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Original geschrieben von booner
Dabei sehe ich die Falle aber nicht.
Die Falle ist meiner Meinung nach, daß 99% der Bundesbürger so doof sind wie dein Richter... 
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Original geschrieben von booner
...wenn der höher Bietende keinen relevanten seinerseits bei Abgabe des Gebots nachweisen kann.
Hä!? 
War das jetzt Juristendeutsch odern nen Schreibfehler!?
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Original geschrieben von booner
Ich meine mich auch ein ein Urteil über ein Kfz-Kauf bei ebay nach dieser Masche erinnern zu können. Der Richter hat die Situation IIRC völlig verkannt, und einen Anspruch des "C" auf das Kfz gegen ~50€ Kaufpreis bejaht. Ich mach mich mal auf die Suche.
Kann ich mich auch dran erinnern.
Oder war das so, daß die Käufer viel zu wenig geboten hatten, der VK Angst hatte das Auto billig hergeben zu müssen und einfach alle Gebote gestrichen hat!? Da musste er dann ja an den Höchstbietenden verkaufen!
Genau dieses Problem, wenn auch anders rum und ohne Auto, hatte ich schon selbst! Weshalb ich, wenn ich etwas als "SK" haben will, ohne daß es diese Option in "meiner" Auktion gibt, auch immer erst Höchstbietender "werde" und den VK dann die Auktion beenden lasse. So sind beide auf der (rechtlich) sicheren Seite!
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Original geschrieben von lizzard
an welche E-Mail?
info (ät) handyloesung.de
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Original geschrieben von Mastermaster
Also in der Reportage war definitiv nur von zwei accounts die Rede.
Mit Absicht...!?
(vermute ich!)
Außer du schaffst es nach dem zurückziehen neu zu bieten, da der Preis dann ja wieder im Keller ist. Empfiehlt sich aber aufgrund vom "erwischt werden" nicht sonderlich... 
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Original geschrieben von pitmeister
EVN kostet nichts wa?
Sorry, aber liest du auch was du da unterschreibst!?
Nicht?
Dann komm ich mal mit meinem Versicherungsordner vorbei, hätte da noch ne schöne LV, nen netten Bausparvertrag usw...
Das steht da drin!!
Kompakt EVN ( ) =koscht nüscht
Komfort EVN (kostenpflichtig!)
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Original geschrieben von oti12
...und nicht bei der Kündigung einen Pfotenabdruck vergessen 
Ich brech ab... 
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Original geschrieben von TM1
Leider habe ich zuwenig Erfahrung (speziell mit Volksmusikfachzeitschriften) - der Werber darf sicherlich auch bei diesem Angebot nicht mit dem Abonnent identisch sein, aber wie genau ist das bei Bauer geregelt - darf der Ehepartner oder ein anderer Haushaltsbewohner werben?
Kannst ja mal deinen Köter fragen ob er deine Mu ähh Katze wirbt...! 
Nee, müssen wie immer natürlich zwei verschiedene Personen (auch aus dem gleichen Haushalt geht) sein! 
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Ich habe es auch so wie booner verstanden:
Eigentlich braucht man drei (und nicht nur zwei) Accounts.
Du bietest mit Account A den gewünschten (viel zu niedrigen Beitrag), so daß du Höchstbietender bist.
Dann legst du gleich mit B und C (und einem exorbitanten Gebot) nach.
Jetzt ist "B" Höchstbietender mit einem Mondpreis natürlich. Daher interessiert das keinen anderen Käufer mehr und die ganze Masche macht überhaupt nur Sinn!
Kurz vor Schluss werden B und C zurückgezogen und du bekommst den Artikel mit Account A.
Muss man aber schnell sein (mit nachlegen von B und C).
So wie Mastermaster es machen will gehts nicht! Du musst zwei sehr hohe Gebote abgeben, da ja nur das zweithöchste (und nicht das Höchste) Gebot bei Ebay immers ichtbar ist! Ergo würdest du den zweithöchsten Preis bezahlen (im Fernsehbesipiel 900€) 
Rein rechtlich scheint es (laut der dusseligen Moderatorin) aber anscheinend so zu sein, daß die Gebote B und C gelten, obwohl sie zurückgezogen wurden!? :confused:
booner übernehmen Sie... 
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Original geschrieben von Mastermaster
Ich würde auch nicht zahlen...alleine aus dem Grund, dass in D offensichtlich nicht vollstreckt werden kann. Mein Gott, selbst wenn er mal durch die Schweiz muss, ist es immer nicht gesagt, dass er rausgezogen wird.
Ich wohn an der Grenze und kenn die lieben Nachbarn ein bisschen...
Manchmal... :mad:
Aber das ist was anderes... 

Wenn er dann nämlich doch kontrolliert wird, dann setzte sie ihn fest! Die parke die Karre auf dem Polizeihof und du wanderst in den Bau falls du nicht auf der Stelle zahlen kannst! das ist kein Witz, sondern leider bitter ernst! 
Meit Tipp:
wenn du dir sicher bist daß du nicht in die Schweiz musst bis die Sache verjährt ist (da würd ich mich gaaaanz genau informieren wie das ist!), dann lass es drauf ankommen! Wenn du keinen besseren, kompetenteren, "billigen" Rat mehr bekommst, dann zahl.
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Sorry, wusste grad nicht wo ich das hinschreiben soll, aber hat jemand von euch die Reportage gerade eben auf Kabel 1 zu der Ebaybetrugsmasche mit dem Gebote zurückziehen gesehen!? Da bekommt man es ja echt mit der Angst...! :eek:
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Original geschrieben von Pitter
Wie lange hat es gedauert, bis ihr die Unterlagen zum ausfüllen erhalten habt? Kommen die per Mail oder gibt es einen Link, wo man die herunterladen kann?
Kommt per mail, war bei mir nach 1min da...
Würde noch weng abwarten!
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Original geschrieben von chris319
Danke für die Antworten @ Eisi
Aber gerne doch! 
... Ansonsten muss man die Rechnungsdaten denke ich nur nochmal eintragen, wenn sie von 4 (Anschrift) abweichen.[/QUOTE]
Steht sogar so drin... 