Beiträge von FRANKFURT

    Sagt mal, haben die jetzt die Wunschrufnummer wieder eingestellt bzw. ist das jetzt nur noch über die Hotline möglich?
    Ich kann im Bestellprozess nicht auf eine Wunschrufnummer zugreifen. Es erscheint nur bisherige Nummer mitnehmen und neue Zufallsnummer.

    Zitat

    Original geschrieben von HHFD
    Er ist vielleicht in Frankreich urheberrechtlich geschützt, in Deutschland gilt aber die Panoramafreiheit; demzufolge darf man hierzulande auch Nachtfotos des Turms veröffentlichen.

    Sollte man mal klären ob veröffentlichen gleichzusetzten ist mit kommerzielle Nutzung. Ich glaube wir reden hier aneinander vorbei. So wie ich das jetzt gelesen habe, darf es durchaus veröffentlicht (Portfolio, Webseite usw.) werden, aber nicht z.B. in Eigenregie vermarktet (Poster, T-Shirts usw.) werden, da dann Lizenzgebühren fällig werden. In Deutschland betrifft das z.B. die Allianz Arena oder das Sony Center.

    Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Das ist leider ein Irrtum. Selbstverständlich gilt das Urheberrecht auch für die Motive.


    Einfachstes Beispiel: Du fotografierst ein Foto ab. Das sollte klar sein, dass das nicht erlaubt ist. Bei Kunstwerken in einer Ausstellung kann man das auch noch irgendwie sich zusammenreimen.

    Wenn man dieses Foto mit anderen Zusammen fotografiert ergibt das ein neues Werk (selbiges gilt vermutlich auch für Kunstwerke in Ausstellungen) oder nicht?


    Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Allerdings gibt es auch Werke im Sinne des Urheberrechts im öffentlichen Raum.


    Prominentestes Beispiel dazu ist der Eiffelturm. Der Turm selbst ist nicht (mehr) geschützt, wohl aber die Lichtinstallation bei Nacht. Der Urheber gestattet dir hier, Fotos vom Eiffelturm bei Nacht anzufertigen und auch im privaten, nichtkommerziellen Rahmen ohne weitere Genehmigung durch ihn zu veröffentlichen. Eine kommerzielle Nutzung ist nur mit einer (kostenpflichtigen) Lizenz gestattet. Wenn du also irgendwo ein Poster oder eine Postkarte mit dem Eiffelturm bei Nacht siehst, dann fließen ein paar Cent pro Exemplar an den Betreiber des Turms. Finde ich an der Stelle auch in Ordnung, denn schließlich kostet der Betrieb ja auch einiges an Geld.

    Gilt das auch für Objekte in Deutschland? Ich habe das so verstanden, das jegliche Architektur und langfristig angelegte Kunst fotografierbar ist, solange man sich zum Zeitpunkt des Fotografierens an einem öffentlich zugänglichen Ort aufhält.


    Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Also aufpassen: Immer dann, wenn man ein Objekt fotografiert, das die schöpferische Höhe im Sinne des Urheberrechts erreicht, kann man auch hier mit diesem Gesetz in Konflikt geraten.


    Ist das fotografierte Objekt nicht das Motiv des Bildes, also wenn man z.B. eine Person auf einem Platz fotografiert und im Hintergrund ist ein eigentlich urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk zu sehen, dann ist auch das erlaubt. Allerdings sind hierbei die Gerichte nicht blöde und lassen sich auch nicht durch irgendwelche Alibi-Motive im Vordergrund verarschen.

    Gibt's dazu irgendwelche Urteile?

    Zitat

    Original geschrieben von derAL
    Ich bin ja kein Jurist, sondern hatte lediglich im Rahmen meiner Weiterbildung vor etlichen Jahren mal ein paar Semester Jura...

    Ich glaube, es hat sich seit dem einiges geändert. Wie ich ja schrieb, vor Jahren haben exakt die gleichen Zeitungsverlage mir auf meine Nachfrage auch gleich eine Genehmigung zur Nutzung der Texte und Fotos erteilt, solange ein Link zurück zur Seite und der Name der Zeitung angegeben wird. Das war aber vor dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger.



    Zitat

    Original geschrieben von derAL
    Zum Sachverhalt aber auch mal versucht, das zu begreifen. Es ist in etwa so (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):


    - privater Blog in der Regel kein Problem

    OK.



    Zitat

    Original geschrieben von derAL
    Zum Sachverhalt aber auch mal versucht, das zu begreifen. Es ist in etwa so (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):


    - kommerzielle Nutzung wird es kompliziert:
    > Bilder aus Bildportfolien: viele sind nur für die Privatnutzung vorgesehen, für die kommerzielle Nutzung nicht oder gegen Entgelt
    > im obigen Beispiel könnte auch eine iPad-Grafik anstelle des Produktbilds problematisch sein wenn sie aus Bildportfolioquellen stammt
    > bei einem Blog bin ich mir da auch nicht sicher, da dort ja auch oftmals kommerzielle Absichten bestehen (Werbeeinnahmen, Links im Sinne einer Produktplatzierung, Abonnements bei YouTube).

    Ich habe mir jetzt einige Meinungen zum Urteil des Urheberrechts von Rechtsanwälten wie z.B. von wbs-laws.de, rechtsanwalt-schwenke.de, Wagenknecht und einige andere durchgelesen. Kläger und Beklagte sind Unternehmer/Gewerbetreibende (Konkurrenten), so wurde es zumindest auf einigen Seiten der Rechtsanwälte angegeben. Deshalb gehe ich stark davon aus, das es keinen Unterschied macht, ob eine private oder gewerbliche Nutzung stattfindet (warum auch). Es geht für mich eindeutig hervor:


    "dass durch das Embedding kein Urheberrechtsverstoß begangen wird, wenn der Inhalt:


    - sich nicht an ein neues Publikum richtet und
    - keine anderen technischen Mittel zur Einbindung verwendet werden.


