Beiträge von a101
-
-
siehe auch hier:
http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/feeds/atom.xml
Solange einerseits das Foto nicht ID-geprüft wird und andererseits die eGK durch die Firma gematik noch immer nicht die Zertifizierung gem. ISO/IEC 15408 (internationale Kriterien für die Sicherheit von Informationssystemen) beim BSI bekommen hat, solange kann man das Ganze eh vergessen!
Gruss
-
1) Die eGK ist juristisch gesehen keine Voraussetzung um gegenüber der Krankenkasse Leistungsansprüche zu haben.
2) Die Anspruchsberechtigung ergibt sich allein durch die Mitgliedschaft bei der KK durch die Zahlung von Beiträgen.
3) Die eGK ist neben der alten Versichertenkarte eine (!) Möglichkeit diese Anspruchsberechtigung gegenüber dem Arzt und der Sprechstundenhilfe nachzuweisen.
4) Daneben gibt es auch andere gültige Anspruchsnachweise wie z.B. das sogenannte Ersatzverfahren (quasi der alte, papiergebundene Behandlungsschein) und eine Mitgliedsbescheinigung.
5) Eine gesetzliche Abgabe zur Abgabe eines Fotos für die eGK gibt es lt. § 291 SGB V nicht. Es steht nur drin, dass die eGK mit einem Bild zu versehen ist.
Die Aufforderung der KK ein Foto einzusenden ist kein Verwaltungsakt, es besteht kein gesetzlicher, juristisch sanktionsfähiger Zwang. Demzufolge fehlen diesen pseudo-behördlich aufgemachten Aufforderungsschreiben der Krankenkassen auch jeglicher Hinweis auf eine betreffende gesetzliche Grundlage resp. Rechtsmittelbelehrung.
6) Näheres dazu auch im Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) vom 01.10.2013; dort insbesonders § 13, Abs.1, § 19 Abs. 1 - 3, dazu Anlage 4a, Anhang 1 Pkt.2,
7) s. auch dazu Pressemitteilung des Vorstandes der KBV (eine Vertragspartei des BMV-Ä neben des GKV) Dr. Andreas Köhler vom 23.10.2013, in dem er u.a. ausführt:
"(...)Die Krankenversichertenkarte kann damit sowohl nach dem 1. Januar 2014 als auch nach dem 1.Oktober 2014 bis zum Ablauf der aufgedruckten Gültigkeitsdauer weiter in den Praxen verwendet werden.)"
s, auch http://www.stoppt-die-e-card.d…p?/authors/3-Silke-Lueder -
-
Zitat
Original geschrieben von Chris
Wozu braucht man das Feature eigentlich? Android macht das doch selbst ganz gut.
Bei mir ist es dann als Möglichkeit beim Nova Launcher mit dabei, wenn man die Home-Taste länger gedrückt hält. Habe aber bisher nie aktiv eine App selbst geschlossen. Warum auch!?
Hallo,
könnten Sie bitte auf meine o.a. Post - Anfrage (28.11.2013 13:43 Uhr) inhaltlich eingehen?
Gruss und vielen Dank!
-
Hallo,
in Ihrem Post vom 19.11.2013 17:13Uhr hatten Sie einen Screen-Shot reingestellt, in dem u.a. zu lesen ist:
"Mit der Bestätigung der Telefon -Registrierung erkennen Sie WIKO gegenüber an, dass Sie die Vereinbarung über die Nutzung von Daten, die der Bedienungsanleitung Ihres Telefons beiliegt oder unter wikomobile.com abrufbar ist, gelesen und akzeptiert haben."
Da ich unter wikomobile.com dazu nichts gefunden habe, würde mich interessieren, was diesbezüglich dazu in der Bedienungsanleitung steht.
Was sagt diese Vereinbarung über die Nutzung von Daten genau aus?
Gruss und Dank im Voraus!
-
Nur so vielleicht als Vorschlag resp. Anregung im Sinne von back to roots?
Holen Sie sich doch ein gut erhaltenes HTC HD2 (kein Plastik, wechselbarer (!) Akku, gute Kamera, CPU lässt sich höher takten, Benachrichtigungs-LED, noch echte Hardware-Tasten zusätzlich zum Touch-Screen etc. pp.), dazu eine vernünftige 32GB microSD Karte (z.B. Samsung) und implemetieren sich JB 4.3 drauf.
Ferner können Sie sich beim HTC HD2 auch noch Dualboot (2 Betriebssysteme) installieren (z.B. JB 4.3 CM 10.2 mit TouchWiz5 und Windows 7.8) ...
Bei Hilfe schauen Sie z.B. mal in der Bucht (einfach HTC HD2 JB 4.3 eingeben) nach ... :p
Ich bin nicht (!) dieser Anbieter, aber sehr zufrrieden mit seiner Arbeit!
Gruss
-
Hatte Ihnen doch bereits am 6.11. etwas dazu geschrieben ...
Da es sich um Sozialrecht handelt, könnten Sie erst nach 6 Monaten, nachdem Sie Widerspruch eingelegt haben, gem. § 88 SGG beim zuständigen Sozialgericht Untätigkeitsklage einreichen und einen Widerspruchsbescheid beantragen.
Vorher können Sie die Krankenkasse nur durch ständige, belegbare Erinnerungsschreiben (Sachstandsanfragen) an die Ausstellung eines Ihnen zustehenden Widersspruchsbescheids erinnern und nerven; wenn nötig monatlich.
Machen Sie sich von diesen Schreiben unbedingt Kopien!
Wenn ihre Kasse nach 4 bis 5 Monaten noch immer nicht in die Gänge kommt, würde ich dann mal mit der Untätigkeitsklage einerseits winken und gleichzeitig andererseits darauf hinweisen, dass Sie das Bundesversicherungsamt in 53113 Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 38 über den Vorgang im Rahmen einer Beschwerde informieren würden.
Gruss
-
Zitat
Original geschrieben von Mozart40
Richtig, bei BMW gibt es bis heute keine Garantie, die gibts für alle Modelle nur gegen Aufpreis.
Gruß Kai
Stimmt genau! BMW bzgl. Garantie :flop:
Und dann "wirbt" BMW quasi auch noch mit der 2jährigen, gesetzlichen Gewährleistung ... :flop:
http://www.bmw.de/de/topics/se…ung-europlusgarantie.html
siehe auch:
http://www.meinauto.de/neuwagen-garantie/
Sorry für OT!
Gruss
-
Der Threadersteller überlegt vom S3 aufs Note 3 umsteigen.
Somit geht es im Thread hier nicht nur um das S3, sondern auch um das Note 3.
siehe dazu:
http://www.heise.de/newsticker…-Region-Lock-1968097.html
Die Versicherung Samsungs, dass es nachträglich keinen Region-Lock per Update geben wird, steht nach wie vor aus.
Dazu kommt noch, dass Samsung zunehmend das von der NSA mit einwickelte KNOX-System auf seine Geräte implementiert.
http://www.android-hilfe.de/sa…aktuell-unterstuetzt.html
http://www.android-hilfe.de/sa…nte-links-ueber-knox.html
Angeblich soll dabei keine Back-Door Funktion eingebaut sein.
http://www.androidnext.de/schw…herheitsloesung-erklaert/
Wer das wirklich glaubt, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet ...
Und jetzt kommt auch noch zunehmend seitens Samsung die Zubehör-Authentifizierung hinzu!:flop:
http://tabletcommunity.de/news…enftig-authentifizierung/
Gruss