Beiträge von eisi

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    Original geschrieben von booner
    eisi: Die Gefahrtragung bis zur Übergabe an den Verbraucher ist beim VGK unabdingbar im Gesetz geregelt. Der Unternehmer kommt davon nicht mal in der Form der Individualabrede los (wenn er es mit 1 Kunden individuell zu regeln versucht) und schon gar nicht über AGB. Steht also eine solche Klausel in seinen AGB ist das völlig unbeachtlich.


    Thanx, das wars was ich wissen wollte, hast mich schon richtig verstanden! ;)

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    Original geschrieben von booner
    Ob versicherter Versand oder nicht ist völlig unerheblich, weil wohl ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, da der Verkäufer ein Unternehmer ist und somit die Gefahr des zufälligen Untergangs der Kaufsache trotz Versendungskaufs erst mit Übergabe der Sache an den Käufer auf den Käufer übergeht.


    Muss aber nicht in den AGB's stehen, oder?
    Was wenn er es trotzdem reinschreiben würde (hat er nicht), und zwar so, daß die Ware bereits mit nachgewiesenem Versand auf den Käufer übergeht?
    Bzw. wenn er in die AGB'S was reinschreiben würde von wegen "bei unversichertem Versand auf Risiko des Käufers..."!?
    weil:

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    Original geschrieben von Hamasaki Ist es wirklich so das der Händlich auch verantwortlich für die Ware ist, obwohl der Kunde per unversicherten Packet bestellt hat?


    Nur mal so Interesse halber... :D

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    Original geschrieben von andi2511
    Das Bundesverfassungsgericht hat ja zwei Dinge festgestellt: zum einen, daß dem Bund in dieser Frage die Gesetzgebungskompetenz fehlt...


    Ohh, das wusste ich ja nun gar nicht...
    Aber wer hat die Kompetenz denn bitte dann...!?


    Gibts dazu sowas wie nen link zum nachlesen? Würed mich schonmal interessieren! Evtl. was wo man das genaue Urteil inkl. Begründung nachlesen kann?
    Edit: durch eigenen Fleiss gerade selber gefunden...:
    Urteil mit Begründung
    Und wo steht da jetzt das was ich suchen tu...!? :D


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    Original geschrieben von andi2511
    ...und zum anderen, daß die entsprechende Klausel des Luftsicherheitsgesetzes mit Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar ist .... und diese angeführten Artikel des GG können nach Art. 79 Abs. 3 nicht geändert werden.


    Dann wirds aber schwierig, oder...!? :D

    Laut GG nicht zulässig, in sofern richtig dass sie es gekippt haben.
    Persönliche Meinung: Die ändern das GG und weiter gehts... :D
    Finde ich eigentlich auch richtig so.
    [small]wobei ich ja im Fall der Fälle versuchen würde die Kidnapper zu überwältigen, mit ein paar anderen Passagieren sollte das ja schliesslich gehen?! Und sterben müsste man ja sowieso, in sofern...[/small]
    Eisi

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    Original geschrieben von Bravo-Ghost
    Ungewöhnliches Auto?


    Hm... wie wäre es mit meinem... der warscheinlich teuerste Ford Transit Deutschlands... ca 150.000 Euronen hat er komplett gekostet... :top:


    Siehe www.wapenhans.de


    Kurz und Gut:
    chapeau!


    Herzlichen Glückwunsch! Möge der Wagen 10 Jahre alt werden und du ihn somit wenigstens 5 Jahre fahren... ;) Und möge der nächste Umbau schneller und reibungsloser von Statten gehen!


    Ach und: welcome to TT!


    Gruß und sorry für OT
    Eisi

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    Original geschrieben von boingboing
    Bei Punkt 1 hab ich das Problem das wenn O2 das mal unterbindet mit der BWHZ das ich dann zwei Verträge an der Backe habe.


    Ohne es jetzt mit Bestimmtheit sagen zu können, aber irgendwo müsste das doch in den AGB's, bzw in der Preisliste stehen, daß diese Umleitungen nichts kosten. Darauf wird sichberufen, fertig. Die können ja nicht einfach währed der Laufzeit die Konditionen ändern... ;) tststs... SoKü ich hör dir trappsen... :D


    Moin!
    Ich kann dir zwar nicht genau sagen wie oft die bei uns im Shop das Zeug abholen, aber IMHO jeden Tag! Habe allerdings (leider) auch die Erfahrung gemacht, daß es bei denen manchmal etwas länger dauert, teilweise bis zu einer Woche! Drei Tage sind ja richtig gut... :rolleyes: Weise meine Käufer aber immer darauf hin, bis jetzt gabs deswegen noch nie Probleme, im Zweifelsfall, falls trotzdem mal einer ungeduldig werden sollte, bekommt er gerne die Trackingnummer und gut iss. Auch mit den Zustellern hier von Hermes hatte ich noch nie Probleme, die kamen sogar nochmal am gleichen Tag, falls mal keiner da war.
    GLS ist hier in der Nähe (leier) keiner! Sonst wär das echt ne Alternative!! :top:
    Gruß
    Eisi