Du kannst es auch nicht lassen Deinen sauschlechten Humor hier abzulassen.
Beiträge von mumpel
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Auch den Zweitwohnsitz der Beitragszentrale mitteilen, bzw. dass dort bereits gezahlt wird. Du solltest dort aber keine separat zugängliche Wohneinheit haben, sonst bist Du zahlungspflichtig.
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Nachtrag:
Auch Dein Auto muss unter der Anschrift Deiner Freundin gemeldet sein. Hast Du das vielleicht übersehen? -
Wenn schon die Freundin zahlt und Du selber keine eigene Wohnung hast, dann musst Du auch nicht (mehr) zahlen. Es heisst ja Haushaltsabgabe, und nicht Bürgerabgabe. In Deinem Fall würde dann eine Klage Erfolg haben. Du musst aber unter der Anschrift Deiner Freundin gemeldet sein. Bist Du woanders gemeldet musst Du zahlen, oder Dich schleunigst ummelden.
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Gehört zwar nicht zum Thema:
Aber vor Jahren wurde Stefan Raab mal zu 50000,- Euro verurteilt. Ob er das gezahlt hat oder der Sender weiss ich nicht. -
Hallo!
1. Worum geht es denn nun in diesem Bericht? Um einen unmöglichen Preisvergleich? Oder um einen per Mobilfunk nicht möglichen Notruf? Für Notruf gibt es noch mehr als nur Mobilfunk.
2. Wenn wir schon beim Notruf sind. Was ist wenn es bautechnisch keinen Mobilfunkempfang gibt? Soll dann etwa auch der Geschäftsbetreiber schuld sein?
3. Seit wann ist ein Geschäftsbetreiber verpflichtet, Mobilfunkempfang zu gewährleisten? Gibt es dafür irgendeine gesetzliche Grundlage? Solange ein Geschäftsbetreiber den Mobilfunkempfang nicht mit illegalen Mitteln verhindern ist alles in Ordnung. Wenn er bauliche Mittel einsetzt kann ihn wohl kaum einer etwas anhaben.
Gruß, René
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Zitat
Original geschrieben von Timba69
[...] Ein (!) Fahrdienstleiter für das riesige Stellwerk? [...]
Das ist übrigens nicht ungewöhnlich. Der Steuerbereich eines Fahrdienstleiters auf einem ESTW kann mehrere Bahnhöfe umfassen. Das können dann schon mal viele Kilometer sein. -
Dem stimme ich zu. Niemand will sterben. Sich darüber lustig zu machen hat mit Humor nichts mehr zu tun. Soetwas gehört sofort betraft, wie bei Stefan Raab zum Beispiel (dem ist sein großes Maul auch zum Verhängnis geworden). Also bitte etwas mehr Pietät.
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Hallo!
Was so alles im Gebührenbescheid steht ist mehr Drohung, doch langsam mal zu zahlen. Bußgelder gibt es nie oder nur sehr selten. Als nächstes folgt erst einmal der gerichtliche Mahnbescheid. Wird der nicht beachtet oder ihm widersprochen, dann geht es vor Gericht.
Gruß, René
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Hier bei uns gibt es keinen mit dem ich ernsthaft über soetwas diskutieren kann. Entweder wird nur wehklagt oder die LMA-Devise genutzt.
Morgen Nachmittag im Büro gibt es erst eine "passende" Person zum Diskutieren.