Ich kann mich noch an die AGB's erinnern, als ich meine o2 Verträge vor Jahren unterschrieben habe. Denen nach war es vertraglich untersagt, Anrufe durch sog. "festinstallierte Wählstationen" in E-Netzen vorzunehmen. Weshalb hab ich jedoch nie verstanden. In den E-Plus AGB's war die Klausel auch drin. In D1 oder D2's nicht.
Nun bietet HFO Telecom ja offiziell das *Festnetzprodukt* "HFO Home" an.
Also nix anderes als eine tariflich etwas verteuerte (29ct/Min zu D1,D2,E-Plus) Genion M inkl. nem scheinbar halbwegs professionellem GSM Gateway und nem DECT Fon.
Gilt nun dieses Reglement nicht mehr?
Beiträge von vodafrank
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Powerline Adapter wären auch keine Lösung?
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Wenn einem nach 10 Monaten plötzlich einfällt, dass man ja Student ist, kann man wirklich nicht auf eine Art "Kulanz" hoffen. Da würde ich mich in Ratingen kringeln und lapidar antworten:
"Die Buchung des Studentenrabattes ist nur bei Neuabschluss oder Vertragsverlängerung möglich". -
ja. Die CallYa ist schon original Vodafone, oder?
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o2 kann auch 10 Rufnummern. Jedoch kostet Nummer 5 bis 10 jeweils 1€ pro Monat. Außerdem wirds teuer wenn du von o2 wieder weg willst nach der MLZ: 25€! pro Nummer.
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Entschuldigt meine unfeine Ausdrucksweise. Klar gab es CallYas die frei waren, z.B. das V980 in ersten Zeiten. Ich meinte, dass es nie einen "SIM-die-mitgeliefert-wurde-lock" gab, wie viele hier behaupten.
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Und ich hab auch schon vieeeele CallYa Packages getestet und dennnoch glaubt mir niemand, dass ALLE Handys CallYa Locked sind und nicht SIM Locked.
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Ne ist mir nicht bekannt. Ich weiß dass meines o2 Netlock hatte und demnach behaupte ich, andere hätten es auch. Außerdem kann man's ja mit 10€ Abschlag wieder zurückgeben wenn's dennoch Tchibo locked sein sollte.
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Ich weiß die Antwort: Peter zahlt!

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Aha, und wie konnte ich dann mein weißes "Musik Handy" alias Alcatel irgendwas mit meiner Genion SIM betreiben?