-
Zitat
Original geschrieben von kurikuri
die haben ja ne Service-Garantie!
Wenn sie ihre selbst gesetzten Auflagen nicht einhalten kriegste 10€ auf dein Guthaben-Konto.
Habe selber mal länger auf eine Bestellung warten müssen (knapp 2 Wochen) und habe dann nach Beschwerde anstandslos die 10€ auf mein Guthabenkonto bekommen. :top:
Ich nicht. Obwohl die Bestellung 2 Wochen und der E-Mail-Kontakt unendlich bzw. teils sogar nur 4-5 Tage dauerte, wurde die Service-Beschwerde abgelehnt.
Somit :flop:
-
Ich bleibe dabei. Wegen einer 7 Jahre alten Vorstrafe, die absolut nichts mit Vermögensdelikten zu tun hat, ist eine 6 monatige Knaststrafe wg. Betruges schlichtweg überzogen und sowas von entfernt von Auslegungen oder Ermessensentscheidungen. Gegen eine Bewährungszeit wurde auch nicht verstoßen.
Man könnte darüber nachdenken, ob man die Sache von Januar diesen Jahres wegen Nichtauszahlung von Mandantengeldern mit einfließen lässt, oder auch eine im Moment noch laufende Anklage in München wegen eines ähnlichen Delikts. Dann käme man ggf. schon in nicht bewährungsfähige Regionen. Allerdings ist erstere Sache noch nicht rechtskräftig und zweitere noch gar nicht verhandelt, da kann also nichts miteinbezogen werden.
Die Berufung wird somit spannend.
Bzw. warten wir doch erst einmal die schriftliche Begründung ab, da die mündliche sicherlich vom einen oder anderen Medium etwas verzerrt wurde.
P.S.: Was spricht eigentlich gegen § 70 StGB anstatt Knasturlaub? Damit ist der Schutz der Allgemeinheit viel wirksamer gegeben.
-
Zitat
Original geschrieben von <registered>
Falls der Richter der Berufungsinstanz zufällig Ahnung von IT hat, kennt er die Vorgeschichte(n) und würgt Günni eine 'rein.
So wie die aktelle Richterin schon? Bei aller Liebe (oder eher Hass ;)) ggü. Freiher Günni, das ist nicht deutsches Recht.
Zitat
Original geschrieben von galahad13
Wenn der Angeklagte aber bereits Vorstrafen hat, kann ein Urteil schon mit Zimmer und Gitterblick enden.
Kann (!), ja. Die Vorstrafe ist aber schon 7 Jahre her.
Zitat
Original geschrieben von clio79
Zumal die Aussage der Richterin ja deutlich war.
Zu deutlich. Das schreit ja gerade zu nach Berufung.
Zitat
Evtl. ist es auch ein abschrecknedes Beispiel für andere Abmahnkönige wie den allseitsbekannten ex Media Markt Anwalt. 
Steinhöfel ist doch ein kleines schnuckliges Lämmchen ggü. Günni. 
-
Ich persönlich glaube - leider - nicht, dass nach der Berufung noch eine Haftstrafe (ohne Bewährung) auf der Rechnung steht. Freiheitsstrafen unter 1 Jahren werden allerallermeistens zur Bewährung ausgesetzt, ansonsten braucht es eine besondere Begründung, die hier aber nicht ersichtlich ist.
-
Zitat
Original geschrieben von NoTeen
denn in der Theorie ruft kein Minderjähriger diese Seiten ab, obwohl sie frei im Internet verfügbar sind. In dieser theoretischen Welt gibt es keinen Handlungsbedarf für nix, denn es ist ja alles schön durch Gesetze geregelt.
Also reden wir entweder über das, was im echten, wirklichen Leben geschieht (an dem Du sicher auch gelegentlich teilhaben wirst), oder wir lassen es.
Im Grunde hat D-Love meine Antwort schon vorweg genommen. Ich schließe mich daher seinen Worten vollumfänglich an.
Was ist denn das Nächste? Sperrt ein Handyprovider die Anwahl aller 0900er-Nummern bei Verträgen, weil das auf dem Tisch liegende Handy ja von einem Minderjährigen benutzt werden könnte? Wird BILD nur noch im Hinterzimmer und nach Vorlage eines Ausweises verkauft, weil vorne ein Tittenbild drauf ist? Oder oder oder... [small](nein, ich will keine Antworten bzgl. Stammtisch auf diesen Absatz
)[/small]
Das ist doch alles eine dermaßen scheinheilige Diskussion. Arcor SELBST ist im Pornogeschäft u.a. mit adultpark.de aktiv. Da von anstößigen Pornoseiten zu reden, ist mehr als frech.
