Beiträge von mumpel

    Hallo!


    Gibt es auch hier bei uns hier in Lindau. Allerdings sind das Einsitzer. Ein Fahrrad und eine "Seifenkiste" drumrum. Den Scheinwerfer vorne und das Rücklicht hinten im Korpus eingebaut, dazu passende Rücklichter. Nur ist die Bodenfreiheit extrem gering. Wenn die bei mir über den Bahnübergang fahren hocken die immer auf. So neu und ungewöhlich ist das also nicht mehr.


    Gruß, René

    Ich glaube ich habe da etwas verwechselt. Laut wikipedia ist Standlicht etwas anders als Parklicht.
    Aber dennoch bleibe ich bei meiner Meinung dass eine nicht zugelassene Standlicht-Birne nicht zum Verlust des Versicherungschutzes führt. Die Haftpficht müsste IMHO trotzdem zahlen. Anderenfalls müsste man bei Nutzung einer nicht zugelassenen Birne eine grobe Fahrlässigkeit unterstellen. Selbst wenn der Unfallgegner vom Standlicht geblendet wurde kann man IMHO wohl kaum von grober Fahrlässigkeit sprechen. Wer sich das gefallen lässt ist selber schuld.


    Bei den Kasko-Versicherungen könnte das anders sein.


    Wir sollten mal die Kirche im Dorf lassen. Nur weil da "nicht zugelassen laut StVZO" auf den Verpackungen steht muss das nicht immer zwangsläufig zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen. Laut StVZO darf im Starßenverkehr auch im Innenraum der Fahrzeuge nichts blau leuchten. Wenn man sich daran halten würde wären 98% aller Autoradios unzulässig, denn viele haben eine blaue oder blau einstellbare Beleuchtung im Display und/oder in den Bedienelementen.

    IMHO ist das auch bei uns in DE so. Eine nicht zugelassene Standlicht-LED-Birne kann IMHO unmöglich unfallverusachend sein. IMHO kann sich die Versicherung selbst dann nicht damit herausreden wenn das Fahrzeug geparkt war und ein Unfallbeteiligter behauptet das Fahrzeug nicht gesehen zu haben. Denn wenn das Fahrzeug abgestellt und ausgeschaltet ist brennt überhaupt kein Licht am Fahrzeug. Und wenn ein Autofahrer im fliessenden Verkehr, z.B. an der Ampel oder im Stau, das Standlicht benutzt anstelle der "korrekten Beleuchtung" dann ist ihm ohnehin nicht zu helfen, egal ob zugelassene Birne oder nicht. Die Versicherung kann nicht immer die Schadensregulierung verweigern.

    Hallo!


    Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    [...] Ich nutze auch nicht zugelassene LEDs für die Kennzeichenbeleuchtung [...]


    Solange die nicht blau leuchten ist es wurscht. Hauptsache das Kennzeichen ist (weiss) beleuchtet und somit auch bei Dunkelheit erkennbar. Sollte mal irgendwann meine Innenraumbeleuchtung sterben kommt da auch eine LED-Birne rein. Allerdings habe ich da immernoch das Original drin, seit 14 Jahren. IMHO schaut die Polizei schon lange nicht mehr so genau hin. Solange der Verkehr nicht gefährdet wird fällt auch garnicht auf ob da ein Prüfzeichen dran ist oder nicht.


    Gruß, René