Beiträge von eviltom

    @ BigBlue007:


    Ich habe mir mal Deine gefundenen Threads angesehen. Es tut mir leid sagen zu müssen, dass die sog. Juristen in diesen Threads zwar teilweise Recht haben, aber im Zusammenhang für den Laien/Nichtjuristen keine eindeutigen Schlüsse zu ziehen sind. Vielmehr verwirrt es sogar mich als Rechtsreferendar, was da teilweise geschrieben wurde.


    Ich habe diese Threads schon früher mal kopfschüttelnd gelesen und wollte darauf schon fast mal antworten. Aber wahrscheinlich hätte dies unter den vorstehenden Ausführungen auch nicht mehr viel zur Verständlichkeit beigetragen. Der momentand Thread hat mich dann dazu bewegt etwas dazu zu schreiben.
    Ich will nicht behaupten, dass meine Ausführungen besser oder wissenschaftlich richtiger sind. Jedoch wage ich zu behaupten, dass sie zumindest für den Nichtjuristen knapp und übersichtlich einen kleinen allgemeinen Überblick über das neue Gewährleistungssystem geben.


    Wer dennoch Schwierigkeiten damit hat, und/oder Erläuterungen zu einzelnen Rechten oder Pflichten der Vertragsbeteiligten benötigt, der sollte sich tunlichst nicht nur auf irgendwelche Postings verlassen, sondern persönlich bei einem Juristen nachfragen. Da das gesamte Rechtsfolgensystem zu kompliziert ist, um es einem Nichtjuristen in der geforderten Kürze umfassend darzulegen, biete ich euch die Möglichkeit, bei konkreten Problemen mir per PN Fragen zu stellen, die ich sobald ich Zeit habe, gerne umfassend zu beantworten versuche.


    Grüße aus Regensburg!

    Ich wurde nach einer Quelle für meine o.g. Ausführungen gefragt. Dazu kann ich nur sagen, die Regelungen für das Gewährleistungsrecht findet man im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), genauer: §§433ff BGB.


    Ausführungen zu den einzelnen Vorschriften sind in einem Kommentar zum BGB, z.B. Palandt zu finden (aktuell 61. Auflage 2002).


    Die Ausführungen zum neuen Gewährleistungsrecht ab 01.01.2002 findet man allerdings nur im Ergänzungsband zum Palandt der 61. Auflage!!!


    Grüße aus Regensburg!

    Betreffend sl45(i) upgrade:


    Auch ich habe dieses Jahr mein sl45 zu einem sl45i upgraden lassen. Dabei hat mit der freundliche Mitarbeiter bei der Siemens-Hotline erklärt, dass auf das Upgrade-Gerät 6 Monate "Garantie" (zum Begriff siehe unten) ab Lieferungsdatum gewährt werden.
    Ich weiß nicht, ob dies generell so ist, bei mir jedenfalls war die Garantie des "alten" sl45 noch nicht ganz abgelaufen (hatte noch 1 Monat Hersteller-Restgarantie).



    Betreffend Gewährleistungsrecht seit 01.01.2002:


    Im Zuge der Schuldrechtsreform hat sich einiges zum Positiven für die Endkunden getan:


    Im Einzelnen nehme ich Stellung zum sog. Verbrauchsgüterkauf (Regelfall), d.h. Kaufverträge zwischen einem Unternehmer (Einzelhändler) und einem Verbraucher (Endkunde) über den Kauf von Verbrauchsgütern (neue oder gebrauchte bewegliche Sachen).


    Auf Neugeräte gibt es nun 2 Jahre "Gewährleistung", für welche der Händler einstehen muss. Diese gelten für Mängel (Fehler), welche bereits bei Übergabe des Geräts vorhanden waren. Innerhalb der ersten 6 Monate trägt die Beweislast der Händler, d.h. er muss (vor Gericht) beweisen können, dass keine Fehler bei Übergabe da waren. Während der restlichen Gewährleistungszeit von 18 Monaten trägt die Beweilast der Endkunde, d.h. dieser muss beweisen, dass die Fehler bereits bei Übergabe vorhanden waren.


    Im Einzelnen hat der Verbraucher bei Mangelhaftigkeit des Geräts Ansprüche auf Nacherfüllung (Reparatur und/oder Nachlieferung), Rücktritt, Minderung, Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Wer genaueres wissen will, bitte PN an mich, da es hier zu umfangreich wird!)


    Auf gebrauchte Geräte kann die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr begrenzt werden.


    Parallel zu den Gewährleistungsansprüchen gegen den Einzelhändler gibt meist der Hersteller eine selbständige "Garantie". Innerhalb der Garantiezeit kann man neben dem Einzelhändler auch den Hersteller entsprechend seiner Garantiebestimmungen zur Verantwortwortung ziehen. Wie diese Bestimmungen im Einzelnen aussehen, ist unterschiedlich. Man sollte daher immer diese individuellen Bestimmungen lesen. Die Herstellergarantie ist freiwillig. Wenn der Hersteller allerdings eine solche Garantie gibt, ist er daran gebunden.



    Ich hoffe, ich habe euch nicht zu sehr verwirrt. Bei Fragen bitte PN an mich. Leider kann ich nicht sagen wann ich dazukomme, diese zu beantworten, da ich im Examensstress bin (2. Staatsexamen Jura).



