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Hallo!
Hast Du dem analogen Port (Int21) eine Empfangs-MSN zugewiesen und den analogen Port auf Fax eingestellt? Nur wenn der Anschluß auf Fax steht, lassen sich Faxe versenden (bei Direktanschluß des Faxes an das SX353).
Besser ist es, den Port auf Neutral zu stellen, an den analogen Port eine TAE-Dose anzuschließen und das Faxgerät dann mit dem Originalkabel des Faxgerätes an die TAE-Dose.
Gruß, Mumpel
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Hallo!
Frag mal den Versicherungsvertreter Deiner Eltern. Vielleicht ist das in der Hausratversicherung mitversichert oder lässt sich nachträglich hinzunehmen.
Wenn zuhause eingebrochen und das Notebook gestohlen wird, ist es ohnehin mitversichert, sofern nicht unterversichert.
Gruß, Mumpel
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Wenn Du mit Metronom die U-Bahnen, Strassenbahnen und Privatbahnen meinst. Die gehören nicht zur Bahn AG und fahren ganz normal. Auch die angeschlossenen Bahnbuss-Gesellschaften fahren, die freuen sich sogar ganz besonders.
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Hallo!
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Original geschrieben von bambi05
Wenn ja die Vorstandsgehälter so unverschämt hoch sind und das offenbar einer der Hauptstreikpunkte ist, wieso wird dann nicht einfach beim Fahrkartenverkauf und bei der Fahrkartenkontrolle gestreikt? Da geht es dem Unternehmen spürbar ans Geld und tut weh, den Pendlern wird aber nicht geschadet. Die kommen trotzdem ans Ziel und haben sogar noch etwas davon.
Warum macht man das nicht? Und komm mir jetzt keiner mit "Die Zugführer sind empört über die Vorstandsgehälter, die Zugbegleiter aber nicht, die finden das Gehalt von Mehdorn und Co. dufte, also wollen die das auch nicht unterstützen".
Weil die Kollegen der Fka's der Transnet/GdeD oder der GDBA angehören. Und streiken dürfen wir nur auf Anordnung der Gewerkschaften. Beamte dürfen ohnehin nicht streiken.
Außerdem können wir zufrieden sein mit dem Tarifabschluß der GDed/GDBA. Insgesamt 7,4 Prozent Lohnerhöhung. Das macht bei meiner Lohngruppe und Steuerklasse 45,- Euro Netto. Das reicht zwar gerade mal für den Inflationsausgleich. Aber besser als gar nichts.
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Hab mal nachgeschaut. Das SNG 4a ist nicht mehr da. Hab nur noch 2 Stück SNG 2a.
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Hallo!
Auf keinen Fall ein anderes Netzteil verwenden. 9V sind zuviel. 50,- Euro sind wirklich zuviel. Dafür bekommst Du ein neues Telefon. Die hohen Preise sind aber vom Hersteller gewünscht. Wie sollten sie sonst neue Geräte verkaufen? Vor allem bei solch alten Geräten wie Deinem.
Außerdem besitzt das SNG 4a zwei Stromkreise. Einen Ladestromkreis und einen Betriebsstromkreis (für die Basis). Was würdest Du bieten, wenn ich Dir eines von meinen schicke? Falls ich es überhaput wiederfinde und es noch funktioniert.
Gruß, Mumpel
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Original geschrieben von elena661
Es hat wohl jeder ein bisschen Recht sowie Unrecht. Es kommt immer auf die Situation des Falles an. In unaufschiebbaren Notfällen muss sich der Mieter eben mal nach den Arbeitern/Firma richten. Bei allen anderen Arbeiten wie Schornsteinfeger etc muss der Vermieter frühzeitig den Termin aushängen und auch, wie ein anderer schon erwähnte, die Gelegenheit geben, einen neuen Termin zu vereinbaren.
Das stimmt. Stellt sich nur eine Frage. Wer bestimmt denn, was unaufschiebbar ist und was warten kann?
Ein Beispiel aus meiner Nachbarschaft: Der Vermieter will den Wohnwert verbessern und Balkone anbauen. Kann er mich da wirklich zwingen, 1 bis 2 Wochen Urlaub zu nehmen, um die Bauarbeiten durchführen zu können? Bei uns muss der Urlaub 1 Jahr vorher beantragt und vom Betriebsrat zugestimmt werden. Da kann man nicht kurzfristig planen. Bin ich überhaupt verpflichtet, den Balkon anbauen zu lassen?
