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Original geschrieben von John Locke
Zwar deutlich teuer als das Angebot vor 20 Seiten
aber wenn man das Handy behalten will sicher noch ein guter Preis: 119 Euro + Duo Card S http://cgi.ebay.de/Motorola-RI…07320QQrdZ1QQcmdZViewItem
Die 90€ Differenz sind ja ziemlich genau die Summe um die die Provision von O² für die Händler gekürzt wurde... 
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Original geschrieben von booner
Ein pauschaler Aufwendungsersatz steht dem Käufer keinesfalls zu. Transportkosten hast du zu tragen, den Transportweg kannst du bestimmen. Wenn der Käufer beim Kaufvertrag vorleistungspflichtig war, ist er das bei der Rückabwicklung auch.
Thanx :top:
Das ist sicherlich auch für andere interessant!
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Original geschrieben von henry1313
Mit der Rücknahme habe ich auch prinzipiell kein Problem aber:
- der will erst Kohle haben bevor er das Teil zurücksendet
- 20 Euro Aufwandsentschädigung (frage mich für was?)
- kann ich bestimmen mit welchem Paketdienst die Rücksendung erfolgen soll? Er will alleine dafür 10 Euro abkassieren.....
Danke Euch :top:
hmm, ohne jetzt die rechtliche Seite genau zu kennen, wenn mir so einer dann auch noch blöd kommt soll er bleiben wo der Pfeffer wächst! Die meisten drohen nur mit RA, Gericht und was weiß ich was, aber passieren tut in den seltensten Fällen wirklich was...
Hast ihm mal ne freundliche Email geschrieben, daß es dir leid tut daß du das vergessen hast das dazu zu schreiben!? Vielleicht wäre er ja auch mit ner gewissen Entschädigungszahlung mit dem Gerät zufrieden?
So 20€ und er behält es?
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Ich sehe das so ähnlich wie du, könnte mir aber gut vorstellen daß booner Recht hat... 
@ booner: Wieso kann der Käufer von einem neuen Gerät ausgehen wenns nicht explizit drinsteh!?
Ich würd das Gerät zurücknehmen, nach Erhalt die Kohle plus Portogebühren zurücküberweisen und das Ganze mit der korrekten (umfassenden) Beschreibung neu einstellen. Ne Aufwandtsentschädigung halte ich für übertrieben (wie siehts da rechtlich aus?).
Lernt man draus... 
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Hast du mal den link zur Auktion!?
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Ich bedanke mich bei allen Händlern für die Angebote!
Wir haben uns für das beste (und da das mehrere zum gleichen Preis waren) aus Fairness für das erste Angebot zu dem Preis entschieden!
Thanx :top:
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Update...
Haut rein! :top:
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Original geschrieben von Hotdogge
Macht man noch einen Unterschied zwischen Genion Card S und Genion Card S Online? Auf der Homepage von O2 steht nämlich, dass der Onlinevertrag keinerlei Mindestvertragslaufzeit hat ( Klick! )
Gruß
Christopher 
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Original bei o2
...ohne feste Vertragslaufzeit, kündbar mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende

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Original geschrieben von booner
Schöne Uhr!
Und so günstig.
Ich werd bekloppt! Ist das echt die gleiche Uhr!?
Dann (ver-)kauf ich auch gleich ein paar... 
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Na ja, für das Geld sollte man es aber auch schon ind er Bucht bekommen... 