starten Sie eine neue Suche mit weniger anspruchsvollen Kriterien."

    :confused:

    Zitat

    Original geschrieben von Info9
    Steht doch alles da ;) Sonntag Abends ist Sixt geschlossen, also ist es keine offizielle Rückgabe bis Montag Morgens. Sprich , es haftet der Mieter.


    Aber das würde ja bedeuten man könnte bis Sa (abend) mieten, und mangels Öffnungszeit den Wagen bis Mo morgen (einen Tag gratis) fahren!? :confused:

    Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Ich würde zwei Fälle unterscheiden:
    a) ...
    b) ...


    Genau so dachte ich mir das eigentlich auch... :D
    Anscheinend ist es aber ja wirklich dein Problem (als Mieter)!


    Ich such jetzt mal in den AGB... :rolleyes:


    Hab nur das hier gefunden:


    J: Rückgabe des Fahrzeuges
    [...]
    2. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit der Vermieterin am vereinbarten Ort während der üblichen Geschäftszeiten, die in den Geschäftslokalen der Vermieterin durch Aushang bekannt gemacht werden, zurückzugeben.
    [...]
    4. Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter als Gesamtschuldner. Bis zum Rückgabetag werden die jeweils gültigen Mietpreise berechnet.


    Quelle:
    Sixt AGB

    Zitat

    Original geschrieben von Info9
    Bissel verstehen tu ich euch nicht..


    Du haftest bis zum Zeitpunkt der Übergabe während der Öffnungszeit. Sie bieten dir bloß eine Parkmöglichkeit und den Service nicht morgens erst selbst hinzufahren. ...


    Du hast natürlich recht, aber angenommen ich habe bis 17Uhr gemietet und will den Wagen Sa mittag bei einer Station abgeben. Jetzt machen die aber schon um 12Uhr zu, was dann?
    Wenn ich den Wagen dort abstelle und den Schlüssel in Tresor werfe kann es passieren, daß irgendjemand den Wagen beschädigt, und ich im Endeffekt der Dumme bin.
    So lange daheim abstellen bis die den Laden wieder aufsperren geht aber ja auch nicht, sonst holen die Grünen ihn gleich persönlich ab... :D
    :confused:

    Zitat

    Original geschrieben von root
    Ja, hast du. Denn in den AGB der Mietwagenanbieter steht das du für das Fahrzeug, und somit auch für Schäden, verantwortlich bist, bis ein Mitarbeiter den Wagen abgenommen hat. Sprich auf Schäden überprüft, Tachostand notiert etc. hat.


    Schmeißt du den Schlüssel also in einen bereitstehenden Tresor, und jemand beschädigt das Fahrzeug ehe es abgenommen ist, musst du trotzdem zahlen.


    ~~~ root ~~~


    Das hab ich befürchtet... :D


    Nein, im Ernst. Du hast natürlich völlig recht, schon allein weils "logischer" so ist.
    Nur:
    Was machst du wenn die Filiale, in der du Wagen zurückgeben musst (willst) bereits geschlossen hat?
    So ging es mir! Ich hab dann angerufen (Nr. stand auf einem Aufkleber an der Tür) und die Info bekommen "den Wagen einfach in die Tiefgarage zu stellen und den Schlüssel einzuschmeißen".
    Was dann? :confused:
    Könnte ja auch wirklich später irgendein :mad: deine Karre beschädigen, das war nämlich ne ganz gewöhnliche, öffentlich Tiefgarage! :eek:


    Müsste man echt mal in die AGB schauen...

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    aber wo es steht (im VVG bitte und nicht irgendeine Aussage hier), daß bei falschen Angaben zu den weichen merkmalen (km-Leistung, Fahrer etc), der Fahrer (welcher laut Vertrag nicht fahren dürfte) in regress genommen werden kann, konnte mir hier noch keiner zeigen...


    Ok, nicht der Fahrer, sondern eher der Halter.
    Guckst du hier:
    KfzPflVV § 5 Satz 1, Nr. 3


    Du vergleichst einen Geländewagen mit einem Sportwagen!?
    Ich würd mir erstmal grundsätzliche Sachen überlegen, siehe Posting vor mir! :rolleyes:
    Unterschiedlicher können zwei Laptops ja nicht mehr sein... :D