Beiträge von mumpel

    Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    [...] Eine solche Offenbarungspflicht wird mWn nur angenommen, wenn du durch die Krankheit für die Tätigkeit vollkommen ungeeignet bist oder die Tätigkeit unmöglich wird [...]


    Eben.


    Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    [...] Das würde ich bei Diabetes eindeutig verneinen [...]


    Kommt IMHO darauf an welcher Typ. Mal davon abgesehen stammt diese Pflicht noch aus einer Zeit in der andere Sicherungssysteme ("Frankfurter System") gültig waren. Heute gilt das "Leipziger System" (auch "Leipziger Verfahren"). Aber abgeschafft wurde die Meldepflicht noch nicht.


    Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    [...] welchen Vorteil ich durch die neue Karte oder den Aufdruck eines Bildes habe [...]


    1. Das Bild hat den Vorteil dass kein Missbrauch mehr stattfinden kann. Das setzt natürlich vorraus dass das Bild auch tatsächlich zum Inhaber passt UND dass die Arztpraxen auch auf das Bild schauen. Bei ausländischen Mitbürgern soll es ja "üblich sein" dass sie die KVK an Angehörige "verliehen" wird und somit ein Leistungsmissbrauch stattfinden kann.


    2. Die Speicherung der Patientenakten soll unnötige Behandlungen verhindern und die Behandlung beschleunigen. Ob das in der Praxis etwas nützt könnte man durchaus bezweifeln. Schon jetzt wird mehr operiert als erforderlich. Man könnte auch hinterfragen ob es z.B. einem HNO etwas angeht dass ich Probleme mit den Fingern habe, er soll ja meine Nase behandeln und nicht andere Körperteile.


    3. Ich persönlich hätte schon gern meine Patientenakte(n) zu hause zum "nachsehen". Damit da nicht etwas reinkommt was ich nicht will. ;)

    Ich kenne solche Sprüche. Nur ändern wir nichts daran solange sich das Deutsche Volk von der Regierung so einlullen lässt. Einen richtigen Streik gab es schon seit Ewigkeiten nicht mehr. Und ohne einen Streik werden die Planungen umgesetzt. Wenn wir nicht wollen das unsere "Gesundheitsdaten" eine Welteise machen müssen wir (ALLE BÜRGER) dafür etwas tun.



    Mal davon abgesehen trifft mein Spruch auf meinen Arbeitgeber zu. Es gibt Krankheiten (z.B. Diabetes), über die ich meinem Arbeitgeber informieren müsste wenn ich sie bekommen sollte. Das liegt an meiner besonderen Tätigkeit im "Sicherheitsbereich". Ob diese Meldepflicht wirklich gerechtfertigt ist steht auf einem anderen Blatt.

    Auch dagegen spricht nichts solange ohne PIN kein Fremder Zugriff auf die Daten erhält. Bei Onlinespeicherung ist Sicherheit aber nicht garantiert (Stichwort: Steuersünder-CD). Aber auf der Karte kann das ruhig gespeichert sein, an die Karte kommt außer mir keiner ran.


    Und die Arbeitgeber in DE wissen vielleicht mehr über uns als wir ahnen. Da fallen ein paar Daten mehr nicht auf. ;)

    Ich habe nichts gegen eine Speicherung auf der eGK. Das wäre ja nichts anderes als ein USB-Stick. Nur besser geschützt (hoffe ich). Nachteil: Wenn man nicht ansprechbar ist kann man auch die PIN nicht eingeben. Aber dafür könnte man für Notfälle eine CAN (Card Account Number) einrichten, die im Notfall bei der zuständigen Krankenkasse erfragt werden kann. Oder ein "Rubbelfeld" auf der Rückseite der Karte, für dessen Freirubbeln man sich bei der Krankenkasse rechtfertigen muss. Es gibt IMHO durchaus Möglichkeiten, die ohne hohen finanziellen Aufwand möglich sind und trotzdem eine bessere Zusammenarbeit der Ärzte ermöglichen.

    Wie kommst Du auf wirtschaftliches Interesse? Ich möchte doch nur wissen was gespeichert wird, und dagegen ist nichts einzuwenden. Ich habe lediglich technisches Interesse. Ich bin ja kein Arzt.


    Und sicher ist nichts. Und selbst wenn es sicher wäre, wer garantiert dass Unberechtigte keine Informationen erhalten (von denen der Patient nichts weiss)?

    Das Problem dabei ist mangelnde Aufklärung. Denn niemand ist verpflichtet, die Daten auf diesen Systemen speichern zu lassen. Solange der Patient seine PIN nicht eingibt kann nicht gespeichert werden. Und zur normalen Behandlung benötigt man die PIN nicht, da die persönlichen Daten im öffentlichen (nicht geschützten Bereich) der eGK gespeichert sind (sonst könnte ich nämlich nicht darauf zugreifen). Ärzte die etwas anderes behaupten gehören mit einem Strafprozess bestraft und mit lebenslangen Berufsverbot belegt. Es besteht also überhaupt kein Grund zur Panik.


    Um komplette Patientenakten auf der eGK speichern zu können benötigt man eine komplett neue Kartentechnik. Mit mindestens 4GB Speicherplatz. Ich wäre aber selbst dann gegen eine Speicherung, solange ich keine Kontrolle über die gespeicherten Daten habe. Ich möchte Zugriff auf die gespeicherten Inhalte über meinen PC. Damit könnte man die Inhalte prüfen und die Ärzte auf "Ungereimtheiten hinweisen".

    Zitat

    Original geschrieben von bcsconsulting
    [....] Es war mal geplant auf den Karten ärztliche Befunde, Rezepte usw. zu speichern. Mit einer PIN sollten diese Daten dann für Ärzte und Apotheken einsehbar sein. Meines [....]


    Das ist so nicht korrekt. Gespeichert werden soll(te) in einem geschützten Netzwerk. Zur Speicherung ist jedoch sowohl die eGK (der Patient muss dafür seine PIN eingeben) und die sogenannte "Praxiskarte" (wird an die Arztpraxen ausgegeben) erforderlich. Lediglich Rezepte soll(ten) auf der eGK gespeichert werden, aber nur drei Stück (für mehr ist gar kein Platz).

    Hallo!


    Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    [...] Wird denn auf der Karte irgendwas gespeichert was da besser nicht hin gehört [...]


    In der Regel nicht. Später sollen da mal noch Blutgruppe, Allergien usw. gespeichert werden, und eventuell der Organspendeausweis. Mehr kommt da (im öffentlichen Speicherbereich) nicht drauf. Der ganze Rest (Patietenakten etc.) werden in einem "geschützten System/Netzwerk" gespeichert, sofern der Patient zustimmt (dafür muss er die sechsstellige PIN eingeben. Diese PIN gibt es aber derzeit noch nicht). Des Weiteren soll da mal ein Zertifikat drauf, mit dem man dann auch digital signieren kann. Das funktioniert aber erst wenn die Krankenkassen mal die Startpin rausrücken, ohne diese Startpin kann der Karteninhaber keine persönliche PIN erstellen. Es besteht also derzeit kein Grund für Panikmache alá "Hütet euch vor der eGK". Derzeit kann man mit der eGK genau soviel machen wie mit der alten KVK. Und als Bild kann man auch abgeben was man möchte, geprüft wird das derzeit noch nicht.


    Gruß, René