Beiträge von mumpel

    Im geschilderten Fall hattest Du ja auch keine andere Wahl. Aber in manchen Berufen kann man nun mal nicht einfach so frei oder Urlaub machen. In unserer Firma (DB AG) gilt die Ruhezeitverordnung, welche auch sehr streng überwacht wird. Mit dieser Verordnung im Rücken wird es schwierig, für Ersatz zu sorgen, wenn dadurch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten des mich vertretenten Kollegen misachtet werden müssten. In unserem Beruf (bin Schrankenwärter) kann soetwas zu tötlichen Unfällen führen. Bei kurzfristig angesetzten Arbeiten wird es noch schwieriger. Da bleibt doch nur die Nachbarin oder der Hausmeister.


    Wenn bei mir das Rohr verstopft ist, dann rufe ich sofort die Handwerker und warte nicht erst, bis sich die Hausverwaltung darum bemüht. Dann muss ich mir auch keine Gedanken machen, ob ich zu Hause bin. Und bei Eigenverschulden muss ich ohnehin selber zahlen (steht sogar im Mietvertrag). Da ist es egal, wer den Handwerker ruft. Oder ich versuche es im Rahmen des Möglichen selber. Bisher hatte ich das Problem noch nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von Hakixx
    In so einem Fall wird ein Aushang geschrieben, und die Bewohner müssen dafür sorgen, das die Monteure auch in die Wohnungen kommen in denen sie arbeiten müssen. Es ist ja in Ordnung wenn Du den Mitbewohnern keinen Schlüssel gibst, für solche fälle gibt es ja wie erwähnt auch Hausmeister die aufschließen und mit dem Monteur solange in der Wohnung bleiben, bis er fertig ist.


    Und genau das ist falsch. Es gibt diverse Gerichtsurteile, die der selben Meinung sind, wie ich. Zum Beispiel der Kaminkehrer. Wenn ich keine Zeit habe, rufe ich die Firma an und vereinbare einen separaten Termin. Dann müssen die kommen, wenn ich das wünsche und dürfen auch nichts extra berechnen. Genauso verhält es sich mit Handwerkern. Anrufen, separaten Termin vereinbaren und gut ist. Das Recht habe ich. Auch der Hausmeister ist eine mir nicht vertraute Person (der Hausmeister ist ein anderer als der Hausverwalter). Und mein Hausverwalter/Hausmeister geht nicht während meiner Abwesenheit in meine Wohnung (Da müsste es schon brennen). Das habe ich ihm (bei Strafe) untersagt. Ich habe das Glück, das mein Hausverwalter gleichzeitg mein Kollege ist (jetzt im Vorruhestand). Der kennt die Problematik mit dem Schichtdienst. Du verlangst doch nicht im Ernst, das andere Kollegen Überstunden machen oder aus dem Urlaub geholt werden müssen, nur damit die Schichten abgedeckt sind, weil die Handwerker kommen? Ich habe durch den Schichtdienst auch mal Wochentags frei. Was spricht also dagegen, das die Handwerker zwei oder drei Tage später kommen? Und das mit dem Schlüsseldienst halte ich für übertrieben, da würde ich es auf einen Prozeß ankommen lassen.

    Hallo!


    Kann ein Rohr wirklich so verstopfen, das man es aus der Wand reisen muss, um es zu reinigen? Früher hat man eine Spirale genommen.


    Ich würde auch niemanden allein in meiner Wohnung lassen und Nachbarn auch meinen Schlüssel nicht geben. Schließlich kann man nichts beweisen, wenn etwas fehlt. Das man Urlaub nehmen muss, stimmt nicht. Die Firmen und die Hausverwaltung haben sich nach mir zu richten und nicht ich mich nach denen. Auch einen "Aufschlag" für vergebliches Erscheinen dürfen die nicht verlangen. Schließlich arbeite ich (und auch viele andere Arbeitnehmer) im Schichtdienst. Das haben auch schon diverse Gerichte entschieden.


    Gruß, Mumpel

    Hallo!


    Funktionieren sollte es an der alten Basis. Musst Du aber ausprobieren. Allerdings sind diese Telefone schon zu alt und kosten meist genausoviel wie ein Mobilteil der neuesten Generation. Ich empfehle Dir das S67H für 79,95 Euro. Mit der richtigen Basis kannst Du die Sendeleistung reduzieren (ECO DECT). An der SX255 läuft es auf jeden Fall. Ich habe das S67H an meinem SX353, funktioniert fehlerfrei mit allen Funktionen der Basis.


    Gruß, Mumpel

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    Original geschrieben von laudanum
    Finde ich echt klasse, wie trocken du deinen Witz rüber bringst! :top:


    Was heist hier Witz. Ist kein Witz, sondern Wahrheit. Hab ich schon erlebt. Einen Aufkleber von einer Büchse abgezogen und schon war die Beschriftung hin. Wenn das mit der Pflichtpfandkennung passiert, wird es schlimm. Zumindest bei mehreren Büchsen.


    Nebenbei bemerkt. Ich trinke überhaupt kein Büchsenbier. Und schon gar kein Bier aus der Plastikflasche. Schmeckt aus der Glasflasche besser.

    Hallo!


    Eine deutsche Bierdose würde ich nicht bekleben. Denn da ist die Pflichtpfandkennung drauf. Beim Abkleben kann diese nicht mehr gelesen werden. Beim Ablösen von Aufklebern könnte man die Kennung beschädigen. Dann wären die 25 Eurocent dahin.


    Gruß, Mumpel

    Speichergröße und Liedanzahl beachten


    Hallo!


    Dürfte nicht funktionieren. Lies zuvor mal die BA des Radios. Die meisten können maximal 1GB und 255 Titel lesen. Alles darüber kann zu Problemen führen. Vom Anschluß selber kein Problem. Ich betreibe sogar mein VBA Compact am USB-Anschluß. Somit bleibt der Anschluß an der Bordsteckdose frei. Probleme habe ich keine.


    Gruß, Mumpel

    Hallo!


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    Original geschrieben von strassl
    Ein Vorteil, den ich nutze ist das man bei Excel bis zu 256.000 Datenzeilen nutzen kann. Die 65.000 waren für meine Bedürfnisse schnell ausgeschöpft.


    Also 256 tsnd Zeilen ist schon mal falsch. Es sind nämlich 1048576 Zeilen und 16384 Spalten


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    Original geschrieben von strassl
    Von der Menüführung finde ich das 2003er Office auf jeden Fall besser, da es die neue Menügestaltung noch nicht gab. Ich nutze das Home&Studend Office 2007


    Ich finde die neue Multifunktionsleiste besser. Ist übersichtlicher. Und von der Programmierung besser, da passen mehr Elemente drauf. Da braucht man nur ein Tab zu programmieren, anstatt zwei Symbolleisten wie in den älteren Versionen.


    Gruß, Mumpel