Ein anderer hat sich eine schöne Rikscha gebaut, für bis zu 3 Leute. Beleuchtung, Generator und Batterie sind (anscheinend) aus einem Auto. Die Energie reicht sogar für Autoradio und Weihnachtsbeleuchtung. Und ein Dach ist natürlich auch dabei. Meiner Kenntnis nach inklusive TÜV-Zulassung.
Beiträge von mumpel
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Hallo!
Gibt es auch hier bei uns hier in Lindau. Allerdings sind das Einsitzer. Ein Fahrrad und eine "Seifenkiste" drumrum. Den Scheinwerfer vorne und das Rücklicht hinten im Korpus eingebaut, dazu passende Rücklichter. Nur ist die Bodenfreiheit extrem gering. Wenn die bei mir über den Bahnübergang fahren hocken die immer auf. So neu und ungewöhlich ist das also nicht mehr.
Gruß, René
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Ich glaube ich habe da etwas verwechselt. Laut wikipedia ist Standlicht etwas anders als Parklicht.
Aber dennoch bleibe ich bei meiner Meinung dass eine nicht zugelassene Standlicht-Birne nicht zum Verlust des Versicherungschutzes führt. Die Haftpficht müsste IMHO trotzdem zahlen. Anderenfalls müsste man bei Nutzung einer nicht zugelassenen Birne eine grobe Fahrlässigkeit unterstellen. Selbst wenn der Unfallgegner vom Standlicht geblendet wurde kann man IMHO wohl kaum von grober Fahrlässigkeit sprechen. Wer sich das gefallen lässt ist selber schuld.Bei den Kasko-Versicherungen könnte das anders sein.
Wir sollten mal die Kirche im Dorf lassen. Nur weil da "nicht zugelassen laut StVZO" auf den Verpackungen steht muss das nicht immer zwangsläufig zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen. Laut StVZO darf im Starßenverkehr auch im Innenraum der Fahrzeuge nichts blau leuchten. Wenn man sich daran halten würde wären 98% aller Autoradios unzulässig, denn viele haben eine blaue oder blau einstellbare Beleuchtung im Display und/oder in den Bedienelementen.
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Übrigens:
Standlicht = "Parklicht"? Sprechen wir hier überhaupt von ein und dem selben? -
IMHO ist das auch bei uns in DE so. Eine nicht zugelassene Standlicht-LED-Birne kann IMHO unmöglich unfallverusachend sein. IMHO kann sich die Versicherung selbst dann nicht damit herausreden wenn das Fahrzeug geparkt war und ein Unfallbeteiligter behauptet das Fahrzeug nicht gesehen zu haben. Denn wenn das Fahrzeug abgestellt und ausgeschaltet ist brennt überhaupt kein Licht am Fahrzeug. Und wenn ein Autofahrer im fliessenden Verkehr, z.B. an der Ampel oder im Stau, das Standlicht benutzt anstelle der "korrekten Beleuchtung" dann ist ihm ohnehin nicht zu helfen, egal ob zugelassene Birne oder nicht. Die Versicherung kann nicht immer die Schadensregulierung verweigern.
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Zitat
Original geschrieben von mws55
[...] Dafür schaut aber der Gutachter schon lange so genau hin [...]
Wenn man das weiss kann man ja vorher schnell das Birnle tauschen. Beim TÜV alle zwei Jahre würde das schon gehen.
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Ihr macht euch zu viele Gedanken. Wie will man bei einer Standlicht-Birne prüfen ob es eine LED ist oder eine mit Glühfaden? Lässt sich das überhaupt so einfach herausfinden?
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Hallo!
ZitatOriginal geschrieben von Braindead
[...] Ich nutze auch nicht zugelassene LEDs für die Kennzeichenbeleuchtung [...]
Solange die nicht blau leuchten ist es wurscht. Hauptsache das Kennzeichen ist (weiss) beleuchtet und somit auch bei Dunkelheit erkennbar. Sollte mal irgendwann meine Innenraumbeleuchtung sterben kommt da auch eine LED-Birne rein. Allerdings habe ich da immernoch das Original drin, seit 14 Jahren. IMHO schaut die Polizei schon lange nicht mehr so genau hin. Solange der Verkehr nicht gefährdet wird fällt auch garnicht auf ob da ein Prüfzeichen dran ist oder nicht.Gruß, René
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
[...] zumindest eine Mitwisserschaft anzunehmen sein dürfte [...]
Ich sehe hier mehr als nur eine Mitwisserschaft. Das ist bereits daran zu erkennen dass die Anwälte bei Antrag auf Herausgabe der Nutzerdaten bewusst gelogen haben sollen. Da wurde ja schließlich von Filesharing gesprochen anstatt von Streaming. Da kann man IMHO nicht mehr nur von Mitwisserschaft sprechen. Hätten die Anwälte in Ihren Anträgen von Streaming gesprochen wäre den Anträgen sehr wahrscheinlich nie stattgegeben worden, und dann müssten wir jetzt nicht darüber diskutieren. -
Zitat
Original geschrieben von Thomas201
Wer steht eigentlich hinter dieser schweizer Firma?
Und wie sind die ganzen anderen Beteiligten untereinander verästelt?
Das weiss eben keiner. Das sollen ja alles nur Briefkastenfirmen sein. Ich mutmaße mal dass auch diese schweizer Firma nur ein paar d****e RAe gesucht hat die für sie die Drecksarbeit machen, das soll jetzt aber das Verhalten der beteiligten RAe nicht rechtfertigen (die hätten ja nicht schlecht von dieser "Drecksarbeit" gelebt). Die beteiligten RAe müssen sich nun "rechtfertigen". Die Hintermänner der schweizer Firma sind sehr wahrscheinlich nie auffindbar, oder die sind in einem Land wo unsere Behörden nicht an sie rankommen. IMHO wird es einen Grund haben weshalb die Hintermänner die Firma ausgerechnet in der Schweiz angemeldet haben.