Re: Aktion von Stiftung Warentest
ZitatOriginal geschrieben von Elke2002
Test/ Finanztest...
Danke Elke, toller Tipp!
Gleich mal abeschlossen... ![]()
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Re: Aktion von Stiftung Warentest
ZitatOriginal geschrieben von Elke2002
Test/ Finanztest...
Danke Elke, toller Tipp!
Gleich mal abeschlossen... ![]()
Ich habe heute erneut bei O² im Beschwerdemanagement angerufen. Leider haben die auch noch nichts genaueres sagen können, jedoch hat der Hotti mir bestätigt, daß es wohl eine Vielzahl an Beschwerden zu diesem Fall/ Händler gegeben hat.
Ich habe ihm auch mal gesagt daß ich gerne schriftlich den Nachweis hätte, daß die Stornierung vom Händler aus ginge. Das hat er so aufgenommen, konnte mir aber auch nicht sagen ob ich das wirklich so bekomme...
Langsam aber sicher schwinden meine Hoffnungen... ![]()
Die Frage ist nur, ob es, rein rechtlich, einen Unterschied macht von wem die Stornierung der bereits aktivierten Verträge aus ging!?
Kann dazu jemand was sagen?
Wenns egal wäre, dann wärs ja auch für einen evtl. Rechtsstreit egal...
ZitatOriginal geschrieben von Louvain
Das habe ich auch nicht bestritten, Du kannst kostenlos weltweit Geld abheben. Beim bargeldlosen Einsatz der Karte in Nicht-€-Ländern fallen allerdings Auslandsgebühren an (nagel mich nicht fest, irgendetwas zwisch 1.5% bis 2%, ich meine es waren 1,75%). Genau diese Gebühren fallen bei der Advanzia-Mastercard nicht an. Daher ist die KOmbination für mich ideal.
Ok, Geld abheben geht also, allerdings nicht weltweit kostenlos (direkt) bezahlen. Danke, habs kapiert...!
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ZitatOriginal geschrieben von Louvain
...dazu gibt es ja die DKB-Visa, die wg. der Auslandsgebühren in Nicht-€-Ländern allein auch nicht optimal ist...
Kurz OT:
Ich dachte mit der DKB Visa könne man Weltweit kostenlos Geld abheben!? :confused:
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von visioneer
Warum? Ne Nötigung ist es, das mein privater Parkplatz belegt ist!
...
Aber wie gesagt, die Zeiten wo ich mich ärgere und nen Parkplatz suche sind vorbei, nun versuche ich es mit Lerneffekt!
...
Also wenn man das so sieht, ist aber auch das "Falschparken" eine strafbare Nötigung, da ich gehindert werde meinen Parkplatz zu nutzen und genötigt werde Zeit in die Parkplatzsuche zu investieren. Da ich gegen meinen Willen nicht auf meinem Parkplatz parken kann!
Ich werde mich diesbezüglich mal schlau machen, wofür haben wir denn nen Rechtsverdreher in der Familie!
Mach das lieber, kommt nämlich nicht ganz hin... ![]()
ZitatZitat wieder von hier
Grundvoraussetzung ist natürlich, dass der Stellplatz mit deutlich sichtbarem Schild als Privat- oder Kundenparkplatz gekennzeichnet ist, noch besser mit einem zusätzlichen Hinweis auf konsequentes Abschleppen bei Parkverstößen.
Parkt dann trotzdem jemand unberechtigt, ist dies rechtlich eine sog. Besitzstörung, also ein verbotener Eingriff in die Rechte des Parkplatzinhabers. Hiergegen gibt das Bürgerliche Gesetzbuch dem Berechtigten ein Selbsthilferecht, die sog. Besitzkehr.
Deshalb abschleppen lassen bla bla bla...
Ich seh das auch so wied du, nur bringt das leider nix.. ![]()
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ZitatOriginal geschrieben von leibi111
Wieso muss denn zwingend ein Schild da sein?
Reicht es nicht, wenn das Privatgelände als solches ersichtlich ist. Bspw. durch Teer auf dem Gehweg, Pflastersteine auf dem Privathof?
Vielleicht um gaaaanz sicher zu gehen.
Ist doch klar, wenn man sich nicht sicher sein kann gibts nur wieder weiteren Ärger! ![]()
ZitatOriginal geschrieben von visioneer
Ganz einfach, ich parke hinter dem Parkplatzblockierer und kann vom Bürofenster aus sehen, wenn die Person sich ärgert! Laße die Person dann auch mal 10-20 Minuten zappeln, in der Hoffnung dass das nen Lerneffekt hat!
Ihr glaubt gar nicht, was ich mir schon anhören konnte!
Das habe ich in meinen Zivizeiten zugegebenermassen auch schon gemacht (so ein Assi hat den Behindiparkplatz blockiert auf den ich angewiesen war), da wär ich aber trotzdem gaaaanz vorsichtig! Sonst geht derr Schuß gleich nach hinten los!
ZitatZitat von hier
Auf keinen Fall sollte man den Falschparker „einsperren” oder „Zuparken”, sich also etwa mit dem eigenen Wagen so hinter ihn stellen, dass er nicht mehr wegfahren kann. Das wäre strafbare Nötigung, weil man dadurch den Falschparker zwingt, sein Auto gegen seinen Willen dort stehen zu lassen.
Fazit:
Im Grunde genommen eigentlich ne gute, wenn auch fiese Idee...! :top:
Ich kann alle verstehen die über ihre zugeparkte Parkplätze erbost sind!
ZitatOriginal geschrieben von Crossbuster
Wie wird denn ein Privatverkauf an einen "geschäftlichen" bestätigt, wenns keine Rechnung gibt?
Gar nicht? :confused:
Pech gehabt!? ![]()
Und up! :top:
Beim MPX ist jetzt noch die Nagelneue 1GB miniSD Karte mit dabei! Preis ist gleich geblieben!!
Moin liebe Händler!
Wie gehabt:
VVL mit obigen Handys gewünscht (LG 8500 in der "Musik Edition" und Nokia 7390 in powder pink bitte). Vertragsänderungen machen wir dann nach Verlängerung selber mit der Hotline aus... ![]()
Wer zuerst den besten Preis macht bekommt den Zuschlag, denke das ist fair allen gegenüber!
Wer will? ![]()
Grüße
Stefan
Ich hatte mal ein "Problem" und benötigte die (Fachliche) Meinung eines Anwaltes.
Da ich auch keinen "persönlichen" hatte und Erfahrungen im Bekannten- und Verwandtenkreis nicht wirklich vorhanden waren hab ich einfach ins Telefonbuch geschaut und mir den passenden (Fachanwalt für Arbeitsrecht) rausgesucht! :top:
Ging damals um einen Arbeitsvertrag, und ich hab einfach angerufen und nen Termin ausgemacht. Dort alles vorgelegt was ich hatte, gesagt was ich will (ne Meinung von ihm hören), und noch nach den Kosten gefragt.
Der war sehr nett, und v.a. kompetent! ![]()
Die Kosten hat er dann (Üblich) nach dem Streitwert bemessen, diesen aber (von sich aus) nach unten korrigiert um mir "nicht noch zu meinem Ärger hinzu zusätzliche Kosten aufzulasten"! Das war echt :top:
Zu dem geh ich jederzeit wieder!
Also im Fall der Fälle:
Den passenden raussuchen, vorher im Bekanntenkreis evtl. etwas umhören, und dann einfach versuchen, ist ja wie bereits geschrieben wurde eh ein Glücksspiel... ![]()
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