Noch mal kurz zum richtigen Verständnis:
Du hast das Paket nicht bestellt und Du bist auch kein Vodafonekunde, es ist also definitiv nicht für Dich.
Warum sollte Vodafone dann Dir Kosten in Rechnung stellen können? Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.
Nach Paragraph 241a BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html , musst Du nicht bestellt Ware nicht zurücksenden, allerdings musst Du die Möglichkeit einräumen, dass es der Absender bei Dir wieder abholt (was durch die Arbeitszeiten von Dir sehr schwer wird). Nach einem gewissen Zeitraum geht das Eigentum auf Dich über (frag mich bitte nicht, wie lange der Zeitraum ist, aber ich denke mal frühestens nach einem halben Jahr).
Da mir aber keine Möglichkeit einfällt, wie Vodafone das Paket wieder abholen könnte (bzw. ob der Wert so hoch ist, es von UPS abholen zu lassen? Bei der Post gibt es diesen Abholservice glaube ich nicht).
Wohnt eine WG im Haus? Wenn ja, ist vielleicht dort jemand eingezogen, der S. Rumpel heißt.