    Dabei folgte der EuGH eine Leitlinie, die er bereits in einem Fall aufgestellt hatte, bei dem es um Framing von fremden Zeitungsartikeln ging (Svensson-Entscheidung).
    So bedeutet das Urteil, dass Sie derzeit relativ beruhigt Videos von Plattformen wie Youtube einbinden können. Jedoch ist es kein Freifahrtsschein für die Nutzung fremder Inhalte."


    Da die Daten (in meinem Fall Zeitungsartikel und Fotos) im Netz öffentlich zugänglich sind und sich somit nicht an ein neues Publikum richten, auch keine anderen technischen Mittel zur Einbindung verwendet werden (zu eigen machen des Textes), gehe ich davon aus das einer offiziellen verlikung der RSS-Feeds nichts im Weg steht.
    Das Urteil wird natürlich in Zukunft vermutlch seine Spuren hinterlassen (zumindest bei Fotos und Videos). Fotos und Videos kann man technisch einschränken. Texte dagegen nicht. RSS-Feeds könnten in Zukunft nur mit zugang erreicht werden und damit einem Schutz unterliegen.

    Ich benutze mal diesen alten Thread für eine Frage die ich zum Urheberrecht (Foto, Text, Video) habe.


    Auf Nachfrage bei verschiedenen Zeitungen wurden mir Angebote zum Einbinden von Nachrichten (auszugsweise bzw. als RSS-Feed) gegen eine monatliche Gebühr zugesendet. Da ich das aus der Vergangenheit nur als kostenlos kannte, wenn man den direkten link zur News-Seite setzt, bin ich etwas irritiert.


    Dann habe ich diese Pressemitteilung zum Urheberrecht ("Die Richter entschieden, dass das Einbinden eines Youtube-Videos auf einer anderen Webseite grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung darstellt. - Doch die Entscheidung geht sogar noch weiter: sie erlaubt es, alle Inhalte, die einmal im Netz öffentlich zugänglich gemacht worden sind, im Wege des Framing auf anderen Internetseiten einzubinden – egal ob die Inhalte mit oder ohne Zustimmung des Urhebers im Netz veröffentlicht wurden. ") gelesen und hätte jetzt ein paar Fragen dazu:


    Meine Fragen:
    - Gilt das Urteil dann auch für Texte und Fotos oder nur für Videos (es sind doch alles Datenmedien)?
    - Wann genau darf man Fotos, Texte, Videos mit und ohne Link einbinden (wird hier bei TT und anderen Foren auch gern von User ohne Quelle eingebunden)
    - Es ist doch möglich im Rahmen des Zitats die Headlines und einen kleinen Teaser (maximal ein drittel des Textes) mit Verlinkung usw. in die eigene Webseite einzubinden und so als Kurznachrichten darzustellen.
    - Kann ich Fotos jeder Agentur einbinden solange ich den Urheber nenne (z.B. DPA, Getty Images usw.) so wie z.B. shortnews.de?



    Ich hoffe ihr wisst was ich meine. Beispielseiten finde ich auf die schnelle keine. Shortnews.de z.B. veröffentlicht von Usern zusammengefasste News, die mit eigenen Worten ein neues Werk darstellten. Sie veröffentlichen aber dazu auch die Urheber geschützten Fotos (mit Hinweis auf den Urheber / Verbreiter).


    Ich bräuchte dringend Hilfe, da ich leider nicht durchblicke und es im Netz für mich immer widersprüchlicher wird.

    Zitat

    Original geschrieben von archie83
    Der feine Unterschied besteht darin, dass in Deutschland ein Schuldner mindestens 1050 € von seinem Nettoeinkommen behalten darf. In Deutschland wird niemand von ärztlichen Leistungen ausgeschlossen, nur weil er Schulden hat.

    Was soll das rechtfertigen?


    Es gibt viele Länder um die es sehr schlimm steht. In manchen braucht man nicht mal Schulden haben um von der ärztlichen Versorgung ausgeschlossen zu sein. Juckt aber, so lange nichts außergewöhnliches passiert, sonst auch keinen. Wenn du die Welt verändern willst, dann mach das bitte vor Ort. Da, wo es Sinn macht etwas zu verändern. Und all diejenigen Europäer, die deinem Szenario unterliegen, könnten sich dank EU-Niederlassungsfreiheit bald im deutschen Gesundheitssystem wiederfinden.


    PS: Wer Griechen kennt, schon mal dort war als Europa noch Europa war, der weiß warum die Griechen da stehen, wo sie gerade jetzt stehen. Das alles heute zu sozialisieren geht einfach zu weit.

    Re: Guthabenauszahlung


    Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Hoffentlich fragt jetzt niemand bei Congstar nach und bringt die auf dumme Gedanken. :D

    Warum erzählst du das dann hier? :confused:

    Finde auch es ist a) der falsche Ort. Berlin wäre angebrachter und b) nichts mit Demonstration zu hat. Hier wird mit der Brechstange versucht die Einweihung zu stören. Das ganze geht zu Lasten der Bewohner, die absolut gar nichts damit zu tun haben. Wirklich abartig und unverständlich. Auch sind das viele Demonstranten aus Italien und Griechenland. Jetzt frag ich mich, was haben diese Leute hier zu Demonstrieren?