-
Was soll mir eigentlich "Ryanair etwa kassiert vom 20. September bei allen Passagieren zusätzlich, die nicht im Internet vorab einchecken. Wer also erst am Flughafen seine Bordkarte in Empfang nehmen möchte, zahlt drei Euro pro Flugstrecke extra." sagen? ([url=http://www.tagesspiegel.de/magazin/reise/Reise-Billigflieger;art294,2375167]Quelle[/url])
Ich dachte, gerade wenn man im Internet vorab eincheckt, kostet es diese Prioritygebühr? Kostet es nun in jedem Fall? Oder stehe ich irgendwie auf dem Schlauch? :confused:
EDIT: Hat sich geklärt, siehe http://www.ryanair.com/site/DE…h=aug&story=gen-de-240807. Gilt für die Zukunft.
-
Hast du mir noch eine Antwort auf die Frage "Warum muss ein volljähriger Kunde - ein Minderjähriger darf ja keinen Vertrag abschließen - vor Pornos geschützt werden?"? Denn ich habe leider keine.
-
Zitat
Original geschrieben von flashhawk
Ja genau -> der Dieb von heute ist der Mörder von morgen. Noch mehr Stammtisch-Parolen?
Danke, reicht für den Moment.
Zitat
Ich habe extra geschrieben, dass ich das denke, aber natürlich nicht weiß. Ich bin Naturwissenschaftler, kein Jurist.
Und ich habe dich gefragt, worauf deine Gedankengänge beruhen. Für mich, kein Naturwissenschaftler, ist das Ergebnis der Gedanken nämlich falsch.
Zitat
Aber ich kann die gerne meinen dahingehenden Gedanken mitteilen:
Ist denn der "Schutz der Nutzer" eine Vertragsverschlechterung?
Gegenfrage: Warum muss ein volljähriger Kunde - ein Minderjähriger darf ja keinen Vertrag abschließen - vor Pornos geschützt werden? Das ist eine riesengroße Unverschämtheit, die sich Arcor da herausnimmt.
Zitat
Original geschrieben von NoTeen
Hm, irgendwie sehe ich gerade das Problem nicht:
Hier wird geltendes deutsches Gesetz zur Anwendung gebracht, indem man - zwar auf die harte Tour und indem man Exempel statuiert - die Einhaltung des Jugendschutzes gewährleistet. Im Grunde geschieht hier genau das, was - im Sinne der Minderjährigen, bei aktueller Gesetzeslage - schon lange im großen Stil angeraten wäre.
Welches geltende deutsche Gesetz denn bitte? Dass Erwachsene sich keine Pornos reinpfeifen dürfen?
Auch für dich noch einmal: Minderjährige können keine Providerverträge abschließen, Arcor hat also niemanden zu schützen.
Zitat
Klar, daß es hier keinem um die Inhalte, sondern "nur ums Prinzip" geht 
Mir geht es ums Prinzip. Ich bin ja noch nicht einmal Arcor-Kunde.
Der Laden war mir schon immer suspekt.
-
Zitat
Original geschrieben von flashhawk
Wie geschrieben: um den wirklichen Inhalt geht es den wenigsten...
Da irrst du dich. Natürlich geht es den wenigsten darum, dass nun gerade youporn.com und Co. nicht mehr funktionieren, aber heute das und morgen? Was wird morgen gesperrt? Es geht um das Prinzip der Sperre, es kann nicht sein, dass eine Firma dem Kunden vorschreibt, was er zu sehen hat und was nicht.
Wenn dem Kunden einfällt, dass er gerade keine Lust mehr hat (oder auch einen ganz tollen Grund dafür vorbringt) die Rechnungen zu zahlen, wird der Anbieter nach kurzer Mahnung den Vertrag auch umgehend außerordentlich kündigen. Wo ist also das Problem?
Zitat
Zudem denke ich, dass Arcor sich dahingehend abgesichert hat.
Da du der Denker bist, hätte ich dann mal eine Frage an dich. Wie genau, denkst du, hat Arcor sich abgesichert, um bei einer Vertragsverschlechterung eine Kündigung gem. § 314 BGB nicht wirksam werden zu lassen?
Die Antwort würde mich interessieren. 
-
OK, hatte den Beitrag irgendwie falsch abgespeichert bzw. dachte, dass das schon viel länger her sei.