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Da es keine solchen Smartphones gibt, wäre da ein LTE Router mit Festnetz Anschluss besser geeignet.
Da kann man aber auch gleich WLAN-Call nutzen. Das reicht für zuhause, für WLAN gibt es genug Repeater. Oder man nimmt ein Festnetztelefon mit Bluetooth-Schnittstelle. Da kann man das Smartphone an der Stelle mit dem besten Empfang stehen lassen, Telefonate laufen dann über Festetztelefon. Und wer jetzt mit WhatsApp kommt, es gibt "WhasApp Beta" (in Microsoft Store), damit kann man auch am PC WhatsAppen.
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Nur gibt es O2 nicht überall.
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Gibt es nicht. Es sind 10MBit, oder 10.000 KBit.
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Wenn ein Pass Teil des Vertrages als inklusive Leistung darin aufgeführt ist, sollte es doch möglich sein ein Sonderkündigungsrecht auszuüben.
Nicht zwangsläufig, wenn der Zusatzdienst aus gesetzlichen Gründen nicht fortgeführt werden kann. Und wenn man kündigt, hat man keinen Vertrag mehr. Die Rufnummer könnte dann weg sein (eine Mitnahme zu Prepaid wohl nicht möglich). Und eine alternative Zero-Rating-Option gibt es nirgens, ein unlimited nur bei den Billigheimern (mit schlechtem Kundenservice) günstig zu bekommen.
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Auf die Werbeinhalte hat der Betreiber keinen EInfluss.
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Was hat Smart-Home auch an einer Schule bzw. öffentlichen Einrichtung zu suchen? Früher hat man doch auch Lichtschalter benutzt. Muss denn wirklich alles nurnoch per Software gemacht werden?
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Egal um was es auch geht, nur per Mail oder Post
Bei Vodafone nur per Post. Auf Mails reagiert VF nicht (das Kontaktformular ist nur über Umwege erreichbar), den Chat kann man vergessen, und auch sonst steht VF den Kundenservice betreffend massiv in der Kritik.
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Das Problem ist, dass diese Leistung Kraft Gesetzes nicht mehr erbracht werden darf. An die Stelle der Paragraphen in den AGB tritt dann ersatzweise die gesetzliche Regelung. Sieht diese keine Gesetzlichen Ersatzleistungen vor, könnte es mit einer Sonderkündigung schwierig werden. Da müssen es mal wieder die Gerichte richten.
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Der Vodafone Pass war im Vertrag explizit aufgeführt. Und Zusatzpässe hatten 24 Monate Laufzeit.
Steht das so in den AGB?
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Hat man dadurch ein Sonderkündigungsrecht?
Nein, gibt es nicht. Da es sich um Zubuchoptionen handelt(e), die jederzeit von beiden Seiten binnen Tages- oder Monatsfrist gekündigt werden können, gibt es auch kein Sonderkündigungsrecht.