Beiträge von TM1

    Zitat

    Original geschrieben von Trialer
    Ebay sollte das Bewertungssystem so umstellen, dass die Bewertungen erst veröffentlicht und eingetragen werden wenn beide Parteien bewertet haben.


    Diese Idee ist ebenso alt wie unsinnig - zurückhaltend ausgedrückt.
    Wäre es so, dann würde auch der allerletzte Warneffekt von Bewertungen wegfallen. Ein Verkäufer mit unlauteren Absichten könnte so durch Nichtabgabe eigener Bewertungen zuverlässig verhindern, dass negative Bewertungen vor seinem Tun warnen.
    Aber diese sogenannten "Rachebewertungen" werden eh' überbewertet. Sinnvollerweise hat man für Käufe einen eigenen Account, dessen Profil man auch ohne irgendwelche Bedenken auf "Privat" setzen kann (mit der nachvollziehbaren Begründung im Hinterkopf, dass es keinen eas angeht was man so gekauft hat).
    Und dann kann und sollte man das tun was eigentlich Sinn der Sache ist: Ehrlich bewerten. Und wenn man ehrlich ist, dann hat doch jeder schon Unmengen von positiven Bewertungen abgegeben obwohl absolut nichts an der Aktion wirklich zu loben gewesen war.
    Glaubt es: Nach den ersten paar Rachebewertungen verlieren die völlig ihren Schrecken und man erlebt ein ganz neues Gefühl beim ehrlichen Bewerten!

    Re: Grosse Nokia N95 Vodafone-Aktion, Fixkosten unter 70€


    Zitat

    Original geschrieben von DaRappa

    Bitte keine Anfragen für "Nicht-Studenten",


    Ich als nichtmehrjunggenugStudent würde dann mal mehr oder weniger energisch darum bitten, dass diese ganzen Angebote ausschliesslich für Studenten auch im Thread-Titel schon so gekennzeichnet werden - wie z.B. auch die momentante P1-Aktion.

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    Original geschrieben von leibi111
    In meiner Filiale hängen keine AGB offen sichtbar und zugänglich herum.


    DHL wird schon sicherstellen dass die AGB wirksam einbezogen werden - auf dem Paketschein wird übrigens auch auf sie Bezug genommen ohne dass sie nochmals explizit aufgeführt sind.

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    Original geschrieben von der_blub
    ...das widerum überrascht mich. Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage.


    Klar - die AGB von DHL.
    Die liest zwar wie üblich keiner, akzeptiert sie jedoch mit Abgabe des Paketes.
    Dort steht u.a.:


    3(3) Der Absender wird die Sendung ausreichend kennzeichnen, wobei
    die äußere Verpackung keinen Rückschluss auf den Wert des Gutes
    zulassen darf.


    Gleich vorher wird übrigens die absolute Sinnlosigkeit irgendwelcher "Zerbrechlich-Aufkleber" festgezimmert:


    3(1) Weisungen des Absenders, mit der Sendung in besonderer Weise zu
    verfahren, sind nur dann verbindlich, wenn diese in der im Verzeichnis
    „Leistungen und Preise“ festgelegten Form erfolgen

    Zitat

    Original geschrieben von Snooooop
    I angekommen ist das paket mit dem inhalt OVP vom 6280 und handbuch ... handy weg, zubehör weg


    Direkt in der OVP verschickt, bzw. so dass man den Inhalt (Handy) erkennen konnte?
    So bekomme ich leider nicht wenige der eBay-Käufe. Wenn da was wegkommt ist der Absender immer dran - der (wertvolle) Inhalt darf nämlich nicht äusserlich erkennbar sein.

    Zitat

    Original geschrieben von Blood2Man
    und es sich bei den Bolzen um ein Verschleißteil handelt


    Mal von allen anderen hier diskutierten Aspekten abgesehen: Einem Mechaniker der "Türbolzen" (also die den Scharnieren entgegengesetzt liegenden Teile?) als Verschleissteile bezeichnet würde ich auch nicht allzuviel Vertrauen entgegenbringen...