Nachtrag:
Offiziell ist eine Meldekette einzuhalten. Der Bürger muss den Notruf wählen, die Notrufzentrale ruft die Notfallleitstelle an, die Notfallleitstelle ruft den zuständigen Fahrdienstleiter an, der Fdl hält den Zug an. Alles ziemlich umständlich und zeitintensiv. Selbst wir Mitarbeiter dürfen diese Meldekette offiziell nicht umgehen. Wir dürfen aber (zusätzlich) Nothaltsignal geben.
Beiträge von mumpel
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Re: Wie Bahnverkehr unterbrechen?
Hallo!
ZitatOriginal geschrieben von Jannis71
(...) Was ist denn die beste Möglichkeit für eine Unterbrechung des Zugverkehrs (...)
Polizei anrufen. Wenn ein Mitarbeiter der Bahn in der Nähe ist kannst Du diesen auffordern ein Nothaltsignal zu geben.ZitatOriginal geschrieben von Jannis71
(...) Gibt es eine bundesweite Telefonnummer (...)
Gibt es nicht. Leider (Ich hätte auch gern eine. Derzeit muss ich jede Rufnummer der Notfallleitstellen separat speichern, und auch wissen welche zuständig ist). Und wenn es eine gebe wäre die (aus guten Grund) nicht offiziell.Gruß, René
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Hallo!
ZitatOriginal geschrieben von Goyale
(...) Der AN hat noch nicht einmal ein Recht darauf, während der Arbeitszeit für Dritte erreichbar zu sein (...)
Das ist so nicht ganz richtig. In "Eil- und Notfällen" darf der Arbeitnehmer sehr wohl für Dritte erreichbar sein. Das wären z.B. Krankheitsfälle in der Familie, oder wenn die Ehefrau hoch schwanger ist.Gruß, René
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Wenn unsere Regierung ernst macht macht hat sich das Problem in ein paar Jahren erledigt....

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Zitat
Original geschrieben von Gallium
(...) Bei einigen Automaten auf offener Straße (...)
Die soll man ja gerade nicht nutzen. Einfach mal zu Schalterzeiten etwas mehr Geld abheben und wie zu den guten alten Zeiten zuhause aufbewahren, oder mitnehmen. Oder öfters mal zu Schalterzeiten gehen. Dadurch reduziert man die Gefahr bestohlen zu werden, und wenn der Automat zuwenig ausgibt ist gleich ein Mitarbeiter vor Ort. -
Zitat
Original geschrieben von 42606820
(...) zählen das Geld nicht (...)
Leichte Fahrlässigkeit würde ich da attestieren. Man sollte immer nachzählen. Ich richte es überwiegend so ein dass ich bei geöffneter Bank Geld abhebe, dann kann ich schnell zu einem Bankmitarbeiter wenn etwas nicht passt. -
Hallo!
Es soll ja auch Leute geben die nur behaupten zu wenig erhalten zu haben. Das soll jetzt hier aber keine Unterstellung sein.
Gruß, René
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Hallo!
Selbst wenn es ein "Preisirrtum" gewesen sein sollte müsste das der Händler m.E. erstmal nachweisen. Es könnte gut sein dass der Händler den Vertrag erfüllen muss. Und kann er nicht liefern weil er meint zu wenig geliefert bekommen zu haben könnte der Kunde klagen. Aber das kann nur ein Fachanwalt endgültig klären.
Gruß, René
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Zitat
Original geschrieben von Jay
ja, und illegal!
Was ist daran illegal? Der Amatuerfunker darf es nutzen. -
Für Geschäftskunden sind das aber Betriebsausgaben. Dadurch reduziert sich die Steuerlast. Also m.E. kein Grund sich zu beschweren.