Beiträge von eviltom

    WilliW:


    Hast Du keine Treiber-CD mitbekommen? Zwar sind auch auf der Win-CD Treiber drauf, jedoch sind die vom Hersteller meist eine Spur aktueller.


    Hatte auch Probleme diesen bei mir zu installieren. Habe allerdings w2k bzw. xp. Beim 2. Anlauf hats dann auch geklappt... (das läuft da aber anders, denn man benötigt bei w2k/xp einen virtuellen COM-Port, z.B. den Ircomm2k).



    Am besten deinstallierst Du den Adapter nochmal. Also abstecken, im Gerätemanager manuell entfernen, Neustart.


    Vielleicht hast Du auch nur den falschen COM-Port angegeben. Wo hast Du den Adapter eingesteckt? Im COM1 (näher bei der PS/2-Schnittstelle), oder im COM2? Entsprechend musst Du das bei der Intsallation beachten.



    Hier noch ein Auszug aus den FAQ bei http://www.actisys.com :


    Q: I have Windows98. Where can I find the drivers for the IR220L/200L?


    Answer: The IrDA driver for the IR220L is pre-loaded on the Win98 CD. To install you would go to the "add new hardware device" on control panel and select "infrared device" and the install wizard will lead you to setup the IrDA driver for Win98. Please make sure you select "ACT-IR220L" or "ACT-IR200L" on SIR dongle type. Please get back to us if you have additional questions or concerns.



    Grüße aus Regensburg!

    Ist ja auch egal, obs ne Neonröhre war oder nicht. Da hab ich wohl nicht genau genug hingesehen.


    Aber eine dunkelblaue Oberschale sieht wirklich bei jedem Handy gut aus. Da macht sogar das S10 wieder eine gute Figur.


    Weiter so, Mr. Vain! :top:


    Hat jemand eigentlich schon mal versucht, das Gehäuse eines Z5 zu lackieren? Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass dieses mit einer angenehmen dunklen (blauen) Farbe wieder zu neuem "Glanz" erstrahlen könnte. Vom grundsätzlichem Design ist es ja nach wie vor trotz des "Alters" eines der schönsten Geräte auf dem Markt...


    Grüße aus Regensburg!

    Habe dieses Jahr ebenfalls mein sl45 upgraden lassen. Dies geschah noch innerhalb der Garantiezeit (1 Monat vor Ablauf). Der Mitarbeiter der Hotline erklärte mir, dass es auf das "neue" Gerät eine Siemens-Garantie von 6 Monaten ab Lieferung gibt.


    Im Übrigen wird hier im Thread wieder der Begriff "Garantie" mit "Gewährleistung" verwechselt.


    Hier habe ich mal versucht, die Begriffe allgemeinverständlich zu erklären.


    Ein Upgrade durch Siemens ist meiner Ansicht nach kein Kaufvertrag iSv. §§433ff BGB. Es ist lediglich ein Werkvertrag iSv. 633ff BGB, bei der Siemens ausschließlich für die korrekt eingespielte Software nach den Gewährleistungsvorschriften haftet. Der Austausch erfolgt nur wegen der schnelleren Abwicklung. Die Garantie von 6 Monaten auf das "übrige" Gerät ist freiwilliger Natur.


    Eine sog. Inzahlungnahme mit der Folge, dass ab Lieferung 2 Jahre Gewährleistung zu laufen beginnen, ist meiner Ansicht nach nicht darin zu sehen. Aber hierzu möchte ich mich nicht festlegen.


    Grüße aus Regensburg!

    Praemienhai:


    Lies mal ganz genau:


    "...und, wenn dies im Interesse des Verbraucherschutzes erforderlich ist, die gerichtliche Einziehung fremder und zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen von Verbrauchern durch Verbraucherzentralen und andere Verbraucherverbände, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, im Rahmen ihres Aufgabenbereichs."


    Wenn man es wörtlich (schriftlich) nimmt, dann hat nur der Fall der gerichtlichen Besorgung etwas mit den Verbraucherverbänden zu tun.


    Wenn man aber ein Komma in den Gesetzestext hineinliest (unmittelbar vor "durch ...", dann ist auch die von mir genannte außergerichtliche Besorgung von Rechtsangelegeheiten nur auf Verbraucherverbände anzuwenden.


    Fraglich ist nun, welche Intention der Gesetzgeber dabei hatte. Hier fehlen mir zuhause allerdings die Möglichkeiten, dies nachzulesen.
    Da es hier sowieso keine Rolle spielt, können wir diese Vorschrift aber vernachlässigen. :D


    Aber jetzt wirklich wieder on topic, please.

    "Beratung"


    Wie sagt man so schön als Jurist: "Es kommt darauf an..." :cool:


    Praemienhai:


    Es war mir schon klar, dass Du das nur ironisch meinen konntest. Allerdings hätte Dein Posting einen negativen Eindruck auf Nichtjuristen machen können, im Hinblick darauf, ob nun meine "Beratung" erlaubt sei oder nicht. Deswegen die Klarstellung.


    Ansonsten: :)

    @Prämienhai


    Das Angebot von mir, unentgeltlich Auskunft über rechtliche Probleme auf dem Gebiet des Gewährleistungsrechts zu erteilen, bedarf keiner Erlaubnis nach dem RBerG (Rechtsberatungsgesetz).


    Ich "arbeite" ich nicht geschäftsmäßig iSd. Art. 1 §1 Abs. 1 RBerG, sondern gebe anderen Mitgliedern dieses Forums die Möglichkeit, an Informationen über das neue Schuldrecht, angewandt auf einen konkreten Einzelfall, zu gelangen.


    Selbst wenn man eine geschäftsmäßige Tätigkeit annehmen würde, wäre gem. Art. 1 §3 Nr. 8 RBerG die aussergerichtliche Besorgung von Rechtsangelegenheiten von Verbrauchern durch das Rechtsberatungsgesetz nicht berührt.


    Zudem werde ich nichtmal beratend idS. tätig, sondern kläre nur über die Rechtslage auf. Was dann der Verbraucher tut oder nicht tut ist ihm selbst überlassen.