Für das Beispiel mit der Kabel-TV-Dose: Soetwas mache ich selber (Zustimmung der Hausverwaltung vorausgesetzt) und schicke dem Hausverwalter die Rechnung für die Ersatzdose. Für 5 Minuten Arbeit nimmt man doch keinen Urlaub.
Beispiel Kaminkehrer: Das kann man verschieben. Allerdings sollte man sich damit nicht allzuviel Zeit lassen. Vor allem dann nicht, wenn es sich um die Abgasmessung bei Gastermen und -öfen handelt. Im schlimmsten Fall kann es zur Stilllegung der Anlage kommen. Im Winter kann soetwas unangenehm sein.
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Im geschilderten Fall hattest Du ja auch keine andere Wahl. Aber in manchen Berufen kann man nun mal nicht einfach so frei oder Urlaub machen. In unserer Firma (DB AG) gilt die Ruhezeitverordnung, welche auch sehr streng überwacht wird. Mit dieser Verordnung im Rücken wird es schwierig, für Ersatz zu sorgen, wenn dadurch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten des mich vertretenten Kollegen misachtet werden müssten. In unserem Beruf (bin Schrankenwärter) kann soetwas zu tötlichen Unfällen führen. Bei kurzfristig angesetzten Arbeiten wird es noch schwieriger. Da bleibt doch nur die Nachbarin oder der Hausmeister.
Wenn bei mir das Rohr verstopft ist, dann rufe ich sofort die Handwerker und warte nicht erst, bis sich die Hausverwaltung darum bemüht. Dann muss ich mir auch keine Gedanken machen, ob ich zu Hause bin. Und bei Eigenverschulden muss ich ohnehin selber zahlen (steht sogar im Mietvertrag). Da ist es egal, wer den Handwerker ruft. Oder ich versuche es im Rahmen des Möglichen selber. Bisher hatte ich das Problem noch nicht.
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Original geschrieben von Hakixx
In so einem Fall wird ein Aushang geschrieben, und die Bewohner müssen dafür sorgen, das die Monteure auch in die Wohnungen kommen in denen sie arbeiten müssen. Es ist ja in Ordnung wenn Du den Mitbewohnern keinen Schlüssel gibst, für solche fälle gibt es ja wie erwähnt auch Hausmeister die aufschließen und mit dem Monteur solange in der Wohnung bleiben, bis er fertig ist.
Und genau das ist falsch. Es gibt diverse Gerichtsurteile, die der selben Meinung sind, wie ich. Zum Beispiel der Kaminkehrer. Wenn ich keine Zeit habe, rufe ich die Firma an und vereinbare einen separaten Termin. Dann müssen die kommen, wenn ich das wünsche und dürfen auch nichts extra berechnen. Genauso verhält es sich mit Handwerkern. Anrufen, separaten Termin vereinbaren und gut ist. Das Recht habe ich. Auch der Hausmeister ist eine mir nicht vertraute Person (der Hausmeister ist ein anderer als der Hausverwalter). Und mein Hausverwalter/Hausmeister geht nicht während meiner Abwesenheit in meine Wohnung (Da müsste es schon brennen). Das habe ich ihm (bei Strafe) untersagt. Ich habe das Glück, das mein Hausverwalter gleichzeitg mein Kollege ist (jetzt im Vorruhestand). Der kennt die Problematik mit dem Schichtdienst. Du verlangst doch nicht im Ernst, das andere Kollegen Überstunden machen oder aus dem Urlaub geholt werden müssen, nur damit die Schichten abgedeckt sind, weil die Handwerker kommen? Ich habe durch den Schichtdienst auch mal Wochentags frei. Was spricht also dagegen, das die Handwerker zwei oder drei Tage später kommen? Und das mit dem Schlüsseldienst halte ich für übertrieben, da würde ich es auf einen Prozeß ankommen lassen.
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Hallo!
Kann ein Rohr wirklich so verstopfen, das man es aus der Wand reisen muss, um es zu reinigen? Früher hat man eine Spirale genommen.
Ich würde auch niemanden allein in meiner Wohnung lassen und Nachbarn auch meinen Schlüssel nicht geben. Schließlich kann man nichts beweisen, wenn etwas fehlt. Das man Urlaub nehmen muss, stimmt nicht. Die Firmen und die Hausverwaltung haben sich nach mir zu richten und nicht ich mich nach denen. Auch einen "Aufschlag" für vergebliches Erscheinen dürfen die nicht verlangen. Schließlich arbeite ich (und auch viele andere Arbeitnehmer) im Schichtdienst. Das haben auch schon diverse Gerichte entschieden.
Gruß, Mumpel