    Grüße aus Regensburg!

    Kenzo:


    lol. da haste aber viel Geduld gehabt, ohne jeglichen Anhaltspunkt draufloszuprobieren...


    Hatte ein ähnliches Problem bei meinem Z5. Der Verkäufer leugnete jegliche veränderung des relevanten Sicherheitscodes.


    Nach Durchgehen sämtlicher Geburtsdaten seiner Verwandten kamen wir darauf, dass der Code das Geburtsdatum seiner Tochter war.


    Er glaubt nachwievor nicht, den Code abgeändert zu haben, aber das ist ja nun auch egal. Jedenfalls unterstelle ich ihm dabei keinerlei böse Absicht oder Arglist. Das kann schonmal vorkommen. Er sagte, dass er das Gerät seit Monaten nicht mehr benutzt hatte, und da kann meines Erachtens auch so eine entscheidende Information in den Weiten des menschlichen Gehirns mal verlorengehen...


    Grüße aus Regensburg!

    Hallo,


    ich nutze im Moment aktiv 2 Handys im Wechsel (z5 und 6210, tut nix zur Sache).


    Da ich den Genion Tarif optimal finde (hab da schon ne SIM), frage ich mich nun, ob man auch 2 SIM-Karten mit der gleichen Nummer bekommen kann. Ich denke da an das TwinCard System wie bei Vodafone (bei denen nutze ich das bereits bei meinen sog. Testhandys) . O.K., es kann zwar immer nur 1 Handy aktiv eingebucht sein, aber genau das habe ich ja auch nur vor.


    Gibt es nun diese Möglichkeit auch bei o2? Oder muss man bei o2 wirklich in Kauf nehmen, beim Handywechsel auch die SIM-Karte jedesmal zu wechseln?


    Grüße aus Regensburg!

    Hallo,


    genau diese "Sollbruchstelle" (sie ist bei mir auch an den folgenden beiden Tauschgeräten aufgetreten) hat mich dazu veranlasst, das SL schweren Herzens wieder zu veräußern (trotz der gesamten Features).


    Ich frage mich, warum Siemens nicht gleich das Gehäuse-Material geändert hat. Das SL ist doch wirklich schon ewig auf dem Markt, und die Risse traten ja von Anfang an auf.


    Ich möchte ja garnicht behaupten, dass es Hersteller gibt, die wesentlich flexibler bei einer laufenden Produktion reagieren können und wollen, aber einen ähnlichen Defekt habe ich damals nur bei meinem ersten 6110 erlebt. Dort ist im Bereich der Antenne das Gehäuse gerissen. Bei dem nächsten 6110 war dies allerdings trotz intensiver Benutzung nicht mehr der Fall. Ich kenne auch niemanden, welcher ähnliche Probleme mit dem Nokia-Gehäuse hatte. Bei den SL-Besitzern kenne ich keinen welcher die Probleme mit dem leidigen Riss nicht hatte.


    Grüße aus Regensburg!

    Also zunächst folgendes:


    Der Code für die persönliche Sperre entspricht dem Gerätecode / Security Code bei anderen Herstellern. Diesen benötigt man z.B. beim Rücksetzen auf Werkseinstellungen, Ändern der Konfiguration (WAP), Beschränkung auf eingelegte SIM, Sperrung des Telefonbuchspeichers...



    Auskunft der S///-Hotline:


    Der Code kann NUR durch sog. ENTSPERREN im SonyEricsson-ServiceCenter ausgelesen bzw. entfernt werden. Das kostet ca. 50 EUR.


    Anschrift des ServiceCenters:
    ENO Service Center
    Bentheimer Str. 118b
    48529 Nordhorn



    Habe mich auch in einem anderen sehr guten z5-Forum (Syllas Forum) umgesehen. Selbst dort, wo sie nicht ganz so behutsam mit den Worten Flashen, etc. umgehen verwies jeder auf die Sony-Hotline.
    Meiner Ansicht nach sollte es aber doch möglich sein, mit einem Datenkabel und entsprechender Software das Handy "entsperren" zu können. Dies ist aber leider 1. nicht ganz legal und 2. nicht ganz ungefährlich...



    Bei mir hat sich das Ganze nun erledigt, nachdem ich mit dem Vorbesitzer nun alle möglichen Varianten an möglichen Codes durchgegangen bin. Komischerweise hat sich herausgestellt, dass es das Geburtsdatum seiner Tochter war, obwohl er hätte schwören können, dass er den Code nicht geändert hatte. Ich glaube, er hatte einfach nur nen :gpaul: !



    Ohne den Code wäre ich ganz schön aufgeschmissen gewesen, und ich hätte sogar die 50 EUR investiert um mein nun geliebtes z5 zu 100% nutzen zu können.


    Grüße aus Regensburg! :top:

    Danke!


    Nun weiß ich "fast" alles was ich wissen wollte.


    Nur eine kleine Frage noch: Ist "iTap" genauso komfortabel wie "T9"? Oder kann man darauf genauso verzichten wie auf die Eingabehilfe bei der Alcatel-Reihe 5xx/7xx?


    Grüße aus Regensburg!