Beiträge von mumpel

    Egal welche Anlageart. Für den Normalbürger lohnt sich m.E. keine. Unser Arbeitgeber hat uns auch mal Anteile angeboten. Gesamtwert ca. 200,- Euro. Bei nur 200,- Euro sind die Zinsen so gering dass man das Geld auch gleich auf dem Konto lassen kann. Anlagen lohnen m.E. nur wenn man genug Geld hat um auch mal was zu riskieren. Aber das mache man mal einem Bürger klar der dem Geld nachjagt wie die blaue Elise der Ameise.

    Riskant sind alle Anlagearten. Aber diese Genussscheine sind/waren m.E. nur aufgrund der hohen Zinsversprechen so beliebt. Hätte Prokon 1 bis 3 Prozenz Zinsen geboten wären diese Genussscheine niemals so erfolgreich, denn solche Zinsen versprechen auch andere Anlagearten.


    Aber m.E. gehören Genussscheine generell verboten und/oder unter Finanzaufsicht gestellt. Vor allem wenn der Anbieter weder über ausreichend Eigenkapital noch über ausreichend Einlagensicherungen verfügt, um wenigstens eine Teil der Anlegereinlagen sichern zu können.

    Hallo!


    Mir fällt es schwer Mitleid für die Anleger zu zeigen. Denn 6 bis 8 Prozent Zinsen sind zu schön um wahr zu sein. Mir stellt sich die Frage wie Prokon soviel Zinsen bieten kann wenn Prokon selber nur einen "Bruchteil" an diesen Zinsen von den Banken bekommt. Damit man mehr ausschütten kann als man selber an Zinsen bekommt, muss man eine Menge verkaufen um neben den Zinsen hohe Einnahmen (Nettoumsatz) erzielen zu können die man dann ausschütten kann. Und dass sich "Anlagen für erneuerbare Energien" nur schwer verkaufen (und durchsetzen) lassen sollte doch jedem bekannt sein. Ich persönlich würde nie derartige "Optionen ohne Sicherungseinlagen" zeichnen.


    Gruß, René

    Hallo!


    Bei uns heisst das z.B. "BR-Wahl in der PD Augsburg". Also einfach die Abteilung bzw. den Betriebsstandort hinzufügen. Zuviele reisserische Überschriften oder Slogans lenken m.E. nur vom eigentlichen Thema ab.


    Noch besser als irgenwelche Slogans ist (vielleicht) eine Einladung zur Vorstellung. Also eine öffentliche "Sitzung" einberufen in der man sich als Kanditat "vorstellt", und auch (ehrlich) sagt was man in Zukunft zu tun gedenkt und besser machen will. Dann reicht auch ein einfacher "Listenname" wie das Beispiel oben.


    Gruß, René

    Hallo!


    Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    [...] die heute nicht mehr betrieben werden dürfen [...]


    Betreiben oder betriebsbereit halten darf man sie nicht. Aber kaufen darf man sie nach wie vor. So wie man vieles kaufen kann/darf was man aber nicht besitzen darf.


    Gruß, René

    Viele Menschen glauben, dass man bei "Wasserdicht" mit den Geräten problemlos Duschen oder in den strömenden Regen kann. Also sobald irgendwo "Wasserdicht" draufsteht->in die Bedienungsanleitung schauen. ;)


    IP67 = Staubdicht (Kennziffer 6) und dicht gegen kurzzeitiges Untertauchen (Kennziffer 7). DIN EN 60529. Wobei "kurzzeitiges Untertauchen" alles heissen kann. Beim Duschen und Starkregen würde ich nicht mehr von kurzzeitig sprechen.


    Natürlich kann das Gerät auch einen Riss haben. Aber das wissen wir ja nicht.


    Aber hatten wir das Thema nicht erst vor kurzer Zeit?