Beiträge von mumpel

    Nachtrag:
    Offiziell ist eine Meldekette einzuhalten. Der Bürger muss den Notruf wählen, die Notrufzentrale ruft die Notfallleitstelle an, die Notfallleitstelle ruft den zuständigen Fahrdienstleiter an, der Fdl hält den Zug an. Alles ziemlich umständlich und zeitintensiv. Selbst wir Mitarbeiter dürfen diese Meldekette offiziell nicht umgehen. Wir dürfen aber (zusätzlich) Nothaltsignal geben.

    Re: Wie Bahnverkehr unterbrechen?


    Hallo!


    Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    (...) Was ist denn die beste Möglichkeit für eine Unterbrechung des Zugverkehrs (...)


    Polizei anrufen. Wenn ein Mitarbeiter der Bahn in der Nähe ist kannst Du diesen auffordern ein Nothaltsignal zu geben.


    Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    (...) Gibt es eine bundesweite Telefonnummer (...)


    Gibt es nicht. Leider (Ich hätte auch gern eine. Derzeit muss ich jede Rufnummer der Notfallleitstellen separat speichern, und auch wissen welche zuständig ist). Und wenn es eine gebe wäre die (aus guten Grund) nicht offiziell.


    Gruß, René

    Zitat

    Original geschrieben von Gallium
    (...) Bei einigen Automaten auf offener Straße (...)


    Die soll man ja gerade nicht nutzen. Einfach mal zu Schalterzeiten etwas mehr Geld abheben und wie zu den guten alten Zeiten zuhause aufbewahren, oder mitnehmen. Oder öfters mal zu Schalterzeiten gehen. Dadurch reduziert man die Gefahr bestohlen zu werden, und wenn der Automat zuwenig ausgibt ist gleich ein Mitarbeiter vor Ort.

    Zitat

    Original geschrieben von 42606820
    (...) zählen das Geld nicht (...)


    Leichte Fahrlässigkeit würde ich da attestieren. Man sollte immer nachzählen. Ich richte es überwiegend so ein dass ich bei geöffneter Bank Geld abhebe, dann kann ich schnell zu einem Bankmitarbeiter wenn etwas nicht passt.

    Hallo!


    Selbst wenn es ein "Preisirrtum" gewesen sein sollte müsste das der Händler m.E. erstmal nachweisen. Es könnte gut sein dass der Händler den Vertrag erfüllen muss. Und kann er nicht liefern weil er meint zu wenig geliefert bekommen zu haben könnte der Kunde klagen. Aber das kann nur ein Fachanwalt endgültig klären.


    Gruß, René