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Original geschrieben von schnibbel
Spiel für die PSP gekauft, Porto 4,90€, kam als Brief für 1,45€ --> frech
Was ist daran frech? Die Kosten hast Du doch vor dem Kauf gekannt und akzeptiert, oder?
Womöglich noch ein gewerblicher Verkäufer?
Leider scheint es die Vorstellungskraft vieler Käufer zu übersteigen, dass Versandkosten weitaus mehr sind als die reinen Portokosten.
Ein Händler deckt mit 4,90 ohnehin noch nichtmal die tatsächlich anfallenden Kosten, egal wie er das frankiert.
Diese ganzen "Portoabzocke-Bewertungen" sind auch völlig unnötig und unsinnig.
Allerdings sollte ein gewerblicher Händler seine Energie auch nicht auf Rachebewertungen verschwenden, so unsinnig die erhaltenen Bewertungen auch sind - kommentieren und gut.
Übrigens zum Thema Bewertungen und Geschenke: Käuferaccounts auf "Privat" stellen. Geht weder die Freundin noch sonstwen im Bekanntenkreis was an, was man wann und für wieviel wo kauft.
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Re: Wer ist Glenn Fischer?
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Original geschrieben von DerHocker
Kann sich jemand vorstellen, was da genau los ist.
Na das wird eine schlichte und leider übliche Adressfälschung sein, was sonst?
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Original geschrieben von chackodepacko
ich mache es anders: ich habe einige Mal "schlechte" Ware erhalten, aber wenn ich dem andere in Minus abgebe, kriege ich auch eins, was für mich als verkäufer schlecht ist. zudem kriege ich ja eh mein Geld nicht zurück, daher lohnt sich die Minus-Vergabe aus meiner Sicht nicht. Verdient hätte er es ja, aber wenn ich ein Minus kriege ohne dass ich was Schlechtes gemacht habe, wirkt sich das ja nicht so gut auf mich aus. Daher verkaufe ich die Ware als defekt weiter, so dass der Schaden geringer ist.
Sorry, aber das ist genau das dümmste was man überhaupt machen kann, denn damit hat der Verkäufer ja genau das erreicht was überhaupt nie passieren dürfte: Der Käufer kuscht aus Angst vor einer lächerlichen Bewertung und akzeptiert es mit eingezogenem Schwanz betrogen zu werden.
Schlechte Verkäufer gehören schlecht bewertet - basta. Schon um den Sinn der Bewertungen zu erfüllen und andere zu warnen.
Nichts ist einfacher als Käufe und Verkäufe durch verschiedene Accounts zu trennen und abzuwickeln und als Käufer können einem die sogenannten und befürchteten "Rachebewertungen" höchst schnuppe sein.
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Original geschrieben von Revilo
Wegen einer schlechten (wenn auch unnötigen) Bewertung vor Gericht??
Würde ich als Verkäufer auch überlegen wenn meine wirtschaftliche Lage dadurch beeinträchtigt wird.
Als Käufer sind mir die Bewertungen längst egal - und wirklich beleidigende Bewertungen werden ja auch selbst von eBay problemlos gelöscht.
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Original geschrieben von devilsdance
Per Post oder Mail?
Konservativ per Briefpost - zusätzliche mail schadet nie.
Wie man das am zuverlässigsten zustellt, da scheiden sich die Geister.
Ich versende in solchen Fällen Einwurfeinschreiben. die haben den Vorteil dass man sie nicht einfach nicht annehmen oder annahmeverweigern kann.
Der Nachteil ist generell der, das der Zugang nicht unbedingt 100% gerichtsfest ist; das ist der Inhalt bei Einschreiben aber auch sonst nicht.
Der absolut sichere Weg ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher (das kostet auch gar nicht soviel), aber evtl. bei dieser Summe (noch) übertrieben.
Meine praktische Erfahrung mit den wenigen echten Problemfällen bei eBay: Nach einem Einwurfeinschreiben kam immer Bewegung in die Sache, weiter musste ich gottseidank noch nie gehen.
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Original geschrieben von devilsdance
Habt ihr vlt. noch eine Idee?
Den üblichen Weg gehen: Schriftlich zur Lieferung auffordern, Frist setzen, nach vergeblichem Fristablauf die Vollstreckung einleiten.
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Original geschrieben von SvenBln
Für ein Bußgeld muss man die HU aber schon seeehr lange überzogen haben
Der Verwarngeldbereich fängt imho bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten an.
HU 2 - 4 Monate 15EUR, 4 -8 monate 25EUR, mehr als 8 Monate 40EUR + 2 Punkte.
Dazu kommt dann noch für die AU 2 - 8 Monate 15EUR und mehr als 8 Monate 40EUR und noch ein Punkt.
Das ist - solange man nicht kontrolliert wird und eine Mängelkarte bekommt - schon sehr sehr nachsichtig und großzügig im Zeitrahmen.
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Original geschrieben von Brainstorm
Und wenn der Käufer zwar Zahlt, aber dann bei Wareneingang Meckert daß ihm die Frabe nicht gefällt, oder, oder, oder?
Gut, ich war etwas unpräzise: Niemals wegen nichtzahlen negativ bewerten.
Ausserdem bewertet man als Verkäufer niemals als erster, schon gar nicht nach Zahlungseingang.
Die Aktion ist nämlich erst dann vollständig wenn der Käufer die ware auch abnimmt - und damit zufrieden ist.
Wenn man dann trotz aller Bemühungen als Verkäufer negativ bewertet wird, dann natürlich kann und sollte man auch den Käufer ehrlich bewerten. Wenn man frei von aller Schuld ist (soll ja vorkommen das Verkäufer ihre Artikel nicht besonders ehrlich beschreiben), dann kann man auch negativ zurückbewerten. Wenn die Bewertung vom Käufer tatsächlich ungerechtfertigt ist, dann ist das auch keine Rachebewertung, sondern auch nur ehrlich.
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Original geschrieben von Heinz Ketchup
Blöde Frage
Irgendwie kommt mir da die ebenso pauschale Aussage in den Sinn: Es gibt keine blöden Fragen, sondern nur blöde Antworten.
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Original geschrieben von <registered>
Kann man zur Zeit eigentlich noch problemlos einen Zweitaccount erstellen?
Sicher. Hauptsache man hat eine weitere mailadresse.
Übrigens: als Verkäufer sollte man natürlich tunlichst keinerlei negative Bewertungen abgeben - warum auch?
Die Verwarnung von eBay für Nichtzahlen ist wirkungsvoller, wenn auch nicht so publikumswirksam. Die einem Käufer gegebene Bewertung ist sowieso völlig unerheblich. Verkäufer können sich die Käufer ja gerade eben nicht aussuchen (sperren kann man nur Bieter mit negativem Profil und so was bekommt man nicht mit reinen Rachebewertungen). Was sich hier gelesen habe ("ich (als VK) sehe ich mir deren Bewertungen schon während der Auktion an" ist völliger Unsinn. Mal ganz davon abgesehen, dass ein willkürliches Streichen eines Gebotes nur weil einem das Profil des Käufers nicht passt, rechtlich äusserst zweifelhaft und damit unwirksam ist: geboten wird ohnehin erst innerhalb der letzten paar sekunden und damit viel zu spät für eine Gebotsstreichung. Den zustandegekommenen Kaufvertrag muss der Verkäufer erfüllen, auch wenn ihm das Profil des Käufers noch so sehr nicht zusagt.